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Diskussionsforum

LRS und weiterführende Schule

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20. Februar 2014 07:43 # 1
Registriert seit: 01.03.2009
Beiträge: 109

Hallo zusammen,
ich habe aktuell ein Mädchen bei der eine Rechtschreibschwäche (getestet durch Doc) vorliegt nebst herabgesetzter Impulskontrolle bei sehr guter Intelligenz.
Dies ist jetzt alles im Laufe der 3-4 Klasse herausgekommen bzw. herausgearbeitet worden.
Ihr aktuelles Zeugnis wurde allerdings ganz normal bewertet. Hier Hat sie in Rechtschreibung ein "ausreichend" - Deutsch ansonsten "befriedigend".
Meine Frage: Sie müsste doch jetzt in den schriftlichen Fächern ein anderes Benotungsprogramm oder eine andere Bewertungsrichtlinie bekommen, oder? Wo finde ich dazu etwas?
Was ist nun bei der Anmeldung in der weiterführenden Schule? Muss/ Sollte Sie das dort auch sofort sagen oder erstmal die Anmeldung abwarten?

Wer hat so einen Vorgang schon einmal mitgemacht?!

Herzliche Grüsse
20. Februar 2014 15:03 # 2
Registriert seit: 19.05.2006
Beiträge: 542

Zitat / KIRa0706 hat geschrieben:
Hallo zusammen,
ich habe aktuell ein Mädchen bei der eine Rechtschreibschwäche (getestet durch Doc) vorliegt nebst herabgesetzter Impulskontrolle bei sehr guter Intelligenz.
Dies ist jetzt alles im Laufe der 3-4 Klasse herausgekommen bzw. herausgearbeitet worden.
Ihr aktuelles Zeugnis wurde allerdings ganz normal bewertet. Hier Hat sie in Rechtschreibung ein "ausreichend" - Deutsch ansonsten "befriedigend".
Meine Frage: Sie müsste doch jetzt in den schriftlichen Fächern ein anderes Benotungsprogramm oder eine andere Bewertungsrichtlinie bekommen, oder? Wo finde ich dazu etwas?
Was ist nun bei der Anmeldung in der weiterführenden Schule? Muss/ Sollte Sie das dort auch sofort sagen oder erstmal die Anmeldung abwarten?

Wer hat so einen Vorgang schon einmal mitgemacht?!

Herzliche Grüsse



Es gibt dazu den sogenannten "Nachteilsausgleich".
Da findest du bei Google sicherlich was dazu :-)

Soviel ich weiß sind die Schüler dann bis zur 8. oder sog 9. Klasse von der Benotung befreit. Aber wie gesagt, ich habe das jetzt nicht ganz genau im Kopf :-)
http://www.therapaedia.de/publikation.html
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21. Februar 2014 09:01 # 3
Registriert seit: 09.01.2004
Beiträge: 127

Hallo,

die Handhabung ist abhängig vom Bundesland. Es kommt auch darauf an, wer die Testung vorgenommen hat (also Kinder-und Jugendpsychologe? ) und mit welchem Ergebnis. (LRS oder Legasthenie?)

Infos findest du sicher auch beim Legasthenieverband. Du kannst dich aber auch gerne nochmals bei mir melden für nähere Infos

lg
21. Februar 2014 09:01 # 4
Registriert seit: 09.01.2004
Beiträge: 127

Hallo,

die Handhabung ist abhängig vom Bundesland. Es kommt auch darauf an, wer die Testung vorgenommen hat (also Kinder-und Jugendpsychologe? ) und mit welchem Ergebnis. (LRS oder Legasthenie?)

Infos findest du sicher auch beim Legasthenieverband. Du kannst dich aber auch gerne nochmals bei mir melden für nähere Infos

