Registriert seit: 08.09.2016
Beiträge: 1
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Liebe Mitstreiter, ich habe heute eine Verordnung mit dem ICD10 Code Z51.5G (Palliativbehandlung) in Kombination mit Indikationsschlüssel SB2 erhalten und bin etwas ratlos ob das so auf einem Rezept abrechnungsfähig ist. Außer der Heilmittelangabe 10x SPB ist auf dem Rezept nichts vermerkt, es handelt sich um einen Patienten in einer Intensivpflegeeinrichtung. Ich habe das so noch nicht auf einem Rezept gehabt und kann auch im Netz dazu nichts finden. Kann mir möglicherweise jemand weiterhelfen ? Ich danke für Eure Mithilfe !
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falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376
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... rechtssicher ist nur die Aussage des Kostenträgers. Rücksprache mit dem Kostenträger halten.
MfG falladar
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Registriert seit: 05.12.2019
Beiträge: 10
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Hallo,
weiß jemand, ob sich dahingehend in den letzten Jahren etwas verändert hat? Also, ob es noch nötig ist weiterhin mit dem Kostenträger in Verbindung zu treten?
Lieben Gruss
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Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen Beiträge: 655
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Wenn man unsicher ist und Rechtssicherheit wünscht, sollte man nach wie vor mit dem Kostrenträger Rücksprache halten. Daran wird sich nie etwas ändern. Gruß, Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
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Registriert seit: 05.12.2019
Beiträge: 10
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Zitat / KW hat geschrieben:Wenn man unsicher ist und Rechtssicherheit wünscht, sollte man nach wie vor mit dem Kostrenträger Rücksprache halten. Daran wird sich nie etwas ändern.
Gruß, Karsten Hallo Karsten, ja. Das sowieso. Ich habe vielleicht die Frage ungünstig formuliert. Bekommt jemand in einer Praxis abrechnungsfähige Rezepte für die Palliativversorgung? Ich bin neu in der Praxisarbeit und habe die letzten Jahre immer im klinischen Bereich gearbeitet 🤷🏽♀️ Lieben Gruss
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