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Einsicht Prüfungsthemen

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19. Mai 2015 18:43 # 1
Registriert seit: 19.05.2015
Beiträge: 5

Hallo zusammen,
Ich steh wie so einige hier kurz vor dem Examen. Leider hat unsere Schule sich den letzten Jahren einen schlechten Ruf angeeignt und bedauerlicherweise zu Recht. Permaneter Dozenten und Leitungswechsel, jede Menge Unterichtsausfall. Natürlich ist man da besorgt, alles beigebracht bekommen zu haben, was man braucht. Da ich mittlerweile erfahren habe, dass sich das Examen aus den Inhalten des Unterrichts zusammensetzt, habe ich/wir an unserer Schule nach einer groben Übersicht der Themen gebeten, welche relevant sind. Die Antwort lautete schlicht: "Ihr müsst alles lernen!"::scared::
Klar, dass man alles lernen soll, was man je gehört hat, jede Anekdote und Zusatzwissen, ABER das scheint mir utopisch. Ich weiß, es ist verdammt viel Stoff und lerne auch fleißig aber es wird doch irgedwie möglich sein, ein Eingrenzun oder zumindest einen Überblick der Prüfungsthemen zu erhalten, oder?
Meine eigentliche Frage (nach langem blabla ;-)) hab ich ein Anrecht, einen Einblick in die Themen zu bekommen? Also nicht detailliert, aber einfach mal grob. Sonst lernt man Dinge, die viell nicht relevant sind und wiederum lernt man viell nicht Stoff, da man von Ihm nicht wusste. In jedem Jahrgang fallen durschnittlcih 30-40% durch, das ist doch nicht richtig. Man hört immer, die fragen Dinge, die wir nie hatten.
Vielen Dank für die Geduld, euch das hier durchzulesen und danke schon mal im Vorfeld für eure Antworten
19. Mai 2015 19:03 # 2
Registriert seit: 21.03.2002
Beiträge: 362

Hi,

nein du hast keinerlei Anrecht auf einen Ein- oder Überblick der Prüfungsthemen.
Ja, alles was im Lehrplan steht musst du wissen.

Das war die knappe Antwort.

Meine Anmerkungen:
"30-40% Prozent Durchfallerquote". das wäre dann ein Fall für schulaufsichtführende Behörde.
Bei häufigem Lehrkräftewechsel kann keiner wissen, was die anderen unterrichtet haben, in ein Kurs- oder
Klassenbuch kann halt jeder irgendwas reinschreiben.

Setzt euch mit der Schulleitung zusammen und fordert vertiefenden prüfungsvorbereitenden Unterricht.

Viel Erfolg und ein Seufzer

Kai

PS: an die Alten: Der Artikel über die Schulen in der DVE-Zeitschrift passt leider auch zu gut.

19. Mai 2015 20:22 # 3
Registriert seit: 13.05.2008
Beiträge: 382

Geändert am 19.01.2016 23:58:00
Hallo yakou 79,

Zitat / Ivanhoe hat geschrieben:
Ja, alles was im Lehrplan steht musst du wissen.

Das stimmt!

Zitat / Ivanhoe hat geschrieben:
...und fordert vertiefenden prüfungsvorbereitenden Unterricht.

Das kann man zwar fordern, aber ein Anrecht oder gar eine vorgegebene Stundenzahl gibt es hierfür nicht.


