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Kooperation Kita/ Schulen

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15. April 2016 07:27 # 1
Registriert seit: 14.01.2011
Beiträge: 12

Hallo ihr Lieben,

ich suche ein wenig Hilfe was das Thema Kooperation angeht. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es bis vor kurzem nicht gestattet war, in Kindergärten oder Schulen seinen Dienst anzubieten. Wie sieht es jetzt aus? Ich kenne viele Praxen, die die Therapie in den Einrichtungen ausführen. Die müssen dahingehend auch auf Basis einer GesetzeslAgentur arbeiten, oder?


Liebe Grüße
Andrea
15. April 2016 11:17 # 2
Registriert seit: 16.07.2014
Beiträge: 62

Hallo,

diese Frage haben wir uns auch schon gestellt.

Normalerweise muss der Arzt einen Hausbesuch verordnen. Ist das nicht angekreuzt, muss der Klient, ob Kind oder Erwachsene die Praxis aufsuchen.

Meine bisherigen Erfahrungen:

Für Praxen gibt es die Möglichkeit, in Integrationsschulen-oder Kindergärten zu arbeiten, wenn dies von der Krankenkasse genehmigt wird.

Es gibt Praxen, die ihre Behandlung in normalen Kindergärten anbieten. Dies ist meiner Meinung nach nicht erlaubt. Versicherungstechnisch etc..

Seit gestern greift das Antikorruptionsgesetz, dies betrifft uns auch.

Wenn ich als Praxisinhaber Behandlungen in Kitas/ Schulen anbiete, verschaffe ich mir einen Vorteil gegenüber anderen Praxen. Klar, ist einfacher für die Eltern, die Ihre Kinder abgeben und alle Therapien dort stattfinden.


Kooperationen kann man machen, wenn der Kindergarten dich bezahlt. Die stellen dann eine Rechnung.



Ich hoffe meine Einschätzung ist richtig. Sonst korrigiert mich.::smile::
17. April 2016 07:34 # 3
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Die Heilmittelrichtlinien haben sich nicht verändert.
Geregelt wird dies im §11 Ort der Leistungserbringung Absatz 2
Link Seite 10
Grüße von

Maria2


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