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Vor dem Examen schon halbtags arbeiten?

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24. April 2015 18:10 # 1
annika_a
annika_a
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3

Geändert am 24.04.2015 18:10:00
Hallo liebe Ergos!
Ich habe ein Angebot einer Tagesklinik für psychisch erkrankte Kinder und Jugentliche bekommen (öffentlicher Dienst).
Diese Stelle könnte sich bereits vor meinem Examen, allerdings halbtags (20 Std./Woche) antreten und nach meinen Prüfungen dann Vollzeit einsteigen.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ist das überhaupt erlaubt, wenn ich es z.B. als "bezahltes Praktikum" laufen lasse?

Ich hoffe auf ein paar hilfreiche Antworten :) Liebe Grüße!
24. April 2015 19:51 # 2
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 655

Ohne Berufsurkunde darfst Du nicht selbstständig behandeln.
Das wäre komplett illegal.
Auch wenn's ein schöner Einstieg wäre: nicht machen!!! Gibt Ärger.

LG Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
24. April 2015 20:41 # 3
Registriert seit: 05.02.2011
Beiträge: 242

Hallo Annika,

halbtags arbeiten darfst du schon vor dem Examen, aber nicht als Ergotherapeutin. Schreib doch mal, wie das Angebot der Tagesklinik konkret aussieht: Als was würde man dich einstellen? Wie lautet die Stellenausschreibung? Was wäre/n dort deine Aufgabe/n?

Gruß

Katze
25. April 2015 09:56 # 4
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Hallo wie schon meine Vorredner schrieben, du darfst ja noch gar nicht als Ergotherapeutin arbeiten. Wenn dann nur als Praktikantin und sicherlich noch nicht alleine. Ich würde es auch lieber lassen, bevor du nachher noch ärger bekommst.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
25. April 2015 10:48 # 5
Registriert seit: 20.05.2007
Bundesland: Schleswig-Holstein
Beiträge: 722

Was genau sollst du denn da tun?
Keiner kann dir verbieten, beispielsweise als "Hilfskraft" o.ä. angestellt zu werden und tagesstrukturierende, betreuende oder Freizeitangebote zu machen. Du darfst eben (glücklicherweise!) keine Ergotherapie anbieten bzw. als Ergotherapeutin angestellt werden. Wäre also mit dem potentiellen AG zu besprechen. Bei uns machen beispielsweise ehem. Praktikanten aus unterschiedlichen Fachrichtungen (auch Ergotherapie) Freizeitangebote auf Honorar an den Wochenenden.

Überleg dir nur, ob du die Einrichtung so einschätzt, dass du auch nach dem Examen wirklich als Ergotherapeutin (mit entsprechenden Aufgaben und Gehalt) eingesetzt wirst. Manchmal ist es schwierig, aus dem "Hilfskraft"-Status wieder heraus zu kommen, wenn man ihn erst mal innehatte.
Nicht alles, was Hand und Fuß hat, hat auch Herz und Hirn.
25. April 2015 11:46 # 6
annika_a
annika_a
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3

Geändert am 25.04.2015 18:16:00
Vielen Dank für eure Antworten!
Ich bin erst am Donnerstag zu einem Gespräch eingeladen, kann daher selbst noch nichts genaueres darüber berichten, was dort meine Aufgaben wären..
Aber so wie es sich anhörte ist es eher eine "Hilfstätigkeit".
Da es ein sehr großer Arbeitgeber ist, denke ich nicht, dass sie illegal jemanden dort als, noch nicht fertigen Ergotherapeuten beschäftigen würden.
Vielleicht bin ich aber auch zu gut gläubig! :)
25. April 2015 11:51 # 7
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1247

Denke ich auch.
Unausgebildete werden eher in Praxen als Therapeuten eingesetzt.
Leider gar nicht mal so selten.
Da weiss man, wofür man eine Ausbildung und ein Examen gemacht hat. (Vorsicht - Ironie!)
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
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