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Marburger Konzentrationstraining Abrechnungsposten

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2. Dezember 2015 12:22 # 1
Registriert seit: 27.02.2014
Beiträge: 24

Hallo, ich möchte 2016 für Schulkinder und Kindergartenkinder das MKT in meiner Praxis anbieten bzw. durchführen. Welcher Abrechnungsposten kann dem zugeordnet werden ? Hirnleistungstraining Gruppe oder Hirnleistungstraining neurophysiolog. ? oder ???
2. Dezember 2015 13:17 # 2
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 654

Psychisch-funktionelle Behandlung in der Gruppe. Da hast Du eine Stunde Zeit fürs Training. Neuropsych. etc. sind nur 30 Minuten, das ist zu knapp fürs MKT.

LG Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
2. Dezember 2015 19:25 # 3
Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 278

Entschuldige, dass ich korrigieren muss, Karsten, aber psychisch-funktionelle Behandlung in der Gruppe sind mindestens 90 Minuten, Hirnleistungstraining als Gruppenbehandlung mindestens 45 Minuten.

Ich würde nach Konzept bzw. Zeitbedarf entscheiden. Da ich nicht nach dem MKT arbeite, kann ich dazu leider nichts sagen. Wir machen EST-Gruppenbehandlungen und Attentioner-Gruppen, beide jeweils mit PfB = 90 Min.

LG XXU
2. Dezember 2015 20:31 # 4
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... Marburger Konzentrationstraining an sich ist keine Kassenleistung. Für Selbstzahler kannst du es anbieten.

Es gibt immer wieder Praxen die das MKT über Ergotherapieverordnungen abrechnen. So lange keiner sich beschwert oder diese Praxen anzeigt oder abmahnt kommen sie damit durch.

MfG falladar
2. Dezember 2015 20:45 # 5
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 654

@falladar:

Das klingt, als sei es illegal, Konzentrationstraining wie MKT in der Gruppe auf Verordnung anzubieten.

Das MKT kann genauso Therapiemittel sein wie die SI-Schaukel oder neuropsychologische Übungskonzepte bei entsprechender Indikation. Es ist Bestandteil einer psychisch-funktionellen Behandlung.

Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
3. Dezember 2015 17:34 # 6
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... das Konzept ist als therapeutische Maßnahme im Sinne von Ergotherapie nicht entwickelt und ausgelegt worden. Es hat einen pädagogischen und keinen therapeutischen Hintergrund.
Wenn es richtig angewand wird, sind bei einer normalen Gruppegröße auch 2 Anleiter/Therapeuten vorgesehen. Der Umfang sprengt also eine normale Ergotherapieverordnung. Beide Strukturen, MKT und Heilmittelkatalog, passen, bei korrekter Anwendung, nicht zusammen.

Laut Heilmittelkatalog hat ein (heil-)pädagogisches Angebot vor einem therapeutischen Angebot stattzufinden, wenn der Therapieerfolg mit einem (heil-)pädagogischen Angebot erreicht werden kann. Ein zusätzliches therapeutisches Angebot ist dann nicht notwendig/muß von den GKV nicht getragen werden.
Es gab immer wieder Honorarabsetzungen von Therapieverordnung wenn gleichzeitig heilpädagogische Maßnahmen (z.B. Frühförderung) verordnet wurden. Beides gleichzeitig muß nicht von der GKV bezahlt werden. Ein Herausreden der Praxis mit "Habe ich nicht gewußt" wird nicht anerkannt, da dies in der Anamneseerhebung erfragt werden kann, um Schaden abzuwenden.

http://www.ergotherapie.de/foren/topic.aspx?id=13024
http://www.ergotherapie.de/foren/topic.aspx?id=21558
. . .

"Wenn es danach geht, dass ich alles in die Therapie mit einfließen lassen kann, was ich will, könnte ich ja nebenher mit meinen Patienten auch eine Suppenküche betreiben, da wir täglich ja als Alltagstraining mit ihnen einkaufen gehen, Gemüse schnibbeln und Kochtraining veranstallten. Mit den vorweihnachtlichen Backorgien kann ich auf dem Wochenmarkt meine Praxisumsätze auch deutlich steigern." Was hat das am Ende noch mit ergotherapeutischer Behandlung zu tun? ::biggrin::::blush::::biggrin::

MfG falladar

3. Dezember 2015 22:01 # 7
Registriert seit: 10.03.2015
Beiträge: 11

Hallo falladar,

du scheinst dich gut auszukennen! Wie schätzt du das rechtlich ein, wenn eine Ergotherapeutin bei einem Kind mit Indikation "Wahrnehmungsstörung" oder "AVWS" und Ergotherapie-Verordnung eine LRS-Therapie durchführt?

