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Diskussionsforum

Langzeitverordnung wie verhält es sich da mit dem Budget der Ärzte

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14. August 2014 23:06 # 1
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

Hallo,

ich hoffe, Ihr könnt mir helfen und Auskünfte geben. Ich habe keine aktuellen Informationen zu diesem Thema in diesem Forum gefunden, ich hoffe, ich habe nichts übersehen. Nun zu meinem Anliegen: Wie argumentiert man am besten gegenüber einem Arzt, dass man eine Langzeitverordnung außerhalb des Regelfalls braucht. Belasten die Verordnungen außerhalb des Regelfalls das Budget der Ärzte?

Über hilfreiche Antworten freue ich mich sehr!
15. August 2014 09:09 # 2
Registriert seit: 31.08.2007
Beiträge: 518

Geändert am 15.08.2014 09:09:00
Hallo pflümi,
sofern die Diagnosen deiner Klienten mit der in der Liste der möglichen ICD-Diagnosen aufgelisteten übereinstimmen, kann ein Antrag auf Langfristgenehmigung gestellt werden. Hierfür ist meines Erachtens eine VO außerhalb des Regelfalls notwendig, dann kann eine Langfristgenehmigung vom Klienten beantragt werden. Musteranträge gibt es z. B. bei "buchner.de"! Inwieweit es Genehmigungsverzicht gibt, ist von KK zu KK verschieden. Auch das ist aber bei "buchner.de" hinterlegt. Sollte der "langfristige Heilmittelbedarf" dann festgestellt und genehmigt sein, ist der für den Arzt "extrabudgetär", sonst würde das ja alles keinen Sinn machen.
Ich hoffe, ich konnte mit meinem 7/8-Wissen Licht ins Dunkel bringen.

Lieben Gruß, ergotron
15. August 2014 09:36 # 3
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1187

Wenn du mir eine emailadresse schickst kann ich dir den Vortrag von Dr. Buker zu dem Thema zusenden. Sie arbeitet bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.
15. August 2014 14:19 # 4
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Geändert am 15.08.2014 14:23:00
Alle Infos findest Du hier Link

Sorry, ich setzte meistens nur Links.
Diesen habe ich zum Thema schon häufig gesetzt. ;)

Mir fehlt jedoch die Zeit immer alles zu erklären und ich habe mein Wissen auch nur das Lesen der Bestimmungen erhalten. ::tongue::

Natürlich können auch Verordnungen AdR mit anderen Diagnosen zur Langfristgenehmigung eingereicht werden.
Hier handelt es sich um Langfristgenehmigungen oder Praxisbesonderheiten, eine Langzeitverordnung gibt es nicht!!!!!
Grüße von

Maria2


15. August 2014 14:53 # 5
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

Ich danke Euch für Eure Antworten. Nach dem ich jetzt u.a. den Link von Maria2 durchgearbeitet habe, stelle ich allen weiteren Interessierten hier meine zusammengefasste Recherche zur Verfügung. Bitte beachtet in dem Link von Maria2 (vom GBA), dass man in der Anlage sehr genau auf die Überschriften achten muss, damit man zwischen den Diagnosen der Praxisbesonderheit und der des langfristigem Heilmittelbedarf unterscheidet. In anderen pdf ist es z.T. farblich markiert.

1. Praxisbesonderheiten für die Verordnung von Heilmitteln

- Diagnosen, die hierzu gehören, s. Anhang des Link von Maria2
- Auf der Verordnung sollen der ICD-10-GM-Code sowie die Diagnosegrupe/Indikationsschlüssel der Heilmittel-Richtlinie
- Hierzu zählen Diagnosen, bei denen ein längerfristiger Heilmittelbedarf besteht
- Die Verordnungen laufen für 1 Jahr außerhalb des Budgets vom Arzt


