Registriert seit: 03.12.2013
Beiträge: 2
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Hallo,
ich bin gerade etwas irritiert bzw. verunsichert. Ich arbeite an einer Schule allerdings extern. Über die Schule sind wir nicht angestellt.
Nun fordern die Erzieher unsere Therapieberichte ein für einen besseren Austausch was so passiert in der Therapie, was sie noch machen können etc.
Nun gibt es ja Schweigepflichtentbindungen die einen Austausch ermöglichen mit verschiedenen Berufgruppen den die Eltern unterschreiben können. Aber dürfen sie auch unsere Berichte haben die wir dem Arzt schicken ? Darf ich die rausgeben ?
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Registriert seit: 18.06.2009
Beiträge: 64
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Alles was dem Kind hilft,sollte in deinem Sinne sein,oder? Was ist denn dabei,wenn Lehrer deine Berichte lesen!Können sie endlich sehen was wir können!!!Wir spielen ja nicht nur,oder?:-)
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Mschiew.
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 935
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Ohne Schweigepflichtsentbindung darfst du das natürlich nicht! Und verlangen dürfen sie gern. Bekommen allerdings nichts. Gib den Bericht an die Ärzte bzw. die Eltern.
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chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1334
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Siehe Mschiew. Die Rechtslage ist eindeutig. Die Eltern können, schriftlich, von der Schweigepflicht entbinden. Oder einfach den Eltern die Berichte geben und die können dann (wenn sie wollen) diese an die Lehrer weitergeben..
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Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476
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Du brauchst eine Schweigeflichtsentbindung von den Eltern, die sie auch unterschreiben müssen. Sonnt dürfen wir keine berichte an Lehrer oder andere Berufsgruppen raus geben. Wenn du den Bericht den Eltern gibst dann können diese den den Lehrern geben und du bist fein raus.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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Registriert seit: 03.12.2013
Beiträge: 2
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Vielen Dank für die vielen Antworten und die eindeutige Rückmeldung. Ich dachte es mir schon aber nachdem die Erzieher so überzeugt waren ... und das ja schon seit Jahren wohl vom Arzt holen können...mit einer Schweigepflichtentbindung vom LVR Verband bzw. der Schule. Naja... Ich habe mich dies bezüglich auch heute nochmal bei unserem Verband informiert und die haben mir erzählt das es sogar eine extra Vorlage gibt , wo dann z. B auch drauf steht warum es raus gegeben wird und ob es 1 x wegen besonderen Anlass benötigt wird oder für einen bestimmten Zeitraum etc.
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