Hallo, diese Frage haben wir uns auch schon gestellt. Normalerweise muss der Arzt einen Hausbesuch verordnen. Ist das nicht angekreuzt, muss der Klient, ob Kind oder Erwachsene die Praxis aufsuchen. Meine bisherigen Erfahrungen: Für Praxen gibt es die Möglichkeit, in Integrationsschulen-oder Kindergärten zu arbeiten, wenn dies von der Krankenkasse genehmigt wird. Es gibt Praxen, die ihre Behandlung in normalen Kindergärten anbieten. Dies ist meiner Meinung nach nicht erlaubt. Versicherungstechnisch etc.. Seit gestern greift das Antikorruptionsgesetz, dies betrifft uns auch. Wenn ich als Praxisinhaber Behandlungen in Kitas/ Schulen anbiete, verschaffe ich mir einen Vorteil gegenüber anderen Praxen. Klar, ist einfacher für die Eltern, die Ihre Kinder abgeben und alle Therapien dort stattfinden. Kooperationen kann man machen, wenn der Kindergarten dich bezahlt. Die stellen dann eine Rechnung. Ich hoffe meine Einschätzung ist richtig. Sonst korrigiert mich.
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