Ich denke, dass der Vorschlag sich mit der Schulleitung zusammenzusetzen, am ehesten hilfreich sein wird. Ihr habt doch sicher einen Klassensprecher, der um einen Termin bitten und vielleicht mit ein oder zwei weiteren Vertretern euer Anliegen in sachlicher Art und Weise vortragen kann. Die Prüfungsfragen sind bestimmt im zweiten Schulhalbjahr vorbereitet und eingereicht worden. Die Lehrer, die aktuell unterrichten, waren also i. d. R. in ihrem Fach/Lernfeld daran beteiligt. Es macht keinen Sinn, sie nun für die Fehler und Versäumnisse oder vielleicht auch nicht vorhersehbaren Ereignisse der Vergangenheit anzuklagen. Verwendet eure Energie lieber darauf, wiederholenden Unterricht in den letzten Schulwochen mit der Schulleitung zu organisieren und dabei die Fragestellungen zu erörtern, die ihr nicht ausreichend berücksichtigt seht. Ihr müsst fragen! Einseitige Berieselung bringt euch nicht weiter. Jede Unterrichtsstunde, die über den Lehrplan des Faches/Lernfeldes hinausgeht, kostet den Schulträger richtig Geld. Er wird also nicht mit Zusatzangeboten um sich werfen, wenn dafür kein zwingender Grund vorliegt und die Schüler "maulend in den Bänken hängen"::wink:: Wenn der Schulträger aber eine nachvollziehbare Begründung von euch geliefert bekommt, wird er sicher auch ein Interesse am Gelingen der Prüfungen zeigen und euch unterstützen.

Zitat / Ivanhoe hat geschrieben:
"30-40% Prozent Durchfallerquote". das wäre dann ein Fall für schulaufsichtführende Behörde.
Bei häufigem Lehrkräftewechsel kann keiner wissen, was die anderen unterrichtet haben, in ein Kurs- oder
Klassenbuch kann halt jeder irgendwas reinschreiben.

Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber faktisch unterstellt es den Lehrkräften, dem Klassenleiter/Tutor und der Schulleitung als Klassenbuchführende Betrug und da wäre ich doch sehr vorsichtig mit meinen Äußerungen, zumal ihr ja bisher nicht zu wissen scheint, dass der Lehrplan im Internet abrufbar ist und zwar schon so lange, wie nach ihm unterrichtet wird. Dann im Zweifelsfalle nachzuweisen, dass nicht ausreichend oder inhaltlich nicht korrekt unterrichtet wurde, obwohl man 3 Jahre lang die Bewertungen in den Fächern akzeptiert hat (der Klassensprecher war doch sicher bei den Klassenkonferenzen dabei - so sollte es jedenfalls gewesen sein) und man selber kaum einen Plan von den Inhalten hat, ist dann noch schwieriger. 10% des Unterrichts darf übrigens ausfallen, ohne das es dafür überhaupt einer Begründung bedarf! Versucht lieber noch "das Eisen aus dem Feuer zu holen" und die Prüfung zu schaffen, das erspart viel Ärger im Nachhinein.

Die Prüfungsschwerpunkte findet ihr im Internet, dort nämlich im Curriculum, nach welchem eure Schule unterrichtet. Außerdem lohnt es sich bei den älteren Semestern (falls man von dort noch welche kennt) Erfahrungsberichte über den Ablauf der Prüfungen einzuholen. Die haben vielleicht auch den ein oder anderen Tipp zu Schwerpunkten der Fragestellungen aus den vergangenen Jahren. Mündliche Prüfungen werden meist nicht komplett neu vorbereitet, sondern enthalten oft Elemente aus alten Prüfungen.

Viel Erfolg!

