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Diskussionsforum

Interdisziplinäre Praxisgemeinschaft

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28. Februar 2014 16:12 # 1
Registriert seit: 27.11.2011
Beiträge: 226

Hallo Ihr Lieben,

habe mich jetzt hier fast 2 Stunden durchgewühlt durchs Forum aber leider keine klaren Angaben gefunden.

Ich bin ja auf der Suche nach neuen Räumlichkeiten, habe das perfekte gefunden. Leider fast zu groß und daher auch teuer.
Eine ehemalige Schulkollegin, Logopädin, möchte sich demnächst selbstständig machen.
Jetzt hab ich mir gedacht, ich könnte ihr die Räume ja untervermieten. Damit wäre uns beiden geholfen.

Was muss ich denn beachten? oder sie? Das Ganze nennt man dann wohl Praxisgemeinschaft. Ich möchte aber auf jeden Fall meine Werbung usw. alles für mich behalten. Also jeder sein komplett eigenes Programm, nur gemeinsame Räume. Bzw. ist das besser wenn sie nur einen Raum fest für sich hat?
insgesamt sind es 240qm Fläche. Sie muss 30qm Therapiefläche haben. Wie läuft soetwas ab, wenn z.B. Toiletten, Wartebereich usw. mitbenutzt? Alle Räume gleich oder ist das besser wenn sie z.B. nur einen Raum hat?

Wer von Euch hat Erfahrungen damit?
vlG
PS: Wir reden vom Bundesland Bayern, falls das wichtig ist
7. März 2014 15:01 # 2
Registriert seit: 18.08.2010
Beiträge: 25

Hallo,

mein Freund plant gerade seine Selbständigkeit als Physio. Es war auch mal im Gespräch sich die Räumlichkeiten mit einem Kollegen zu teilen, allerdings haben wir das aufgrund verschiedener Dinge wieder verworfen.
Da haben wir uns mit einigen rechtlichen Dingen befasst.
Die Entscheidung über eine Rechtsform ist sehr wichtig.
Ihr könntet eine Interdisziplinäre Praxis machen. Dann seid ihr einfach 2 Praxen unter einem Dach, aber alle Kosten und Einnahmen laufen separat.

Ihr könntet aber auch eine Praxisgemeinschaft oder eine Gemeinschaftspraxis machen.
Allerdings kann ich dir zu den rechtlichen Unterschieden auch keine genauen Auskünfte einholen.

Falls ihr euch allerdings gegen eine gemeinsame Rechtsform entscheidet und ihr einfach eine interdisziplinäre Praxis macht, würde ich euch/dir nicht die Variante mit der Untermiete empfehlen, da du die Mieteinnahmen dann versteuern musst.
Könntet ihr evtl. mit dem Vermieter 2 separate Mietverträge für die jeweiligen Flächen abschließen?
Dann hättest du wiederum nicht mehr die Möglichkeit der Logopädin wieder zu kündigen, falls die Zusammenarbeit nicht funktioniert.

Uns wurde allerdings eine Beratung empfohlen. Das würde ich euch auch vorschlagen. Denn als Laie, ist das doch recht kompliziert.

Lieben Gruß.
7. März 2014 21:18 # 3
Registriert seit: 15.10.2005
Beiträge: 49

Grüß dich,

ein kleiner Tipp von PI zu zukünftiger PI: wichtig ist gemeinsam werben! Viele unserer Patienten kommen in unsere Praxis, weil sie hier mehrere Heilmittel unter einem Dach vorfinden. Wir haben ein gemeinsames Logo, gemeinsame Visitenkarten, gemeinsame Telefonbucheinträge usw. Sucht jemand einen Physiotherapeuten, stolpert derjenige immer über meinen Namen, gibt die Logo eine Visitenkarte raus, hat der Patient auch immer meine Nummer..besser gehts nicht ;-)

Schönes Wochenende Tina


Praxisgemeinschaft für Ergo- und Physiotherapie Tina Uhlemann
Neumarktstraße 12
06712 Zeitz
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