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Absicherung der Fobi-Kosten!

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24. März 2014 14:41 # 1
Registriert seit: 24.03.2014
Beiträge: 1

Ich bin eine Praxisinhaberin und plane derzeit wieder Fortbildungen für meine Mitarbeiter.
Da ich schon einmal auf Fortbidlungskosten sitzen geblieben bin, nachdem eine frühere Mitarbeiterin direkt nach der Fortbildung ausgeschieden ist, suche ich nach Möglichkeiten mich hier abzusichern. Damals habe ich keinerlei Kosten für die Fobi rückvergütet bekommen und möchte dies in Zukunft vermeiden und hier nicht wieder in die Röhre schauen, da sich das ja keiner leisten kann!
Wer kann mir hierzu Möglichkeiten/Lösungen aufzeigen zu diesem Thema!
Für realisierbare Antworten wäre ich sehr dankbar!

24. März 2014 15:36 # 2
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1188

Ich musste mich bei teueren Fortbildungen verpflichten eine gewisse Zeit bei dem AG zu bleiben und wenn nicht wurde pro Monat eine gewisse Summe zurückgefordert. Also zb. beim Bobath-kurs. Das ist oft so Usus.
24. März 2014 22:19 # 3
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Eine schriftliche Verpflichtung des MA, nach der Fortbildung noch über einen definierten Zeitraum im Unternehmen zu arbeiten und bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Unternehmen anteilig die Fortbildungskosten zurückzuzahlen, kann vor Gericht als nichtig erklärt werden.

Die Begründung der Richter war bei mir: "Wenn es vorrangig im Interesse des AG ist/war, dass der AN diese Fortbildung besucht, hat er auch für die gesamten Kosten aufzukommen."

Meine ExMA hat vor Gericht ausgesagt, dass sie nie von sich aus die Fortbildung "Marburger Konzentrationstraining" besucht hätte und ich es unbedingt wollte, dass sie diese Fobi besucht. Jetzt macht sie in der neuen Praxis mit dieser Fobi Werbung und ihr Hauptarbeitsgebiet ist die Pädiatrie.

Laut meinem Anwalt sollte ich ab sofort immer darauf achten:

- alles schriftlich vereinbaren
- schriftlich erklären, dass der MA diese Fobi machen möchte
- die vereinbarte Verweildauer im Unternehmen nicht übertreiben

oder

- Wenn möglich die übernommen Kosten nicht an die jeweilige Fobi festmachen, vielmehr den MA einen zinslosen AG-AN-Kredit zur Durchführung von Fortbildungen einräumen, der sich mit der/einer weiteren Betriebszugehörigkeit monatlich um einen fest definierten Betrag reduziert. Bei einem Ausscheiden aus dem Unternehmen, warum auch immer, ist der Restbetrag in einer Einmalzahlung innerhalb von xxx Tagen/Wochen oder in Raten von xxx Euro pro Monat zu zahlen.

Ein Abzug der vermeintlich dem AG zustehenden Restsumme vom letzten Gehalt ist nicht ohne weiteres möglich. Der Pfändungsfreibetrag darf nicht unterschritten werden.

MfG falladar
25. März 2014 10:11 # 4
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1188

Das wäre bei uns ja sowieso der Fall gewesen da wir immer einen schriftlichen Antrag wegen jeder Fobi machen müssen und schriftlich darlegen warum die gewünschte Fobi nicht nur für uns selbst sondern auch für das Haus sinnvoll wäre. Von daher ist der Wunsch ja schon schriftlich fixiert und der AG kommt von selbst nicht auf die MItarbeiter zu das sie bestimmte Fobis machen sollen.
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