Gruß, Ergo 05
19. Mai 2015 20:41 # 4
Registriert seit: 19.05.2015
Beiträge: 5

Vielen Dank für die rasche Antwort.
Wir haben mittlerweile innerhalb von 3 jahren 4 Schulleitungen gehabt und die aktuelle ist in Schwangerschaftsurlaub und die übrigen (2 Vollzeit-)Dozenten sind gnadenlos überfordert. Ich weiß von manchen Dozenten, dass sie die Examensfragen noch nicht alle reingereicht haben.
Der Klassensprecher hat einen Brief der Klasse und unsere Beschwerden vorgetragen und um Klärung gebeten. Problematisch ist auch die Situation, dass wir 6 Monate Praktikum haben und dann nach den vier Wochen Ferien in der folgenden Woche evtl Repititorium und dann schon Examen. Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Zu den 10%, das ist völlig ok und verständlich aber wir hatten z.B. knapp 4 Monate nicht genug Dozenten und deswegen immer nur "Lernort frei wählbar" und so hatten wir z.B. keine Pädiatrie. Aber aller Ärger bringt nichts, da heisst es, einfach alles lernen, auch wenn es eine zweistündige Diskussion über die Gründe des gemeinschaftlichen Freitod der Bobaths handelt::blush::
Fazit: keine Leitung, keine Ansprechpartner und kaum ein Dozent, den wir ansprechen könnten, da nicht mehr da, ebenfalls deren Vertretungen nicht. Ich lerne in jeder freien Minute und kann nur hoffen, dass es reicht.
lg, yakou79
19. Mai 2015 21:54 # 5
Registriert seit: 13.05.2008
Beiträge: 382

Geändert am 19.05.2015 21:57:00
Hallo yakou79,

Zitat / wikipedia hat geschrieben:
Repetitorium – Wikipedia
de.wikipedia.org/wiki/Repetitorium

Repetitorium bedeutet die Wiederholung von Wissen und Kenntnissen; meist, um eine Prüfung zu bestehen.


Das ist ja schon mal ein Anfang, wenn es denn so stattfinden sollte. Ansonsten wird es mir bei deinen Beschreibungen eher schlecht.

Pädiatrie gehört zum Fach "Spezielle Krankheitslehre", ist also nur ein Teil davon. Trotzdem darf natürlich nicht das ganze Teilfach ausfallen, das würde mit Sicherheit die Ausfallgrenze überschreiten. Wie viele Stunden in Pädiatrie zu unterrichten sind, könnt ihr dem Curriculum entnehmen. Darin stehen Empfehlungen für die Stundenzahl.

Es ist auch nicht gestattet, die Schüler ohne Zwischenrückholzeiten ein halbes Jahr ins Praktikum zu schicken. Normalerweise werden im 3. Ausbildungsjahr 3x10 Wochen absolviert, mit kurzen Theorieintervallen dazwischen.

Sollte eure Ausbildung tatsächlich so schlecht organisiert sein, wie du es beschreibst, müsste man vielleicht doch im Vorfeld der Prüfungen, also jetzt, die aufsichtführende Schulbehörde informieren. Die wird den Standort und die Klassenbücher etc. prüfen, eine Empfehlung für das was zu tun ist (mit mehr oder weniger Nachdruck) aussprechen und ein Auge auf die Prüfungsdurchführung werfen, ggf. die Leitung des Prüfungsausschusses nicht in die Hände des Schulleiters legen, sondern selbst das Zepter in der Hand behalten.

Gruß, Ergo 05
20. Mai 2015 09:12 # 6
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

In welchem Bundesland und in welcher Region liegt deine Schule? Je nachdem welche Aufsichtsbehörde zuständig ist, ist das Examen geregelt. Wenn es z.B. ein zentrales Examen ist, dann wende Dich an Schüler der benachbarten Schulen und frag sie nach der Schwerpunktsetzung, dann kennst Du sie.
Ich empfehle Dir für den ersten Prüfungstag auf jeden Fall "Allgemeine und spezielle Krankheitslehre. Ergotherapieprüfungswissen" vom Thieme Verlag ergänzend mit deinen Mitschriften durch zu arbeiten. Und für den 3. schriftlichen Tag "Ergotherapie. Vom Behandeln zum Handeln" ebenfalls vom Thieme Verlag, ergänzend kann Dir hier auch "Ich werde Ergotherapeutin. Mit Lisa erfolgreich durch die Ausbildung" helfen. Die helfen auch für Berufs- und Staatskunde.
Für's mündliche die Anatomie rauf und runter lernen und für Grundlagen der Ergotherapie bist Du mit den beiden erwähnten Büchern gut ausgestattet.
Viel Erfolg!
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