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Wie lange dauert eine Funktionsanalyse?

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31. Juli 2016 23:37 # 1
Registriert seit: 31.07.2016
Beiträge: 3

Hallo, ich bin Privatpatient und habe im Behandlungsvertrag folgende Preise unterschrieben:
38,95 motorisch- funktionelle Behandlung, 31,70 Funktionsanalyse und 7,65 thermische Anwendungen.
Am ersten Behandlungstag wurde binnen einer knappen halben Stunde sowohl behandelt als auch die Funktionsanalyse durchgeführt und abgerechnet- von der Chefin persönlich. Das scheint mir nicht korrekt zu sein. Gibt es Vorschriften über die Dauer der Funktionsanalyse oder ist das einfach ein Zubrot? Ist es normal, dass die thermische Anwendung zeitlich von der funktionellen Behandlungszeit abgeht. Also 10 Minuten z.B. kalter Raps und dann 20 min. Behandlung? Dass die Beihilfesätze niedriger sind, weiss ich schon und werde da selbst zuzahlen müssen. Aber übers Ohr gehauenmöchte ich michnicht fühlen.
Dankeschön
31. Juli 2016 23:46 # 2
Registriert seit: 25.04.2006
Beiträge: 150

Hallo!Das klingt ärgerlich und meiner Meinung nach auch nicht korrekt!
Motorisch-funktionell muss ja schon Minimum 30min. sein.
Mich wundert es, dass die Zeiten nicht im Behandlungsvertrag standen.
Ich würde um eine Auflistung der Daten und der Zeiten bitten!
Gruss und gutes Gelingen!
1. August 2016 08:15 # 3
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Geändert am 02.08.2016 08:52:00
Bei der Funktionsanalyse gibt es keine genauen Zeiten wie lange die zu dauern hat zu dem gibt es auch keine Anwendungsdauer für thermische Anwendung.
Die thermische Anwendung geht in der Regel von der Motorisch Funktionellen Behandlung ab. Die Funktionsanalyse beinhaltet aber nicht nur die Arbeit direkt am Patienten sondern auch das Anlegen der Patientenakte, Dokumentation, sich mit den anderen Berufsgruppen austauschen etc....
Meistens findet die Funktionsanalyse in der Einheit statt. Ich mach das meistens so, dass ich vor allem wenn es so wie so Privat Patienten sind par Min hinten noch dran hänge meistens sind das dann so ca 5 bis 10 Min. Wenn es Kinder sind lade ich meistens die Eltern vorher zu einem Gespräch ein.
Aber ich kann es verstehen, wenn man sich als Privat Patientn etwas verarscht vorkommt. Da mann schließlich nur 30 Min behandelt wird und man weniger zahlen müsste ohne eine thermische Anwendung und trotz dem 30 Min behandelt wird.
Auch da könnte man eigentlich 5 Min noch an Therapie dran hängen.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
1. August 2016 08:24 # 4
Registriert seit: 31.07.2016
Beiträge: 3

Danke für die schnellen Statements. Mich verwundert, dass für die erste Behandlung von 25 Minuten sowohl 38,95 als auch 31,70 und 7,65 abgerechnet werden. 78€ für ca. 30 Minuten- sehr viel. Die thermische Anwendung hat an diesem tag übrigens nicht stattgefunden.
1. August 2016 09:14 # 5
Registriert seit: 05.10.2011
Bundesland: Hamburg
Beiträge: 720

Grundlage der Abrechung ist der gemeinsam geschlossene Behandlungsvertrag - darin sind Preis und Leistung aufgeführt.

Die Funktionsanalyse wird bei Kassenpatienetn mit dem ersten Ternin abgerechnet - bei privat Versicherten bei uns ebenfalls, warum auch nicht...

Der Preis der Behandlung liegt i.d.R zwischen dem 1,8 und 2,3 fachen der VdEK-Sätze, also motorisch-funktionell 50,72 € bis 64,81€, Funktionsanalyse 37,75€ bis 48,20€. Für die Wärmebehandlung gilt das gleiche.