lg
22. Februar 2014 11:18 # 5
Registriert seit: 14.01.2011
Beiträge: 976

Bei uns in RP ist es sogar von der jewiligen Schule abhängig.
"Fast alles, was wir gelernt haben, wissen wir nicht. Aber wir können es". (Spitzer)
22. Februar 2014 11:26 # 6
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Hallo ich selber wurde auf Legasthenie mal getestet. Bei mir kam nur ne Lese Rechtschreibschwäche heraus. Da gibt es einen Unterschied ob es ne Legasthenie ist oder nur ne Lese Rechtschreibschwäche. In meiner Klasse hatten wir auch Leute mit einer richtigen Legasthenie. Ich selber wurde deswegen genau so benotet wie die anderen Schüler die nix hatten und die mit Legasthenie hatten eine Bescheinigung bekommen. Den Test führt ein Kinder und Jugendpsychologe aus. Du bekommst bei den Schulaufgaben mehr Zeit zugeschrieben und die Rechtschreibung wird nicht mit benotet. Ganz von der Benotung in Deutsch wird man nicht befreit lediglich die Rechtschreibung wird nicht mit bewertet. Du musst die Diktate halt nicht mitschreiben. Wenn du eine Legasthenie hast, dann wird das auch im Zeugnis so vermerkt. Wenn du nur ne Lese- Rechtschreibschwäche hast dann nicht. Es gibt keinen Nachteilsausgleich, wenn lediglich nur eine Lese Rechtschreibschwäche besteht. So weit ich mich noch erinnern kann musste mein Mitschüler mit Legasthenie sich immer wieder in einem bestimmten Abstand auf seiner Legasthenie testen lassen und hatte dann auch eine neue Bescheinigung gebraucht, da sich so etwas auch verbessern kann.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
22. Februar 2014 14:52 # 7
Registriert seit: 20.05.2007
Bundesland: Schleswig-Holstein
Beiträge: 722

Zitat / Kukdiehe hat geschrieben:
Es gibt keinen Nachteilsausgleich, wenn lediglich nur eine Lese Rechtschreibschwäche besteht.


Das stimmt so nicht. Ist mir bei dir schon häufiger aufgefallen: Du erhebst deine subjektiven Erfahrungen zur Allgemeingültigkeit. Bitte unterscheide doch mal in deinen Beiträgen das eine vom anderen.

gruß, Kinaa
Nicht alles, was Hand und Fuß hat, hat auch Herz und Hirn.
22. Februar 2014 14:52 # 8
Registriert seit: 20.05.2007
Bundesland: Schleswig-Holstein
Beiträge: 722

Geändert am 22.02.2014 14:56:00
Sorry, Doppelposting!
Nicht alles, was Hand und Fuß hat, hat auch Herz und Hirn.
22. Februar 2014 17:23 # 9
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Das kann sein, dass es in anderen Bundesländern anders ist. Es kann sich auch mittlerweile geändert haben. Kam ja auch 2005 aus der Schule. Bei mir wurde ne Lese Rechtschreibschwäche diagnostiziert und ich hatte keinen Nachteilsausgleich bekommen. Mein Klassenkammerad schon, aber bei ihm wurde ne Legasthenie ja auch diagnostiziert. Er hatte auch für seine Mittlere Reife Prüfung mehr Zeit bekommen. In meiner Ausbildung war auch eine junge Frau mit einer Legasthenie und die hatte für das Schriftliche Examen mehr Zeit bekommen.
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23. Februar 2014 19:51 # 10
Registriert seit: 20.05.2007
Bundesland: Schleswig-Holstein
Beiträge: 722

Und - zack! - da kommt einfach die nächste Anekdote. Lachen? Weinen? Ich kann mich nicht entscheiden. ::confused::


@KIRa0706: Vielleicht hilft dir das hier weiter?Link
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23. Februar 2014 22:11 # 11
Registriert seit: 01.03.2009
Beiträge: 109

Ja,der letzte Link ist auch schon einmal hilfreich.
Wie gesagt:das Kind ist durchgetestet und es her keine Legasthenie!!!
Das hatte ich nicht zum Thema gemacht!es lügt eine rechtschreibschwäche vor die sich bei reduzierter impulskontrolle verstärkt.
DAS ist das Thema (....der weiterführenden Schule...) :-)
23. Februar 2014 22:29 # 12
Registriert seit: 20.05.2007
Bundesland: Schleswig-Holstein
Beiträge: 722

Den Kommentar kann ich nicht einordnen.. meinst du mich damit? Ich hab das durchaus verstanden. In den Erlassen stehen auch Informationen zur LRS, nicht nur zur Legasthenie.
Nicht alles, was Hand und Fuß hat, hat auch Herz und Hirn.
23. Februar 2014 22:33 # 13
Registriert seit: 01.03.2009
Beiträge: 109

:-) der "Dank" galt dir unter anderem kinaa :-)
Der Rest nur eine Zusammenfassung nochmal,worum es geht-völlig wertfrei.
23. Februar 2014 23:10 # 14
Registriert seit: 20.05.2007
Bundesland: Schleswig-Holstein
Beiträge: 722

Ah, okay, dann hab ich das missverstanden. Nur so als kleiner Tipp: So viele Ausrufezeichen und Großbuchstaben wirken nicht gerade "wertfrei", sondern eher wie eine Beschwerde ;) Viele Grüße! Kinaa
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