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Diskussionsforum

Sektoraler Heilpraktiker Schleswig-Holstein

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4. Juli 2016 10:18 # 1
Registriert seit: 28.04.2016
Beiträge: 7

Halli Hallo,
Meine Anfrage an das Gesundheitsamt Heide und nun auch Husum bzgl der Zulassung oder Erteilung der Erlaubnis des sektoraler Heilpraktiker für Ergotherapie wurde so beantwortet: Das ist hier nicht möglich und der sektoraler Heilpraktiker Ergotherapie wird in Schleswig-Holstein auch nicht anerkannt.
Nun habe ich schon gehört, dass es in NRW einige Klagen dagegen gibt. Ich hab beim BED auch gelesen, dass dort eine Klage geführt wird, die vor dem Verwaltungsgericht gewonnen wurde (Gesundheitsamt muss Heilpraktikererlaubnis für Ergotherapeutin überprüfen und dann erteilen); doch wie sieht es hier in S.H. aus? In einem anderen Foren Eintrag ist von einem noch ausstehenden Urteil vom Bundesgericht die Rede. Das hätte doch wohl dann endlich mal für alle Gesundheitsämter Gültigkeit? Vielleicht gibt es hier Schleswig-HolsteinerInnen, die von Fällen in unserem Bundesland wissen?
Sonnige Grüße aus Dithmarschen
4. Juli 2016 10:30 # 2
uralergo
uralergo
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 78

ich habe von einigen Gesundheitsämter in NRW die Aussage bekommen das die Zulassung nicht Möglich ist, da das Gesundheitsministerium es verbietet
Beschwerde beim Gesundheitsministerium wurde Beantwortet mit der Aussage das die Städte zuständig sind und das Land meinen Antrag beim nächsten Städtetag zum Tema macht
Darauf habe ich erneut einen Antrag an der Stadt Oberhausen gesendet und warte jetzt erneut auf den Bescheid
4. Juli 2016 14:17 # 3
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

Ich denke, da wird sich nichts tun, bis die Änderung unseres Berufsgesetzes im Bundestag beraten und verabschiedet wird. Und ob das noch in dieser Legislaturperiode sein wird...
4. Juli 2016 16:42 # 4
Registriert seit: 28.04.2016
Beiträge: 7

Also ich hab vorhin mit einer sehr engagierten Dame vom BED telefoniert. Dort läuft seit 3,5 Jahren ein Verfahren, aufgrund einer Klage vom BED. Dieses wurde eben vor dem Verwaltungsgericht positiv für uns Ergotherapeutin entschieden. Das Gesundheitsamt hat das nicht anerkannt und ist in den Widerspruch gegangen. Der BED rechnet diesen Herbst mit einer rechtlichen Entscheidung darüber.
Auf meine Frage, ob das denn weitere Auswirkungen für andere Gesundheitsämter haben wird, sagte sie, dass der Fall durchaus vergleichbar ist mit den meisten Fällen und daher für die anderen Gesundheitsämter eine Art Weisungscharakter hat.
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