Grüße!
ergoSystemisch - Systemisches Arbeiten in der Ergotherapie

Informationen gibt es hier: https://www.ergoSystemisch.de
1. August 2016 10:45 # 6
Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 394

Geändert am 01.08.2016 10:46:00
Hallo Marionzi,
in meinen Augen ist das korrekt die Funktionsanalyse bedeutet nicht extra Behandlungszeit sondern die ganzen Dinge die gemacht werden müssen die nicht in der Behandlungszeit stattfinden können.
In den Rahmenverträgen der gesetzlichen Krankenkassen findet man was sie alles beinhaltet:
unter anderem Bewertung patientenbezogener Unterlagen, Erhebung der Anamnese, Abstimmung mit anderen Behandlern, Auswahl der therapeutischen Materialien etc.
Bei der thermischen Anwendung ist das ebenso dass sie die motorisch funktionelle Behandlung ergänzt, bezahlt wird mir dann z.B. das Paraffin und nicht Extrabehandlungszeit.

Aber ich würde dir raten lass dir das doch von der Therapeutin selber erklären, da ihr ja noch eine Weile zusammen arbeitet wäre es gut immer direkt und sofort Dinge anzusprechen, die dich stören.
Grüße
Lusa
1. August 2016 13:43 # 7
Registriert seit: 16.10.2007
Beiträge: 318

Das ist so korrekt.
30 Minuten Behandlung
Funktionsanalyse und thermische Anwendung gehören in diese 30 Minuten und
keine zusätzliche Zeit.

LG
1. August 2016 13:59 # 8
Registriert seit: 16.10.2007
Beiträge: 318

kleiner Nachtrag,
findet keine thermische Anwendung statt wird diese auch nicht berechnet, so ist es möglich das du am ende eine Rechnung bekommst..
1x Funktionsanalyse, 10x motorisch-funkt. Behandlung und zB 6 x thermische Anwendung, weil in 4 Behandlungen darauf verzichtet wurde.

LG
1. August 2016 14:42 # 9
Registriert seit: 31.07.2016
Beiträge: 3

Danke allerseits!
1. August 2016 20:48 # 10
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Nachtrag: Wenn an dem Tag keine thermische Anwendung statt fand, dann darf sie dir auch für diesen Tag keine thermische Anwendung berechnen.
Wie schon lusa schrieb wird mit der thermischen Anwendung zu einem das Material bezahlt als auch die Vorbereitungszeit wie eben z.B bei einer Heißen Rolle das Wickel von den Handtüchern, Stromkosten ( Wasser muss schließlich im Wasserkocher erhitzt werden und dann noch Wartezeit bis das Wasser kocht) Das sind alles noch Kosten die auf einem Zukommen ohne den Patienten.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
2. August 2016 11:20 # 11
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... Betrifft Funktionsanalyse:

MB 55 AV 09/12 Merkblatt des DVE zum Thema:

Abrechnung der ergotherapeutischen Funktionsanalyse

Leistungsbeschreibung

In der Anlage 1b, Leistungsbeschreibung der Ergotherapie vom 1. September 2005 zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V vom 1. August 2001, ist unter anderem auch die ergotherapeutische Funktionsanalyse mit der Positionsnummer 54002 aufgeführt.
Die Funktionsanalyse ist eine Abrechnungsposition für den Mehraufwand, der zur Durchfüh-rung und Auswertung einer ergotherapeutischen Befunderhebung sowie zur Erstellung eines individuellen Behandlungsplans erforderlich ist. Die Funktionsanalyse beinhaltet gemäß Leistungsbeschreibung folgende Leistungen: Bewertung der patientenbezogenen Unterlagen. Erhebung der ergotherapeutischen Anamnese. Prüfung der Verwendbarkeit der vorhandenen Hilfsmittel. Prüfung der Notwendigkeit ergotherapeutischer temporärer Schienen. Auswahl der ergotherapeutischen Materialien und Testverfahren zur Befunderhebung. Gespräch mit dem Patienten und ggf. auch mit den Angehörigen über die beabsichtigten ergotherapeutischen Maßnahmen. Abstimmung mit anderen Behandlern.
Abrechnung
Diese Position ist nur bei Behandlungsbeginn im Rahmen der ersten Verordnung einmal zusätzlich ohne gesonderte ärztliche Verordnung abrechenbar. In den Preisvereinbarungen werden Formulierungen verwendet wie: „Nur einmal bei Behandlungsbeginn abrechenbar“, „Nur bei Behandlungsbeginn einmal zusätzlich abrechenbar“, „Nur im Rahmen der ersten Behandlungsserie einmal abrechenbar“, „Bei Behandlungsbeginn im Rahmen der ersten Verordnung einmal zusätzlich ohne gesonderte ärztliche Verordnung abrechenbar“ etc. Die Funktionsanalyse ist zuzahlungspflichtig.
Aus der Sicht des DVE ist die Funktionsanalyse abzurechnen, wenn ein neuer Patient zum ersten Mal in die Praxis kommt und behandelt wird. Dies ist auch dann der Fall, wenn beispielsweise ein Patient, der vorher in Praxis A war, in die Praxis B wechselt.
Was ist aber, wenn eine Behandlungspause von mehreren Wochen oder Monaten eintritt und der Patient nach dieser Unterbrechung mit einer neuen Verordnung wiederkommt? Von einem „neuen Patienten“ kann nicht gesprochen werden, nach 12 Wochen Unterbrechung aber von einem neuen Regelfall. Letzterer löst wieder eine Erstverordnung aus. Ist ein neuer Regelfall gegeben, so ist die Position Funktionsanalyse erneut abrechenbar.

