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Diskussionsforum

Ergotherapie & Fitness

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6. Juni 2016 17:46 # 1
Registriert seit: 06.06.2016
Beiträge: 3

Geändert am 06.06.2016 18:03:00
Hallo,

ich bin seit 3 Jahren im motorisch-funktionellen Bereich in der Orthopädie tätig. Unsere Patienten bleiben im Schnitt 2 - 3 Wochen, also nicht sehr lange. Wir haben zudem einen großen Reha- und Fitnessbereich, in dem ich ebenfalls ab und zu bin.

Nun zu meinen Gedanken: Mir liegt der Reha-Bereich schon mehr als der Akute, allerdings besonders im Bezug auf Fitness und medizinischer Trainingstherapie. Diese wird allerdings größtenteils von Sportwissenschaftlern durchgeführt, aber auch von mir. Eine der Sportwissenschaftlerinnen arbeitet auch aushilfsweise in einem Fitnessstudio (Rehastudio).
Da ich aber nicht ein komplettes Sportstudium hintendran hängen möchte, wollte ich mal fragen, ob dies nur Sportwissenschaftler dürfen? Physiotherapeuten sehe ich dort ja auch öfters, ist es für uns Ergos komplett verboten? Und wenn ja, was könnte man für Fortbildungen/Zusatzbildungen machen, um sich die Erlaubnis zu holen? Ich möchte mich noch mehr in dem Bereich spezialisieren.

Und natürlich informiere ich mich im Internet. Es gibt zig Fortbildungen (z.B. Sportbetriebswirt, Sportfachwirt, Betrieblichs Gesundheitsmanagement, Fitnesstrainer, Ernährungsberater, Sportwissenschaftler etc.), aber nirgendwo geht man (natürlich) darauf ein, was ist, wenn man bereits Ergotherapeutin (oder sonstige Vorbildung) ist, ob man evtl. verkürzen kann und WAS GENAU man mit einem Abschluss/Prüfungszertifikat etc. WIRKLICH darf.

Danke schonmal im Voraus! ::biggrin::
7. Juni 2016 21:25 # 2
Registriert seit: 16.02.2007
Beiträge: 185

Vorweg: meine Kentnisse sind arg begrenzt.

Wenn ich mir allerdings Stellenausschreibungen anschaue, dann scheint es da einen seeehr variablen Rahmen zu geben
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Bsp Anbieter
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Also mir scheint, dass es da kaum gesetzliche Regelungen gibt. Auch die Ausschreibungen sind sehr unterschiedlich von -ein bisschen was Wissen und gute Laune- bis zu bestimmten Scheinen. Ich hab selbst während des Ergo-Studiums in einem Fitnesstudio an der Anmeldung gearbeitet und hätte auf Nachfrage auch Geräte erklären sollen (und können), habe allerdings keine Trainingspläne o.ä. erstellt. Was das anbelangt gibt es ja allerdings auch wieder verschiedene Konzepte in die man sich im konkreten Fall ohnehin einarbeiten müßte. Von daher denke ich es wäre umgekehrt einfacher: wo genau willst du arbeiten (?) und dort über Voraussetzungen informieren...
8. Juni 2016 10:02 # 3
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

So lange das nicht in irgend einer Weise geschützt ist, kann jeder das machen, so lange er eine Stelle in dem Bereich hat.

Wie Tekka schreibt, wenn Du weißt, wo Du tätig werden willst, wende Dich mit deinen Erfahrungen an denjenigen.
9. Juni 2016 07:07 # 4
Registriert seit: 06.06.2016
Beiträge: 3

Geändert am 09.06.2016 07:13:00
Hallo und guten Morgen!

Danke f. die guten Links und Tipps!

Dass der Rahmen da so lasch ist, ist für mich sehr aufschlussreich.

Wie sieht es aber mit med. Trainingstherapie aus, die ja meist im Auftrag der Krankenkassen läuft? Da werden die Bedingungen ja so nicht sein. Was gibt es für Fortbildungen f. Ergos, durch die sie dort mehr "dürfen" (also nicht nur mit gesunden Trainierenden sobdern auch erkrankten)?
U.d wie siehts z.B. mit AquaFit oder Wassergymnastikkurse (von einem Schwimm- bzw. Rettungsabzeichen mal abgesehen) aus? Das dürfen bei ubs leider nur Physios.

Und hat jemand Erfahrungen mit Fortbildungen in Entspannungsthechniken (z.B. Tai Chi und progress. Muskelentspannung)? Wann darf man dies offiziell als Kurs f. Selbstzahler und auch Krankenkassen anbieten?
9. Juni 2016 08:30 # 5
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

Die Zulassungsbedingungen für die medizinische Trainingstherapie kannst Du googlen. Ich habe sie z.B. von 2001 vom vdak gefunden. Schau aber, ob es eine aktuellere gibt, sonst mal bei den Krankenkassenverbänden anrufen oder beim GKV-Spitzenverband, Allerdings weiß ich nicht, ob das in den Verantwortungsbereich des Spitzenverbandes fällt.

Du kannst Entspannungskurse anbieten. Wenn Du das mit Krankenkassenzuschuss abrechnen willst, musst Du dich hier regestrieren lassen Link Viel Erfolg!
16. Juni 2016 18:02 # 6
Registriert seit: 17.11.2015
Beiträge: 152

Wäre es nicht schlau erstmal den KGG-Kurs zu belegen, ggf als "externer", und sich die ganze Thematik mal anzuschauen ob das tatsächlich etwas für einen ist bevor man den großen Aufwand in Kauf nimmt um zugelassen zu werden. Somit hast du dann schonmal die komplette Theorie intus.Ob du dafür ein Zertifikat bekommst ist eine andere Frage, da es natürlich nur über einen Physio abrechenbar ist.

Warum fragst du nicht einfach deinen Arbeitgeber was für Optionen es gibt, da du vielleicht mal eine komplette Woche auf der Trainingsfläche hospitierst. Dann weist du wirklich was auf dich zukommt und ob es langfristig gesehen wirklich so spannen ist wie es wirkt (so spannend wir der Ergoalltag kann es nicht seien ::tongue::).
22. Juni 2016 20:06 # 7
Registriert seit: 06.06.2016
Beiträge: 3

Hallo!

Meine Kollegen habe ich gefragt, sowohl Ergos als auch Physios. Keiner kann das so wirklich sagen. Die Ergos haben andere Schwerpunkt und die Physios wissen nicht, ob die Ergos mit ihrer Ausbildung sowas machen können.

KGG ist aber doch nur für Krankengymnasten.... o.O

Dass ich das kann, weiß ich. Aber um das offiziell abrechnen zu lassen, benötige ich doch eine Fortbildung. Frage ist, ob es mir als Ergo anerkannt wird, oder ob ich erst "Entspannungstherapeutin" werden muss...
23. Juni 2016 15:47 # 8
Registriert seit: 17.11.2015
Beiträge: 152

Warum fragst du nicht bezüglich des med. Trainings deinen Arbeitgeber was die Voraussetzungen sind? Die haben ja selber die Verträge unterschrieben und wissen somit wer das darf und mit welchen Berufsabschlüssen und Fortbildungen.
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