2. Längerfristiger Heilmittelbedarf

- Diagnosen, die hierzu gehören s. Anhang des Link von Maria2
- Die Diagnoseliste ist nicht abschließend. Bei einer anderen vergleichbar schweren Diagnose kann ein Antrag auf Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs bei der Krankenkasse gestellt werden
- Auf der Verordnung sollen der ICD-10-GM-Code sowie die Diagnosegrupe/Indikationsschlüssel der Heilmittel-Richtlinie
- Verordnung läuft sofort außerhalb des Regelfalls
- Die Verordnung läuft bei diesen Diagnosen komplett außerhalb des Budgets vom Arzt
- Die Krankenkasse legt die Dauer der Genehmigung fest, sie beträgt mindestens 1 Jahr
- Mehrere Krankenkassen verzichten auf das Genehmigungsverfahren, u.a. actimonda BKK. Wenn nicht, stellt der Patient einen Antrag auf Genehmigung und legt die Verordnung bei
- So lange die Krankenkasse über die Genehmigung entscheidet, kann der Patient weiterbehandelt werden und dass Budget vom Arzt wird nicht belastet

3. Antrag auf Verordnung außerhalb des Regelfalls bei nicht gelisteten Diagnosen

- die Diagnose ist weder in der Liste unter 1. noch 2. gelistet
- es muss ein Antrag bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden, so bald die Regelversorgung beendet wird
- Antrag sollte gestellt werden, wenn die Regelversorgung beendet ist und die erste Verordnung außerhalb des Regelfalls ausgestellt ist. Die Krankenkasse hat 4 Wochen Zeit um zu entscheiden, ob sie die Versorgung genehmigt. So lange das Genehmigungsverfahren läuft, kann der Patient weiter laut Verordnung behandelt werden. Sollte die Krankenkasse gegen die Verordnung außerhalb des Regelfalls entscheiden, belasten die Verordnungen während des Genehmigungsverfahrens das Budget des Arztes nicht.
15. August 2014 18:58 # 6
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1187

Hab den Vortrag soeben abgeschickt!
15. August 2014 23:19 # 7
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

@roo22: Danke!
12. Februar 2018 21:36 # 8
Registriert seit: 12.02.2018
Beiträge: 1

Hallo in die Runde :-)
Da ich mich aktuell auch mit dem Thema "Langzeitverordnung" rumschlagen darf, hätte ich auch Interesse an dem Vortrag. ::smile::

grüße,
Stephan
13. Februar 2018 15:54 # 9
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1187

Zitat / DerSchuster hat geschrieben:
Hallo in die Runde :-)
Da ich mich aktuell auch mit dem Thema "Langzeitverordnung" rumschlagen darf, hätte ich auch Interesse an dem Vortrag. ::smile::

grüße,
Stephan


Der ist nun 4 Jahre alt! Ich glaube es hat sich vielleicht inzwischen etwas Neues ergeben...
13. Februar 2018 18:53 # 10
ergo-ex
ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338

Zitat / DerSchuster hat geschrieben:
Hallo in die Runde :-)
Da ich mich aktuell auch mit dem Thema "Langzeitverordnung" rumschlagen darf, hätte ich auch Interesse an dem Vortrag. ::smile::

grüße,
Stephan


@Beitrag roo22
Was aber wahrscheinlich immer noch gilt, ist, das es keine Langzeitverordnungen gibt ;)
14. Februar 2018 15:44 # 11
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1187

Bloß mal auf die Schnelle. Den Vortrag muss ich suchen ob ich den noch abgespeichert habe. Aber es war interessant und mein Vater hat seit 16 Jahren Ergo, Physio und Logo.


Langfristiger Heilmittelbedarf

Für die Diagnosen des langfristigen Heilmittelbedarfs ist kein Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren durchzuführen.

Für Patienten mit langfristigem Heilmittelbedarf können die dauerhaft notwendigen Heilmittel als Verordnungen außerhalb des Regelfalls verordnet werden, ohne dass zuvor der definierte Regelfall durchlaufen werden muss (Änderung der Heilmittel-Richtlinie zum 01.01.2017).

