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Betreuungskräfte nach 87b

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1. September 2016 01:14 # 1
Registriert seit: 05.10.2015
Beiträge: 4

Ich bin leitung der Betreuung in einem seniorenheim.

Nun habe ich folgendes problem:

Auf 20 Bewohner kommt eine vollzeitkraft.
Da kann man gut eine halbtagskraft für vormittags einteilen und eine halbtagskraft nachmittags.

Nun haben wir einen gerondopsychiatrischenbereich. Also einen dementenbereich.
Auf der Station sind 11 bewohner. Also eh stehen diesen zu. So ist auch die Einstellung bemessen.

Nun findet frühs ein frühstückskreis statt und danach individuelle betreuung.

Nun verlangt die Pflege auch nachmittagsbetreuung. Da die anderen Bereiche auch nachmittagsbetreuung bekommen.was ich nachvollziehen kann.

Jedoch haben die anderen Bereiche mehr bewohner.

Jegliche Erklärung an die Pflege bringt nichts. Jeden Tag steht ein anderer vor der Tür und fragt warum keine nachmittagsbetreuung stattfindet.

In ner wb Besprechung habe ich dies nochmal für alle erklärt. Würde auch und Protokoll aufgenommen für die die nicht da waren.

Habt ihr eine lösung?eine Mitarbeiterin von mir fängt nun an in das selbe Hirn zu blasen obwohl sie die Berechnung kennt.

Aber keine Lösungsvorschläge hat .

Unsere Einrichtungsleitung sagt das die Pflege nachmittags selbst betreuung machen kann da diese zu zweit sind. Wenn ich der Pflege das sage springt die mit und kreuz.

Hat jemand ein ähnliches problem?
1. September 2016 09:42 # 2
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

Hallo,

was meinst Du mit "Nun haben wir einen gerondopsychiatrischenbereich. Also einen dementenbereich.
Auf der Station sind 11 bewohner. Also eh stehen diesen zu. So ist auch die Einstellung bemessen."

Wenn die Einrichtungsleitung Vorgaben macht, würde ich die Pflege an diese verweisen und das nicht weiter diskutieren.

Viel Erfolg.
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