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Ausbildung zweimal unterbrechen möglich?

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9. Mai 2015 11:22 # 1
Registriert seit: 19.11.2012
Beiträge: 4

Hallo,

ich habe meine Ausbildung zur Ergotherapeutin einmal aufgrund Erkrankung unterbrechen müssen, ein Jahr später hatte ich leider einen Unfall, weswegen ich sie wieder unterbrechen musste. Nach der zweiten Unterbrechung, ein dreiviertel Jahr vor meinem Examen habe ich mich dann dazu entschlossen, die Ausbildung abzubrechen.

Jedoch bin ich seitdem einfach nicht glücklich mit der Entscheidung, da das einfach der Beruf ist, den ich machen wollte. Wenn ich die verlorene Zeit wieder aufholen möchte, müsste ich jetzt wieder einsteigen (habe im Nov. 2014 abgebrochen). Ist das rein rechtlich möglich, auch mit zweifacher unterbrechnung zur Prüfung zugelassen zu werden???

LG und danke im Voraus
9. Mai 2015 17:25 # 2
Registriert seit: 13.05.2008
Beiträge: 382

Hallo la.mia,

nach einem Abbruch ist ein Wiedereinstieg nicht mehr möglich, höchstens die Anerkennung eines Jahres bei Neubeginn der Ausbildung. Du könntest also in die 2. Jahrgangsstufe einsteigen, sofern die Schulleitung dem zustimmt (Antrag erforderlich).

Gruß,Ergo 05
9. Mai 2015 17:39 # 3
Registriert seit: 19.11.2012
Beiträge: 4

Hallo Ergo 05

danke für die Antwort.
Als ich die Ausbildung jedoch das erste mal unterbrochen habe, habe ich auch einfach gekündigt und bin eben 9 monate später wieder eingestiegen und habe einen erneuten Ausbildungsvertrag unterschrieben. Was ist daran denn jetzt anders? Bin jetzt 8 Monate raus.

LG
9. Mai 2015 18:06 # 4
Registriert seit: 13.05.2008
Beiträge: 382

Geändert am 10.05.2015 12:17:00
Hallo la.mia,

schulrechtlich ist eine Unterbrechung anders zu werten als ein Abbruch. Eine Unterbrechung ist beim Schulleiter anzuzeigen und die Klassenkonferenz entscheidet normalerweise, wie es nach der Unterbrechung weitergeht (Wiederholung von Stoff, Wiederholung eines Schuljahres, Verlängerung der Ausbildungszeit, Klausurnachschriften, Bewertung auf dem Zeugnis, Prüfungszulassung, pädagogische Hilfen).

Bei einem Abbruch gilt die Ausbildung als beendet und zwar nicht nur für dich und den Schulträger, sondern auch für alle zuständigen Ämter und die Kindergeldstelle. Falls du BAföG bekommen hast, hätte die Zahlung eingestellt werden müssen, du hättest dich ausbildungssuchend oder arbeitssuchend/arbeitslos melden müssen etc. . Außerdem wäre der Schulträger verpflichtet, der Schulaufsicht führenden Behörde deinen Abbruch mitzuteilen und würde dann für deinen Ausbildungsplatz nach drei Monaten auch keine Zuschüsse mehr bekommen (abhängig von Klassenstärke).

Wenn du beim ersten Mal gekündigt hast, dann wäre das was oben beschrieben ist eigentlich die logische Folge und ein Wiedereinstieg nur dann möglich gewesen, wenn du quasi in einem Gespräch mit der Schulleitung auf diese Konsequenzen aufmerksam gemacht worden wärst, die Kündigung zurückgenommen hättest und das Ganze dann als Unterbrechung gewertet und behandelt wurde. Das sollte dir dann aber eigentlich bekannt und bewusst sein, sonst vermutet ein Außenstehender wie ich nämlich krumme Geschäfte.

Rechtlich korrekt ist das, was ich dir im ersten Beitrag geschrieben habe. Aber es gilt immer, wo kein Kläger, da kein Richter!


Gruß, Ergo 05

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