LG
3. Dezember 2015 22:41 # 8
Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 278

Frage an falladar:


"Laut Heilmittelkatalog hat ein (heil-)pädagogisches Angebot vor einem therapeutischen Angebot stattzufinden, wenn der Therapieerfolg mit einem (heil-)pädagogischen Angebot erreicht werden kann. Ein zusätzliches therapeutisches Angebot ist dann nicht notwendig/muß von den GKV nicht getragen werden.
Es gab immer wieder Honorarabsetzungen von Therapieverordnung wenn gleichzeitig heilpädagogische Maßnahmen (z.B. Frühförderung) verordnet wurden. Beides gleichzeitig muß nicht von der GKV bezahlt werden. Ein Herausreden der Praxis mit "Habe ich nicht gewußt" wird nicht anerkannt, da dies in der Anamneseerhebung erfragt werden kann, um Schaden abzuwenden."

Wo steht denn, dass HP und Therapie nicht von den GKV getragen werden müssen? Bei uns (NRW) ist das üblich und klappt reibungslos.

@ERgo-24-7: LRS-Therapie ist keine Kassenleistung und darf dementsprechend nicht auf ärztliche VO durchgeführt werden, egal bei welcher Diagnose.
4. Dezember 2015 08:47 # 9
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... Absetzung ist früher mir selbst passiert.

Auszug aus den Heilmittelrichtlinien:

"Heilmittel dürfen bei Kindern nicht verordnet werden, wenn heilpädagogische / sonderpädagogische Maßnahmen geboten sind, es sei denn, eine zusätzliche Verordnung von Heilmitteln ist medizinisch indiziert. Werden Heilmittel als therapeutische Leistung im Rahmen der Frühförderung bereits erbracht, dürfen sie nicht zusätzlich verordnet werden."

MfG falladar
4. Dezember 2015 13:46 # 10
Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 394

Zitat:
es sei denn, eine zusätzliche Verordnung von Heilmitteln ist medizinisch indiziert.


hallo falldar,
aber damit sind wir doch raus, wenn da arzt eine medizinische Indikation trotz Frühforderung sieht dann verschreibt er ein Rezept, also sorry wenn mir das passieren würde dann würde ich klagen. Der Arzt sieht den Bedarf und Punkt sonst würde er ja nicht verschreiben. habe hier auch viele Eltern die nicht gut deutsch sprechen, die wissen teilweise gar nicht dass das Kind zusätzlich noch Frühförderung erhält oder können es mir nicht mitteilen!

Grüße

Lusa
4. Dezember 2015 17:17 # 11
Registriert seit: 14.01.2011
Beiträge: 976

Hallo ergomyway,
wir hatten vor einigen Jahren das MKT als Selbstzahlerleistung in der Praxis angeboten und mussten um Kostendecken zu arbeiten 120 Euro pro Kind verlangen bei 6 Einheiten a 90 Minuten + 2 Elternabende + 1 Infoabend zu Beginn. Das war den Eltern bei uns zu teuer. Zeitgleich habe ich in der nächst größeren Stadt das gleiche Angebot in Zusammenarbeit mit der VHS/Haus der Jugend angeboten, Kosten für die Eltern 45 Euro (Angebot wie oben), teilweise wurden bei Sozialhifle nur 5 Euro von den Eltern verlangt. Ich erhielt ein Gehalt von der VHS. So haben alle profitiert, denn einige Eltern haben einen weiteren dann auch therapeutischen Bedarf bei ihren Kinder gesehen und sind je nach Wohnort auch zu uns in die Praxis gekommen. Mein Gehalt musste ich bis 1200 Euro nicht versteuern, ein paar Jahre später war dieser Freibetrag höher.
Viel Spass bei diesem guten Programm.
"Fast alles, was wir gelernt haben, wissen wir nicht. Aber wir können es". (Spitzer)
25. Februar 2016 13:28 # 12
Registriert seit: 27.02.2014
Beiträge: 24

Hallo , danke für die Antworten hier. Ich denke ich werde es wohl als Selbstzahlerkurs anbieten, den Eltern aber die Empfehlung geben, dass sie bei den Kinderärzten sich zwecks Rezeptverordnung erkundigen sollen.

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