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Diskussionsforum

Urlaubregelung bei Kündigung

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5. Mai 2016 10:26 # 1
Registriert seit: 02.06.2010
Beiträge: 5

Guten Morgen, ich habe eine Frage bezüglich der Urlaubsregelung, bei Eigenkündigung. Ich habe zum 31.5 gekündigt. Ich habe 22 Tage (von 26) genehmigt bekommen. Jetzt meinte mein Arbeitgeber, dieser müsste als unbezahlter Urlaub gewertet werden. Welche Möglichkeiten wären sonst noch möglich? Vielleicht steckte Jemand schon mal in der gleichen Situation. Über Antworten würde ich mich freuen.::smile::
5. Mai 2016 11:25 # 2
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1242

Ich kenne es nur so, dass die Tage anteilig, also für 5 Monate genommen werden können.
Wenn Du dann noch unbezahlten Urlaub zusätzlich bekommst oder nehmen willst, ist es Absprache mit dem Chef.

"Scheidet der Arbeitnehmer innerhalb der ersten Jahreshälfte aus so hat er grundsätzlich Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses (§ 5 Abs. 1 lit. c, BUrlG). Scheidet der Arbeitnehmer also beispielsweise zum 31.05. eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis aus, so hat er bei dem gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 20 Urlaubstagen für das gesamte Kalenderjahr, einen Urlaubsanspruch in Höhe von 8 Urlaubstagen."

Also bei Dir 10, 8 Tage, die werden auf 11 aufgerundet.

Schönes Wochenende
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5. Mai 2016 11:27 # 3
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

Rechne deinen Jahresurlaub auf deinen monatlichen Anspruch um, also z.B. 24 Tage Urlaub/Jahr geteilt durch 12 Monate macht einen monatlichen Anspruch von 2 Urlaubstagen. Diesen multiplizierst Du dann mal die 5 Monate die Du dieses Jahr gearbeitet hast und kennst deinen Urlaubsanspruch bis zum 31.5.16. Wenn eine KOmmazahl das Ergebnis ist, wird zu Gunsten des Arbeitnehmers aufgerundet. Dabei ist es unerheblich ob Du oder dein Arbeitgeber gekündigt hast.

Bei Kündigungen nach dem 1.7. eines Jahres sieht es anders aus, dann hat man das Recht seinen gesamten Jahresurlaub bis zur Kündigung zu nehmen.

Viel Erfolg beim klären mit deinem Arbeitgeber!
6. Mai 2016 09:40 # 4
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 550

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