Hallo liebe Ergotherapeuten,
ich habe schon vieles aus den verschiedenen Foren heraussuchen können wenn ich in der Ausbildung mal fragen hatte, nun finde ich jedoch nichts dazu und möchte auch mal eine Frage stellen ::simple::
Ich habe den Auftrag einen Vortrag über Ethik zu halten und ein paar Fallbeispiele bekommen mit passenden Fragen. Ich bin teilweise ein wenig überfordert damit weil man einfach eine ganze Menge beachten muss (Schutz anderer Klienten, Grundrechte, Therapieverlauf).
Hier mal das Fallbeispiel:
Sie arbeiten seit einigen Jahren in einer psychiatrischen Klinik, eine Ihrer Patientinnen leidet an einer bipolaren affektiven Störung. Die Patientin ist ist außerdem an AIDS erkrankt und befindet sich im Stadium des so genannten Aids-related complex. Die psychiatrische Erkrankung von Frau P. ist seit Jahren bekannt und in deren Verlauf kam es zu häufigen Aufenthalten in der Klinik, auch auf dieser Station. Während der vorhergehenden manischen Episoden, zeigt Frau P. ein auffallend aggressives Verhalten gegenüber Mitarbeiter und Mitpatienten der Klinik. Akut befindet sich Frau P. in einer hypermanischen Phase, die einhergeht mit einem gesteigerten sexuellen Antrieb, Hyperaktivität, Kontrollverlust und fehlender Krankheitseinsicht.
Frau P. hat bereits mehrfach Blut und andere Körperflüssigkeiten an die Wände ihres Zimmers geschmiert. Erschwerend kommt hinzu, dass sie auch Mitpatienten und einzelnen Mitarbeitern damit gedroht hat sie ebenfalls zu beschmieren.
Die Fragen:
Welches ethisches Dilemma stellt sich in diesem Fallbeispiel dar?
Wer sind die vom ethischen Konflikt beteiligten Personen?
Welche weiteren Informationen benötigen Sie um das Problem lösen oder zu einer Entscheidung kommen zu können?
Wie könnten mögliche Lösungen aussehen?
Welche Gründe haben zu dieser Entscheidung geführt?
Welche Konsequenzen resultieren möglicherweise aus den verschiedenen Lösungen (für die Beteiligten/Betroffenen)?
zu 1. fielen mir zu erst die Grundrechte ein (sexuellen Kontakt verwehren, isolieren um andere zu schützen)
zu 2. Mitarbeiter und Mutpatienten (Gefahr der Ansteckung) Frau P. (Einschränkungen im Therapieverlauf -> z.B. Ausschluss der Gruppentherapie)
und ab 3. steige ich aus
Am Ende kann ich Frau P. ja nicht grundlegend anders behandeln oder ausschließen "nur" weil sie eine Krankheit hat?!?
Vielleicht kann mir ja einer einen Denkstoß verpassen ich stelle mich mit dieser Aufgabe ganz schön an