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Rentenkasse

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6. Oktober 2016 20:48 # 1
Registriert seit: 14.06.2009
Beiträge: 5

Hallo liebe Freiberuflichen Ergo´. Ich bin seid 3 Jahren freiberuflich und zahle aktuell den halben Rentenbeitrag. Auf welche Summe müsste ich jmd anstellen damit ich aus der Rentenkasse austreten kann? und kann dies auch eine Bürokraft sein. Danke für eure Nachrichten::smile::
6. Oktober 2016 23:27 # 2
Registriert seit: 16.10.2007
Beiträge: 318

mindesten 451 Euro egal ob Ergotherapie, Bürokraft, Reinigungskraft..
LG
7. Oktober 2016 08:37 # 3
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Hallo,
wie Lilly geschrieben hat...aber der Austritt kann nur auf Antrag bei der DRV Bund erfolgen...und bitte nenne den die richtige Bezeichnung Freier Mitarbeiter, denn freiberuflich sind auch Angestellte Fachkräfte.
MfG
Igelchen
"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
10. Oktober 2016 23:52 # 4
Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 279

@Igelchen: Angestellte können keine Freiberufler sein, Freiberuflichkeit setzt Selbstständigkeit voraus. Ein freier Mitarbeiter KANN Freiberufler sein, muss aber nicht zwangsläufig. Und es gibt eine Menge Freiberufler, die NICHT freie Mitarbeiter sind, sondern eine eigene Praxis betreiben. Die Frage war ja eindeutig von einem Freiberufler gestellt, warum sollte der eine freie Mitarbeit angeben? In die Rentenkasse einzahlen dürfen beide. Der freie Mitarbeiter kann aber m. e. Niemanden ::smile::einstellen, das kann dagegen der Freiberufler.
11. Oktober 2016 07:16 # 5
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

...wenn Du meinst XXU
Igelchen
"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
11. Oktober 2016 09:28 # 6
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 655

Der freie Mitarbeiter ist zwangsläufig auch Freiberufler. Als solcher kann er sehr wohl Mitarbeiter einstellen.

Gruß,
Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
11. Oktober 2016 11:28 # 7
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Die juristische Definition von freiberuflichen Tätigkeiten (freien Berufen)

erfolgt im Einkommensteuergesetz (EStG) § 18 und im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) § 1. Zusammenfassend gilt: Freiberufliche Tätigkeiten sind selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder sehr ähnlich gelagerte Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen.

Freie Berufe haben noch folgende weitere Merkmale: Sie beruhen auf besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung. Und sie beinhalten die Erbringung von Dienstleistungen höherer Art (und zwar in persönlicher, eigenverantwortlicher und fachlich unabhängiger Weise) im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit.

Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland derzeit knapp eine Million Freiberufler im Sinn des EStG, die etwa 9 % des Bruttoinlandprodukts erwirtschaften.

Die freiberufliche Selbständigkeit besitzt gegenüber einer selbständigen Gewerbetätigkeit Vorteile. Denn wer Angehöriger eines freien Berufs im Sinne des EStG ist, muss:

kein Gewerbe anmelden
kein IHK-Pflichtmitglied werden
sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen
Umsatzsteuer erst bei Geldeingang abführen
keine doppelte Buchführung betreiben

Ferner sind Freiberufler (im Gegensatz zu Gewerbetreibenden) bei der Wahl ihres Geschäftssitzes nicht an die Vorgaben eines Bebauungsplanes gebunden. Sie können sich nach § 13 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in allen Gebietstypen ausser in Sondergebieten niederlassen, solange sie nicht mehr als 50% der Gebäudefläche für ihre Tätigkeit beanspruchen.

MfG falladar

(Schlaumeistermodus aus)
25. Juni 2018 03:33 # 8
Registriert seit: 24.06.2018
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 16

Guten Morgen,

die 450 Euro regel solltest du im Internet genauer nachlesen.

LG Stefanie5
Stefanie5
10. Juni 2020 15:30 # 9
Registriert seit: 27.03.2009
Beiträge: 166

Zitat / Stefanie5 hat geschrieben:
Guten Morgen,

die 450 Euro regel ........

LG Stefanie5



Was soll das sein?
Liebe Grüße,
Pitbull
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