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VO außerhalb des Regelfalls bei Zwangsstörungen ?

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18. Juni 2014 12:06 # 1
Registriert seit: 26.04.2012
Beiträge: 53

Hi.
Vielleicht kann mir ja jemand kurz helfen:

Ich habe eine Patientin, 18 Jahre, mit F42.9 (Zwangsstörung), F32.9 (Anorexie) F50.0 (depressive Episoden). Die Erkrankung ist vor dem 18. Lj. ausgebrochen.
Fakt ist, die Patientin hat 1 mal schon komplett in einer anderen Praxis die Verordnungen (40 x) bekommen, dann die 12 Wochen Pause gemacht. Nun hat sie bei mir 30 TE erhalten. Eine VO mit 10 TE ist noch offen. Danach müsste sie wieder (wenn man im Regelfall bleiben würde) 12 Wochen Pause machen.
Da die Patientin aber sehr instabil ist und sie in alte Muster zurückfallen würde, möchte ich von einer Therapiepause absehen und dem Arzt das auch so erklären. Nun die Frage:

Ist auf Grund des Krankheitsbildes eine VO außerhalb des Regelfalls möglich?
Ich finde die ICD10 Codes nicht auf der Liste für Krankheiten bei denen man eine Vo außerhalb des Regelfalls verordnen kann. Vielleicht habe ich das ganze auch falsch verstanden.
Vielleicht kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen?
LG Liquid S.
18. Juni 2014 13:05 # 2
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Hallo Liquid S.,
der Arzt kann zu an ohne Probleme eine VO adR ausstellen...
Du meinst was ganz anderes Du meinst den Langfristigen Behandlungsbedarf der nicht in das Budget oder die Wirschaflichkeitsprüfung geht....aber w.gesagt eine VO adR ist auch ohne ...jeder Zeit nach dem Regelfall möglich.
MfG
Igelchen
"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
18. Juni 2014 20:57 # 3
Registriert seit: 26.04.2012
Beiträge: 53

::wink::
... das fällt mir immer noch schwer den Überblick zu behalten.
Danke dir ::smile::
LG
8. Juli 2014 09:43 # 4
Registriert seit: 31.07.2009
Beiträge: 139

Hallo,

sag mal, hat sie zusätzich Psychotherapie?
Bei den Diagnosen finde ich ausschließlich Ergo deutlich zu wenig, oder häufig auch zur Vermeidung benutzt, sozusagen
Ergo als "Psychotherapie light" benutzt.

Gruß, Luk
8. Juli 2014 10:52 # 5
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Außerhalb des Regelfalls kann immer verordnet werden. Es muss jedoch eine Begründung auf dem Rezept stehen warum außerhalb des Regelfalles verordnet wird. Du hast es wahrscheinlich mit den Langfristgenehmigungen verwechselt.

Bekommt deine Patienten auch noch zusätzlich Psychotherapie. Das wäre bei den Krankheitsbildern auch sehr wichtig. Nur Ergotherapie alleine reicht nicht.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
21. August 2014 21:27 # 6
Registriert seit: 26.04.2012
Beiträge: 53

Sorry für die verspätete Antwort...

Ja, die Patientin bekommt zusätzlich Psychotherapie. Leider erst, nachdem ich darauf bestanden habe.
Aber immerhin.

Vielen Dank für Eure Antworten :-)
LG
Liquid S
24. August 2014 20:48 # 7
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

Zur Klärung der Begrifflichkeiten der einzelnen Verordnungen schau mal hier: http://www.ergotherapie.de/foren/topic.aspx?id=25347
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