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Urlaubsanspruch nach Entbindung

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14. Mai 2016 08:02 # 1
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 33

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Da wir in unser eigenes Haus umziehen, muss ich die Arbeit wechseln, da sonst der Arbeitsweg zu lang ist. Gerne würde ich am 1.10. die neue Arbeit beginnen, sprich zum 30.09.16 kündigen.

Ich wurde im Februar 2015 in Beschäftigungsverbot geschickt, mein Mutterschutz ging bis zum 09.10.15. 2015 habe ich 1 Tag Urlaub genommen. Leider kann ich in der Praxis nicht nachfragen, da die mir nur den Urlaubsanspruch für September geben würden. Ich habe 24 Tage Urlaub fürs ganze Jahr, sprich 2 Tage pro Monat)

Laut meiner Rechnung hätte ich noch
2015 (Januar bis Oktober) 20 Tage, 1 Tag genommen, Rest 19 Tage
2016 (August bis September) 4 Tage
Gesamt: 23 Tage

Ich bin mir leider nicht sicher bin, wieviel Urlaubsanspruch ich für dieses Jahr habe. Ich hoffe ich habe es verständlich geschrieben. In der Praxis kann ich leider wirklich nicht nachfragen, schon allein bei der Urlaubsplanung für dieses Jahr sollte ich nur den Urlaub für den Weihnachtsurlaub bekommen, weil ich angeblich nicht mehr hätte. Und die Dame die für die Finanzen zustzändig ist hat Haare auf den Zähnen.

Ich danke euch schon mal im Voraus.
14. Mai 2016 21:52 # 2
Registriert seit: 06.10.2006
Beiträge: 145

Hallo,

Jetzt muss ich mal dumm nachfragen.
Wann hast du entbunden? Du schreibst wann dein Mutterschutz geendet hat- hast du Elternzeit genommen?
In der Elternzeit kürzt sich dein dein Urlaub um 1/ 12, sprich 12 Tage Urlaub für die Elternzeit.
Im Beschäftigungsverbot bleibt der Urlaubsanspruch ganz normal bestehen- bei dir also 2 U-Tage pro Monat.

Gruß Krises
15. Mai 2016 07:54 # 3
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 33

Hallo,
ich habe am 21.8.15 entbunden und bin dann in 1 Jahr Elternzeit gegangen, sprich ich befinden mich noch mittendrin. Mein erster Arbeitstag wäre/ist der 22.08.16, also in gut 3 Monaten.

schönen sonntag
15. Mai 2016 19:56 # 4
Registriert seit: 06.10.2006
Beiträge: 145

Hi,

wenn du dich aus der Elternzeit heraus bewirbst, liegt die Kündigungsfrist bei 3 Monaten zum Ende der Elternzeit.
Bei weniger als 3 Monaten bis Elternzeitende, ist die normale Kündigungsfrist wieder ausschlaggebend, z. B 1 oder 2 Monate je nach Betriebszugehörigkeit.
Kannst doch aber auch fragen ob ihr einen Aufhebungsvertrag machen könnt. Machen ja viele Arbeitgeber aus Angst vor gelben Zetteln.

Gruß

Krises
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