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Seminare geben - nebenberuflich

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7. September 2014 21:03 # 1
Registriert seit: 09.10.2009
Beiträge: 5

Liebe Kollegen,

ich habe eine Frage an euch - vielleicht spreche ich hier jemanden an, der dies gerade tut oder eine Idee hat wo ich hier im Forum fündig werde.
Ich gebe an meinem Arbeitsplatz u.a. Seminare zu verschiedenen Störungsbildern bzw biete Wahrnehmungsschulungen für Eltern und Kinder an uvm. und habe jetzt schon mehrmals in meinem direkten Umfeld die Bitte gehört dies auch für Kleingruppen "privat" anzubieten, da die Möglichkeit nicht besteht deren Kinder über meine Arbeitsstelle zubehandeln und dementsprechend die Eltern zu schulen.

Auf deutsch: Kann ich mich einfach, sofern es gewollt ist, in eine Institution eimieten (KiTa, meine Kirchengemeinde...) und dort gegen ein kleines oder größeres Entgelt Seminare anbieten?
Gibt es gesetzliche Richtlinien? Ich habe mich schon etwas belesen aber der direkte Austausch wäre mir lieber.

Ich freue mich auf eure Antworten!
8. September 2014 09:02 # 2
Registriert seit: 31.08.2007
Beiträge: 518

Hallo Stephi12,

laut meinem Steuerberater kannst du Seminare auf Honorarbasis geben, habe ich selbst auch schon gemacht. Wichtig ist nur die Ausstellung von Rechnungen und das Versteuern der Einnahmen im Folgejahr, da es sich um zusätzlichen Verdienst handelt.

Lieben Gruß, ergotron
8. September 2014 14:48 # 3
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

wichtig auch: für die Seminare fällt Umsatzsteuer an, was auf den Rechnungen auch vermerkt sein muss (wie genau weiß ich nicht, musst du erforschen)
Kleinstunternehmerregelung beantragen, dazu gibts Informationenen im Netz

Evtl deswegen mal EINEN Termin mit Steuerberater machen, so teuer ist das auch nicht
9. September 2014 09:50 # 4
Registriert seit: 31.08.2007
Beiträge: 518

Da hat saloia noch eine wichtige Info hinzu gefügt, allerdings gibt es einen jährlichen Höchstbetrag, wenn der nicht überschritten wird, muss keine Umsatzsteuer berechnet werden, dass wird dann im Folgejahr pauschal besteuert, auch ohne Kleinstunternehmerregelung. So war´s zumindest bei mir. Den umsatzsteuerfreien Betrag musst du beim Steuerberater erfragen. Das Formular zur Besteuerung ist dann das gleiche wie das für Einnahmen aus selbstständiger Arbeit.

Gruß, ergotron
10. September 2014 11:32 # 5
Registriert seit: 09.10.2009
Beiträge: 5

Super, ich danke euch für die schnelle Antwort. Das deckt sich ja schon mal mit den Infos die ich habe, wahrscheinlich sollte der nächste Schritt dann wirklich der Steuerberater sein.
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