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Diskussionsforum

Gehalt Anlehnung an TVÖD/ AVR

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17. Juni 2016 15:23 # 1
Registriert seit: 26.04.2014
Beiträge: 10

Hallo zusammen,
wer von euch kennt sich, nach aktueller Tarifvertragsänderung im öffentlichen Dienst, mit der neuen Einstufung der Ergotherapeuten in die entsprechenden Entgeldgruppen aus? Ist es richtig, dass Ergotherapeuten nun in der Entgeldgruppe 9 angesiedelt sind (nach TVÖD)?.
Ich habe demnächst ein Bewerbungsgespräch und mir wurde gesagt, dass kein Tarifvertrag zum tragen kommt, weil man nicht im Schichtsystem arbeite, sondern feste Arbeitszeiten habe. Dennoch bezahle man angelehnt an TVÖD und AVR.
Wer kann mir weiterhelfen was ich nach 10jähriger Berufserfahrung nach den neuen Richtlinien verlangen könnte und beachten sollte?
Mit lieben Grüßen
Pia

18. Juni 2016 22:44 # 2
Registriert seit: 22.08.2004
Beiträge: 387

Hallo,

wenn der AG nur angelehnt an TVÖD entlohnt und kein Tarifvertrag zum Tragen kommt, ist es schlechte Entlohnung. Der angegebene Grund für die Bezahlung ist auch hirnrissig. Denn es gibt viele Arbeitsstellen im öffentlichen Dienst, wo man nicht im Schichtdienst arbeitet, geregelte Arbeitszeiten hat und trotzdem angemessener als bei anderen Stellen entlohnt wird.
Laut TVÖD kann mit Entgeldgruppe 8 oder 9 entlohnt werden. In diesen Rupriken gibt es noch Entwicklungsstufen:
Stufe 1: Berufsanfänger
Stufe 2: nach 1 Jahr BE
Stufe 3: nach 3 Jahren BE
Stufe 4: nach 6 Jahren BE
Stufe 5: nach 10 Jahren BE
Stufe 6: nach 15 Jahren BE



19. Juni 2016 09:29 # 3
Registriert seit: 22.08.2004
Beiträge: 387

Hallo,
unter Gehaltsrechner öffentlicher Dienst kannst du dir das zustehende Gehalt (+Sonderzahlung z.B. Urlaubs-, Weihnachtsgeld) ausrechnen. Im Vorstellungsgespräch gibt man immer die Summe +10% von dem an, was man tatsächlich haben möchte. Wenn die Arbeitsstelle jedoch nur in Anlehnung vom öffentlichen Dienst entlohnt kannst du nicht nach dieser Rechnung gehen, denn sonst hättest du gar keine Chance die Stelle zu bekommen. Du kannst dein jetziges Gehalt +10% als Gehaltswunsch nennen.


19. Juni 2016 11:09 # 4
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

Ich würde selbstbewußt in die Gehaltsverhandlung gehen und den Bruttobetrag des Tarifvertrages plus etwas on top angeben als Gehaltswunsch. Achte darauf, dass Du das Jahresbrutto nennst. Ansonsten kann es sein, dass Tarifsonderzahlungen gestrichen werden. Wenn Du Jahresbrutto angibst erhälst Du evtl. keine Sonderzahlung (als diese ausgewiesen) aber Du bekommst im Brutto genau das, was Du haben möchtest auf 12 Monate verteilt.

Wenn Du das Forum verfolgst, weißt Du, dass in NRW, Bremen, BaWü und Bayern händeringend Ergos gesucht werden, von daher geh selbstbewußt ins Gespräch! Auch wenn Du dich in einem anderen Bundeland bewerben solltest.
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