Maßgeblich sind die Regelungen in den jeweiligen Versorgungsverträgen des DVE mit den Krankenkassen auf Landes- und Bundesebene. Hier gelten regionale Besonderheiten, bitte schauen Sie sich daher die für Sie geltenden Verträge genau an.
Regional verlangen die Krankenkassen auch, dass die Funktionsanalyse vom Patienten unterschrieben wird. Der DVE ist der Auffassung, dass dies nicht notwendig ist, da ein Großteil der beschriebenen Leistungen ohne den Patienten stattfindet und der „Empfang“ daher nicht bestätigt werden kann. Letztlich fehlt es aber noch an einer abschließenden Klärung – wir können daher derzeit nur empfehlen, die Funktionsanalyse am ersten Behandlungstag aufzuführen und unterschreiben zu lassen, andernfalls verweigert die entsprechende Kasse die Vergütung.

Sonderfall BG-Patient

Mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist in der Leistungsbeschreibung ebenfalls die Funktionsanalyse vereinbart – sie entspricht inhaltlich der Formulierung in den Rahmenverträgen mit den gesetzlichen Krankenkassen. Die Funktionsanalyse muss nicht vom Arzt verordnet werden. Abgerechnet wird die Funktionsanalyse im Rahmen der ersten Verordnung bei Behandlungsbeginn; sie hat die Leistungs-Nr. 12.1.

Sonderfall Privatpatient

Die Abrechnung mit Privatpatienten ist grundsätzlich anders als die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen oder den Berufsgenossenschaften. Es gehört nicht zum Behandlungsvertrag, dass eine Funktionsanalyse/Befunderhebung „automatisch“ bei Beginn der Therapie abgerechnet werden kann, so wie dies bei Kassen- und BG-Patienten gilt. Vielmehr muss – neben der eigentlichen Therapie –diese Leistung und das dafür zu zahlende Honorar mit den Patienten ausdrücklich vereinbart werden (ebenso wie auch z.B. Hausbesuchspauschalen
und Wegegelder). Andernfalls besteht kein Anspruch auf das Honorar.

Postfach 2208 | 76303 Karlsbad | Hausadresse: Becker-Göring-Str. 26/1 | 76307 Karlsbad
Tel. 07248-9181-0 | Fax 07248-9181-71 | info@dve.info | www.dve.info

... Betrifft thermische Anwendungen:

Thermische Anwendungen können immer nur im Zusammenhang mit einer motorisch-funktionellen Behandlung oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung abgegeben werden. Thermische Anwendungen generieren keine zusätzliche Therapiezeit. Sie erfolgen innerhalb des Zeitfensters der motorisch-funktionellen Behandlung oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung.

Dies ist auch bei der Funktionsanlyse so. Für die Funktionsanalyse wird kein separater Termin berechnet, sondern nur pauschal der zusätzliche Arbeitsaufwand bei Beginn einer Behandlungssequenz.

Es gibt schon einige Beiträge von mir in diesem Forum, in denen die genauen Definitionen der einzelnenen Behandlungspositionen mit den Merkblättern des Ergotherapieverbandes DVE erklärt wurden.

MfG falladar
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