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Nebentätigkeit zur Praxis

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6. Februar 2014 19:04 # 1
asdfgh
asdfgh
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 2

Hallo ihr Lieben,

könnt ihr mir sagen, wie viele Stunden ich nebenbei zur Praxis grundsätzlich nebenbei arbeiten kann?

Danke schon im Voraus
6. Februar 2014 19:31 # 2
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1243

Nicht mehr als 136 hier in NRW, da du als Praxisleitung mindestens 32 Stunden anwesend sein must! Die Woche hat nun mal nur 168 Stunden.

Schönes Wochenende
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
7. Februar 2014 13:12 # 3
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

http://de.wikipedia.org/wiki/Nebent%C3%A4tigkeit

"Rechtliche Situation

Es bestehen gesetzlich Regelungen zu Nebentätigkeiten im Arbeits- und im Dienstrecht. Auch im Sozialversicherungs- und Steuerrecht sind einige Regelungen enthalten.
Arbeitsrecht

Das Recht zur Ausübung einer Nebentätigkeit leitet sich in Deutschland aus dem Grundrecht auf Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz ab. Eine Nebentätigkeit kann anzeige- bzw. je nach Art der Tätigkeit zusätzlich genehmigungspflichtig sein. Die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit darf nicht überschritten werden. Dies sind z. B. in Deutschland bis zu 10 Stunden täglich gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz (gilt nicht für ehrenamtliche Tätigkeiten). Auch darf die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers im Rahmen seiner Haupttätigkeit durch die Nebentätigkeit nicht erheblich eingeschränkt werden. Ebenso darf es nicht zu einer Interessen- oder Pflichtenkollision zwischen Haupt- und Nebentätigkeit kommen. Eine Interessenkollision liegt beispielsweise vor, wenn ein Krankenpfleger eine Nebentätigkeit als Bestatter ausübt.[1]

Weitere arbeitsrechtliche Regelungen zur Nebentätigkeit enthalten das Gesetz über die Teilzeitarbeit und das Arbeitszeitgesetz. Hinzu kommen Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Individualabreden."

MfG falladar
18. März 2014 10:08 # 4
Registriert seit: 12.03.2012
Beiträge: 6

Zitat / falladar hat geschrieben:
http://de.wikipedia.org/wiki/Nebent%C3%A4tigkeit



"Eine Interessenkollision liegt beispielsweise vor, wenn ein Krankenpfleger eine Nebentätigkeit als Bestatter ausübt.[1]"

Danke für den ersten guten Witz heute morgen !

Schöne Grüße unbekannterweise ::smile::

18. März 2014 10:17 # 5
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Du darfst in Deutschland insgesammt maximal 48 Stunden in der Woche und pro Tag maximal 10 Stunden arbeiten. Es kommt halt drauf an wie viel Stunden du schon in der Praxis arbeitest.
Und du musst deinen Chef um Erlaubnis fragen. Es darf nicht zu einem Interessenkonflikt kommen.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
18. März 2014 12:38 # 6
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Hallo inselhaa,

der "Witz" ist leider nicht von mir, sondern nur ein Zitat von/aus wikipedia.

MfG falladar
18. März 2014 13:14 # 7
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Zitat / Kukdiehe hat geschrieben:

Und du musst deinen Chef um Erlaubnis fragen. Es darf nicht zu einem Interessenkonflikt kommen.


::thumbdown::
Rubrik: PraxisINHABER
18. März 2014 13:47 # 8
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Geändert am 18.03.2014 13:51:00
Oh sorry hab nur die Überschrift gelesen und nicht die Rubrik. Damit nicht so welche Fehler auftreten, wäre es noch mal schön, wenn der/ die Fragesteller auch noch in ihrer Frage erwähnen sollten das sie PI sind.
Ja wenn die Fragestellerin PI ist sieht das etwas anders aus.
Dann wäre das Beste, wenn du einen Job auf 450€ Basis machst, weil es dann günstiger wäre zwecks der Steuer.
@saloia warum zitierst du nur mich. Fallada
Zitat / fallada hat geschrieben:
hat geschrieben
Auch darf die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers im Rahmen seiner Haupttätigkeit durch die Nebentätigkeit nicht erheblich eingeschränkt werden. Ebenso darf es nicht zu einer Interessen- oder Pflichtenkollision zwischen Haupt- und Nebentätigkeit kommen. Eine Interessenkollision liegt beispielsweise vor, wenn ein Krankenpfleger eine Nebentätigkeit als Bestatter ausübt.[1]

Jetzt bitte noch ein Beispiel mit einem Ergotherapeuten bitte. ::tongue::
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
18. März 2014 14:36 # 9
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

falladar hat nicht "geschrieben", sondern ein Gesamtzitat aus Wiki zu Nebentätigkeit eingestellt

7. Februar 2017 19:47 # 10
Registriert seit: 17.07.2005
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 455

Ein PI plant eine Praxiseröffnung im April 2017
Möchte bis dahin und darüber hinaus jedoch was dazu verdienen. Zwecks Sicherheit und Lerneffekt da spezieller Bereich..

Ist die beste Variante dann eine zusätzliche Anstellung als Minijobber?
Hat jemand Erfahrung?
Liebe Grüße
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