Langfristiger Heilmittelbedarf (Anlage 2 zur Heilmittel-Richtlinie)

Lymphödeme ab Stadium II als Diagnosen für langfristiger Heilmittelbedarf gelistet

Aufgrund einer Überarbeitung bzw. tiefergehenden Differenzierung der ICD-10s bei Lymphödemen wurden einige Diagnosen, bei denen der Gemeinsame Bundesausschuss von vornherein von einem langfristigen Heilmittelbedarf ausgeht, in die Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie übernommen.

Erkrankungen des Lymphsystems

Patienten mit einer schweren dauerhaften funktionellen/strukturellen Schädigung, die nicht in der Anlage 2 gelistet ist, können auch weiterhin gegenüber der Krankenkasse eine Feststellung beantragen, ob im Einzelfall ein langfristiger Heilmittelbedarf besteht und die medizinisch notwendigen Heilmittel langfristig genehmigt werden können. Dem Antrag fügt der Patient eine Kopie der gültigen und vollständig ausgefüllten Verordnung bei.

Voraussetzungen:

Eine Schwere und Langfristigkeit kann sich auch aus der Summe mehrerer einzelner funktioneller/struktureller Schädigungen und Beeinträchtigungen der individuellen Aktivitäten ergeben, die für sich allein die Kriterien nicht erfüllen, insgesamt betrachtet jedoch einen Therapiebedarf begründen, der hinsichtlich Dauer und Umfang auch bei Diagnosen gemäß Anlage 2 zu erwarten ist.
Von einer Dauerhaftigkeit oder Langfristigkeit ist auszugehen, wenn ein Therapiebedarf mit Heilmitteln von mindestens einem Jahr nachgewiesen ist.

Muster einer ärztlichen Bestätigung
ICD-10-Code eintragen

Die Erfassung des besonderen Verordnungsbedarfs sowie des langfristigen Heilmittelbedarfs wird über den auf dem Verordnungsvordruck eingetragenen ICD10 Code sichergestellt und von der Prüfungsstelle im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung berücksichtigt.

Bei einigen wenigen Diagnosen ist die Angabe eines zweiten ICD-10-Codes notwendig, damit ein besonderer Verordnungsbedarf anerkannt wird. Dies gilt zum Beispiel bei einer chronischen Instabilität des Kniegelenks (erster ICD-10-Code) mit postoperativer Versorgung (zweiter ICD-10-Code). Bisher waren diese Verordnungen aber nicht erkennbar, da ein zweiter ICD-10-Code elektronisch nicht erfasst werden konnte. Um im Vorfeld einer Wirtschaftlichkeitsprüfung eindeutig die Identifikation sicherzustellen, wurde ein zweites elektronisch lesbares ICD-10-Feld geschaffen.

Die jährlichen Aktualisierungen der ICD-10-Codes des DIMDI werden vom GBA auf Sachverhalte überprüft, die die Diagnoseliste betreffen. Sofern Anpassungen notwendig werden, wird die Liste entsprechend ergänzt.
Verordnungsmenge

Wird der besondere Verordnungsbedarf und der langfristige Heilmittelbedarf bzw. eine genehmigte langfristige Heilmittelbehandlung außerhalb des Regelfalls verordnet, können die Heilmittel für einen Zeitraum von maximal zwölf Wochen verordnet werden. Die Verordnungsmenge muss so festgelegt werden, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb von zwölf Wochen gewährleistet ist.

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KBV-Praxisinformationen

Langfristiger Heilmittelbedarf und besonderer Verordnungsbedarf

Diagnoseliste langfristiger Heilmittelbedarf/besonderer Verordnungsbedarf (ehemals Praxisbesonderheiten)

GBA-Patienteninformation

Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarf mit Muster für Patientenantrag
FAQ

Besonderer Verordnungsbedarf und langfristiger Heilmittelbedarf
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Übersicht: Genehmigungsverfahren Heilmittel
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