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Merkwürdige Frage

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11. März 2015 14:39 # 1
Registriert seit: 12.09.2013
Beiträge: 28

Hallo
ich habe heute mit einem Arzt telefoniert, es ging um eine Rezeptänderung (SB 5 statt SB4, war auch kein Problem).
Im Verlauf fragte mich der Arzt, was ich vom Pflegezustand der Patientin bzw. insgesamt von ihr halte. Die Frage war auch nicht ganz unberechtigt, hat aber meines Erachtens keinen Einfluss auf Therapie bzw. -prognose, deshalb bin auch nicht so sehr darauf eingegangen. Wie sieht es da mit der Schweigepflicht aus, denn die Frage bezieht sich ja nicht auf das orthopädische Problem? Vielleicht habt ihr ja auch mal Ähnliches erlebt...
LG
11. März 2015 15:48 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... der Pflegezustand kann auch Einfluß auf den Genesungsprozeß haben, bzw. Rückschlüsse über die Krankheitsursache geben. In der ganzheitlichen Betrachtung des Patienten, mit all seinen Stärken und Schwächen, macht es schon Sinn nicht defizitorientiert zu arbeiten.

Da der Arzt einer deiner Auftraggeber ist, bist du hier von der Schweigepflicht entbunden. Du bist jedoch nicht verpflichtet alles mit dem behandelnden Arzt zu besprechen, wenn du denkst, du verletzt damit die Privatsphäre des Patienten.

Du bist nur dem Patienten (bzw. dessen Erziehungsberechtigten/Vormund/Betreuer/gesetzlichen Vertreter) und dem behandelnden Arzt zu Auskunft berechtigt, aber nicht bis ins letzte Detail verpflichtet. Was du diesen Personen an Informationen weiter gibst, mußt du selbst einschätzen und auch ggf. die Persönlichkeitsrechte deines Patienten waren.

MfG falladar
11. März 2015 20:13 # 3
Registriert seit: 12.09.2013
Beiträge: 28

Lieber Falladar
Danke für deine Antwort.
Natürlich betrachte ich die Situation ganzheitlich und arbeite nicht nur defizitorientiert, sondern beachte, was sich unterstützend bzw. einschränkend auf den Behandlungserfolg auswirkt.
Im beschriebenen Kontext schien es mir jedoch wichtiger, die Privatsphäre zu bewahren.
Ich war nur irritiert von den Fragen, es ging eben auch um psychische Auffälligkeiten.
Ich halte es in diesem Fall so, wie du es im letzten Abschnitt treffend formuliert hast. Du hast mir ein wenig weitergeholfen.
LG
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