Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 41
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Hallo zusammen, ich habe viele Foren schon durch gestöbert, bin mir aber noch immer nicht ganz im Klaren. Ich habe eine Praxis eröffnet und möchte ein Dienstwagen kaufen, dies ist auch schon fast abgeschlossen und nun mache ich mir Gedanken über die Versicherung. Es ist ein Leasingwagen und ist für meine eine AN und mich. Der jenige der die weitere Fahrt hat bekommt den Dienstwagen und der andere muss privat fahren. Die privaten Fahrten meiner AN werden sich aber in Grenzen halten, vllt. 20 km die Woche. Lohnt sich dann eine Dienstreisekaskoversicherung? Springt diese auch ein, wenn mit dem Dienstwagen ein Unfall gebaut wird oder nur bei ihrem privaten PKW? Und bin ich verpflichtet eine Vollkaskovers. für den Dienstwagen abzuschließen oder geht auch eine Teilkasko? Also rein rechtlich? Vollksko ist ja echt schon preisintensiv, 160 pro Monat habe ich gefunden.
Feue mich über Antworten. Liebe Grüße
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chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1334
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Hallo!
Muss ein Leasing-Wagen nicht per se vollkasko-versichert werden?? Das Autohaus fragen...
Ansonsten: es gibt keine Verpflichtung für eine Dienstreisekaskoversicherung. Aaaber: der AG haftet für die Schäden am Privat-PKW des AN, die auf Dienstfahrten entstehen. In der Regel im vollem Umfang,wenn sie durch leichte Fahrlässigkeit des AN entstehen, zur Hälfte wenn sie durch mittelschwere Fahrlässigkeit der AN entstehen. Nur wenn die AN grob fahrlässig Schäden am eig PKW verursacht (Trunkenheit am Steuer o.ä.) haftet die AN selbst. Unfälle auf Dienstfahrten müssen deshalb polizeilich aufgenommen werden, damit der Grad der Fahrlässigkeit festgehalten wird.
Also entscheiden: auf Glück vertrauen und im Fall der Fälle tief in die Tasche greifen für eine PKW-Reparatur....oder eine Dienstreisekasko für die AN abschließen.
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Registriert seit: 27.08.2009
Beiträge: 1
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Hallo,
sicher kann Herr Cramer von der Versicherungsstelle hier Auskunft geben. Ich denke, die Dienstreise-Kasko greift nur bei einem privaten PKW eines / einer Mitarbeiters/In.
Viele Grüße
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Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149
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Schau mal hier LinkEs muss vertraglich eine Auslagenpauschale geregelt werden. Dann geht es auch ohne Dienstreisekaskoversicherung. Link
Grüße von
Maria2
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Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476
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In wie fern die Dienstreisekaskoversicherung greift weis ich leider auch nicht, da würde mich einfach mal bei den Versicherungsmaklern informieren. Wie schon Maria2 schrieb brauchst du keine Dienstreisekaskoversicherung wenn du mit deiner Angestellten eine Auslagenpauschale vereinbarst. Die beträgt mindestens 30 Cent pro gefahren Kilometer. Schau dir dafür noch den Link an den dir Maria2 geschickt hat.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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Registriert seit: 10.09.2002
Beiträge: 406
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Nicht vergessen ALLE Fahrer des Autos deiner Versicherung mit Geburtsdatum bekannt zu geben.
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saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624
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es gibt nach wie vor leider nur extrem wenige Versicherungen, die eine Dienstreisekasko (so heißt das richtig) anbieten. zB, und IMMER wieder genannt: Trebes und Partner. Zu finden über Suchmaschine.
Und da solltest du direkt nachfragen. Keine noch so lange, engagierte Aussage aus dem Forum hilft dir, wenn es um konkrete Versicherungsbedingungen geht.
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Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 41
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Ich danke euch für die ausführlichen Infos. Bei dem Autohaus habe ich nach gefragt, eine Vollkasko ist bei denen kein Muss. Ich bin hin und her gerissen, die ist schon echt teuer (110€) aber wenn was passiert... Habt ihr eure Dienstwagen namentlich über eure Praxis oder über euch persönlich anmelden/ versichern lassen? Über die Praxis wäre es steuertechnisch bestimmt besser oder? Einen schönen Abend noch.
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Registriert seit: 08.12.2011
Beiträge: 148
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Geändert am 25.03.2015 11:31:00
Hab grad ein Praxis Auto bei VW geleast und zahle für Vollkasko+Haftpflicht+Wartungs und Verschleißservice zusammen 70€ im Monat...kann sein das die so ein Angebot nur bei Neuwagen Leasing machen aber auf jeden fall ist das unschlagbar. Und natürlich lässt man das über die Praxis laufen....alles andere wäre Geldverschwändung. Erstens sind Firmenleasings immer mit besseren Konditionen verbunden und zweitens ist es steuerlich natürlich besser, da es vollständig als Geschäftsausgabe läuft. Musst dann halt ein Fahrtenbuch führen wenn man die 1% Regelung umgehen will...aber das ist ja kein Problem.
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Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476
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Ich würde das Auto aus steuerlichen Gründen auf die Praxis laufen lassen. Kannst dann als Ausgabe für die Praxis steuerlich absetzen.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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Registriert seit: 23.10.2006
Beiträge: 315
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So weit ich weiß deckt die Pauschale an die AN das Risiko eben nicht ab, zumindest war das all die Jahre so. Daher habe ich eine dienstfahrtenkasko...
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