Geändert am 16.02.2014 12:37:00
Hallo Prinzessin,
ich schließe mich dem an, was nitl oben geschrieben hat.
Die Misshandlung von Kindern ist in unserer Gesellschaft genauso verbreitet wie tabuisiert. Und unser Beruf bringt es mit sich, dass wir überproportional und direkt mit dem Thema konfrontiert werden.
Wie bei allen anderen schwierigen Dingen ist es wichtig, sich erstmal sachlich zu informieren. Das kann über die Kinderschutzbeauftragten der Jugendämter geschehen, Beratungsstellen, Supervision, Kurse, Bücher, das Internet.
Wollen wir intervenieren, dann brauchen wir ein gutes Konzept dazu. An erster Stelle sollte stehen, die notwendige persönliche Distanz zum Thema einzunehmen. D.h. eigene Traumatisierungen aus der Kindheit professionell aufzuarbeiten und in Expertise umzuwanden. Dann ist es ratsam, ein multiprofessionelles Netzwerk aufzubauen oder sich einem bestehenden anzuschließen.
Und was die eigene ergotherapeutische Arbeit angeht, zu überlegen, wie man die Elternarbeit gestaltet, inwieweit sie befähigend angelegt ist und ob man bereits über eine Haltung verfügt, die gleichzeitig klar genug ist und die therapeutische Beziehung nicht gefährdet.
Gerade für diejenigen unter uns, die selbst als Kind misshandelt wurden, oder die entsprechende Impulse, die sie gegenüber ihren eigenen Kindern verspüren nicht gut aufgearbeitet haben ist es notwendig, hier für eine ausreichende therapeutische Abstinenz zu sorgen. Nichts ist nämlich schlimmer, als wenn in Kinderschutzfällen aufgrund von nicht reflektierten Übertragungen falsch reagiert wird.
Ansonsten gehört es zu meinem täglich Brot zu intervenieren, was Eltern-Kind-Interaktion angeht. Ich bin dann auch sehr klar, aber von wenigen Ausnahmen abgesehen immer wertschätzend. Die meisten Eltern, es sei denn sie sind psychiatrisch sehr schwer erkrankt handeln aus Unvermögen heraus übergriffig. Oft weil sie es selbst nicht anders gelernt haben. Die Kinder, die zu uns in Therapie kommen haben ihre Symptome nicht umsonst.
Und da setze ich an: bei den Zielen, die die Eltern klar formuliert haben. Ich entwickle mit ihnen gemeinsam wie man die erreichen kann. Und zwar möglichst so, dass es allen dabei gut geht und sich alle wohl fühlen. Auch ich
Die Ausnahmen: Anzeichen für Kindeswohlgefährdung. In den Fällen berate ich mich als Erstes mit den verordnenden Ärzten.
VG
Oetken1