Registriert seit: 07.01.2003
Beiträge: 7
|
Hallo Ihr da draußen! ...oder bei dem Wetter besser drinnen ...
Auf meiner Verodnung für ein Kind mit ADHS steht als ärztliche Bemerkung. "Ergotherapeutische Behandlung sollte in der Gruppe stattfinden, um Selbstregulierung zu fördern." So... generell finde ich das einen guten Ansatz. Ist das nicht der Tätigkeitsbereich für "Einzelintegration i.d. Gruppe"? Was haltet Ihr davon? Wie würdet Ihr das "aufziehen"/gestalten? Ich habe mit Einzelintegration keine Erfahrung. Wichtig ist mir, nicht zu viel Aufsehens um den Jungen in der Gruppe zu machen...
Danke für Eure Ideen und Impulse!!
Viele Grüße Marie-L.
|
|
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624
|
bevor ich viel schreibe, erstmal zum verständnis: du würdest als externe ergo (also aus einer praxis heraus) mit der verordnung IN eine tagesstätte gehen, um da den jungen zu behandeln?
|
|
Registriert seit: 07.01.2003
Beiträge: 7
|
Geändert am 28.11.2013 18:37:00
ja, genau. So wie ich das verstanden habe im Gruppenalltag.
|
|
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624
|
Geändert am 30.11.2013 19:03:00
ich melde mich morgen. allerdings gibt es da einiges zu beachten--- von HB ankreuzung (und der genehmigung der kasse, den HB in einer TS durchführen zu dürfen), bis zur frage: gibt es denn überhaupt andere gruppenteilnehmer mit verordnung?? einen einzelklienten mit gruppenverordnung einfach in eine gruppe menschen zu setzen und da eine behandlung zu machen, erfüllt noch nicht die anforderungen für gruppenbehandlung... edit: solange ich auf diese fragen nix hör, mach ich mir auch keinen weiteren kopf um das thema...
|
|