Registriert seit: 26.10.2016
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Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ich bin Ergotherapeut, Augenoptiker und Hörgeräteakustiker und arbeite jetzt in der Pädiatrie als Ergo. Wenn einige Kids zu mir in die Behandlung kommen, sitzen deren Brillen manchmal echt gruselig. Nach § 33 SGB5 sind Brillen Hilfsmittel. Danach dürfte ich meiner Meinung nach, rechtlich betrachtet, die Brillen anpassen.
Stellt sich die Frage, ob ich das -rechtlich betrachtet-, wirklich darf. Wenn ja, dann dürfte ich nach meinem Rechtsverständniss auch eine Glasstärkenanpassung vornehmen.
Ich bin mir sicher, ich bin auf dem Holzweg, ... oder doch nicht?? hmmm..
Wer kann mir da einen Tip geben? Es geht bei meiner Frage nicht darum ob ich es kann oder nicht, auch nicht darum, ob ich das bei einem Kostenträger abrechnen könnte oder nicht. Es geht nur um die Frage, ob ich es darf oder nicht. Und wenn JA, dann warum,... und wenn NEIN, dann warum nicht.
LG Victor
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Registriert seit: 21.03.2002
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Nein,
das ist klar über die Heilmittelrichtlinien und deiner Tätigkeit als Ergo definiert.
Gruß Kai
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Registriert seit: 26.10.2016
Beiträge: 2
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Zitat / Ivanhoe hat geschrieben:Nein,
das ist klar über die Heilmittelrichtlinien und deiner Tätigkeit als Ergo definiert.
Gruß Kai Hallo Kai, das, was da steht, kapiere ich nicht. Vielleicht kannst du mir helfen, wie ich das interpretieren muss. Unser Berufsbild definiert sich doch so, dass wir in unseren "allgemeinen Tätigkeiten" auch die Versorgung von "Hilfsmitteln" mit in den Vordergrund stellen. Ist eine Brille hier kein Hilfsmittel? Ich habe Kinder in der Therapie, die aufgrund ihrer visuellen Wahrnehmung z.B. keine vernünftige Auge-Hand-Koordination hin bekommen. Wenn die Brille richtig sitzen würde wäre häufig schon mal das Wichtigste erledigt. Darüber hinaus könnte ich z.B. durch verwenden verschiedener Prismenfolien die visuelle Wahrnehmung situationsbedingt deutlich steigern um damit die Auge-Hand-Koordination zu trainieren. Irgendwie finde ich in den Heilmittelrichtlinie hierzu keine klare Aussage bzw verstehe sie nicht. Gruß Victor
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Registriert seit: 17.11.2015
Beiträge: 152
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Vi-Doc was heißt "Anpassung" für dich? Wenn du damit meinst einfach die "Träger" ein bisschen rum biegen interessiert das doch kein Schwein. Du schreibst irgendwas von Glasstärkenanpassung; das darfst du natürlich nicht, wir sind Ergos und keine Augenoptiker (selbst wenn du Zusastzausbildungen hast bist du in einer Ergo-Position tätig und hast als Ergo zu arbeiten). Wir bauen ja schließlich auch keine Rollstühle für unsere Patienten, sondern passen die nur an oder helfen beim Behördenweg.
Eine Hilfsmittelversorgung bedeutet den Antrag/Verordnung anzuregen bzw. zu unterstützen, diese im Alltag sinnvoll zu integrieren, sowohl wie ggf. die Hilfsmitteleinweisung zu übernehmen falls diese nicht sonderlich kompliziert ist (Unterarmgehstütze etc).
Was ich nicht verstehen kann an deiner Frage warum du dies machen würdest? Ich meine ja wenn die Brille schlecht sitzt (und du weißt die Mutter läuft nicht gleich zum Anwalt) das biegst du sie halt wieder hin. Wenn es darüber hinausgeht dann sag doch den Eltern sie sollen noch einmal zum Fachmann. Du kannst meines Wissens Hilfsmittel technisch nur eine Hilfsmittelanpassung im häuslichen Umfeld abrechnen.
Das heißt im Endeffekt verwendest du Therapiezeit für etwas was eine andere Berufsgruppe besser kann (du machst das jetzt als Ergo alle heiligen Zeiten mal was Optiker mäßiges) und hast dementsprechend weniger Zeit für die eigentliche Therapie die der Augenoptikertechniker definitiv nicht kann.
Jeder soll machen was er gut kann und nicht einfach alles ein bisschen. Hab das Gefühl das ist bei uns Ergos Volkskrankheit alles halt bisschen zu machen anstatt sich einmal einem Bereich zu widmen und dort fachlich kompetent zu sein.
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falladar
Ehemaliges Mitglied
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... wenn du für die Folgen deiner berufsfremden Tätigkeit persönlich und finanziell haften willst, lass dich auf das Wagnis ein. Dein AG und deine Berufshaftpflichtversicherung wird für evtl. Schäden nicht aufkommen, da diese Tätigkeit eindeutig berufsfremd ist. Du bist als Ergotherapeut tätig und nicht als Optiker oder Hörgeräteakustiker. Ist es in diesen beiden Berufsgruppen zur Zeit überhaupt möglich ohne Meisterbrief selbständig tätig zu sein?
In der Ausbildung und Weiterbildung von Ergotherapeuten ist die Herstellung, Anpassung und Veränderung von Brillen und Hörgeräten nicht vorgesehen, da dies anderen Berufsgruppen obliegt. Weder in der Ausbildungs- noch in der Prüfungsverordnung für Ergotherapeuten ist die Vermittlung dieses Fachwissens vorgesehen. Da du mit deinem Fachwissen und Kenntnissen ein Exot in der Ergotherapie bist, es somit kein anderer Ergotherapeut dies mit seinem Abschluss als Ergotherapeut auch kann, ist diese Tätigkeit für unseren Beruf nicht fachspezifisch.
Fazit: Beraten ja, selber Hand anlegen nein.
MfG falladar
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