Hallo,
als ich das
Link heute gelesen habe (unten ist als pdf-Dokument das Positionspapier angefügt), habe ich mich gefragt, wer in diesem Verwaltungsrat sitzt. Herausgefunden habe ich, dass es 52 Menschen sind. Zur Häfte je von der Arbeitgber- und Arbeitnehmervertretung. Welche Qualifikationen sie mitbringen war nur bei den beiden Vorsitzenden ersichtlich
Link. Und zumindest diese beiden haben nichts mit den Therapieberufen zu tun.
2014 lagen die Heilmittelausgaben laut Statistik des GKV-Spitzenverbandes bei 2,94%, hier nachzulesen
Link. Das sie angestiegen sind, mag sein, dazu habe ich jetzt keine Statistiken rausgesucht, allerdings wäre es interessant zu wissen, in welchem Verhältnis die anderen Leistungsbereiche der GKV angestiegen sind, um einen Vergleich zu haben. Das können ja unsere Berufsverbände, die hier hoffentlich mitlesen, für ihre Positionierung (die hoffentlich folgen wird, wenn nicht schon geschehen) tun.
Dann frage ich mich, wie die Zunahme an Heilmittelpraxen zu einer Zunahme der Verordnungszahlen führt? Ist das statistisch belegbar?
In Bezug auf die angesprochenen gesetzlichen Veränderungen fällt mir nur ein, was die AOK gerade wieder für einen Genehmigungsaufwand bei Langzeitverordnungen durchführt...
Auch wenn es die Physiotherapeuten betrifft, aber wie kann es bei einem
Bundesberufsgesetz mit einer einheitlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zu den vom Verwaltungsrat unterschiedlichen Ausbildunsginhalten und -schwerpunkten kommen. In kleinem Rahmen stimme ich zu, aber nicht im Großen und Ganzen, denn wie gesagt, es ist ein Bundesgesetz.
Dann die Behauptung "In der Praxis werden die Weiterbildungen nicht selten über Bildungsgutscheine der Arbeitsagentur finanziert." Diesen Beleg würde ich gerne einmal sehen. Das halte ich für eine nicht tragbare Unterstellung. Denn hierfür hätten
alle Weiterbildunsgeinrichtungen angeschrieben werden müssen und diese hätten ihre Daten offenlegen müssen. Das kann ich mir nicht vorstellen.
Der Verwaltungsrat hätte gerne Nachweise, dass die Therapien wirksam sind. Dafür sollte er sich an den Bundestag wenden, damit endlich unsere Berufsgesetze geändert werden. Immerhin sind das BMG und der Bundestag hier zeitlich in Verzug und niemand weiß, ob das noch diese Legislaturperiode erfolgen wird, so dass auch ein Studium zur Berufszulassung führt.
Und kurz vor'm unter der Decke hängen der Satz "Heilmittelerbgingern sollten bereits in ihrer Ausbildung entsprechende Kenntnisse zur eigenständigen Therapieplanung vermittelt werden angesichts der Heterogenität der Ausbildung kann hiervon jedoch derzeit nicht ausgegangen werden."
Und dann den G-BA ggf. unter Einbindung des IQWIG mit der Überprüfung des Heilmittelkataloges beauftragen. Wenn wir hier nicht ganz schnell selber tätig werden, kann das ganz böse für uns ausgehen. Von daher appelliere ich an Euch alle, wenn Ihr könnt, sorgt für evidenzbasierte Nachweise, nehmt die Berufsverbände und den HVG in die Pflicht , dass sie auf dieses Positionspapier reagieren!!! Und die Hochschulen dass sie mit qualitativ hochwertiger Forschung hier gegen halten!!!
Ich wünsche uns allen viel Erfolg! Ich denke, dass eine rege Diskussion hier im Forum auch helfen kann, dass der Verwaltungsrat sich nochmal mit seinem Positionspapier auseinandersetzt. Die nächste Sitzung ist am 24.8.16.