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Wichtige Änderungen für 2017 stehen an

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19. November 2016 06:20 # 1
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Geändert am 19.11.2016 06:22:00
Hier der Versuch wichtige Änderungen für das Jahr 2017 zusammenzustellen.

zertifizierte Verordnungssoftware

Zitat / buchner up-aktuell hat geschrieben:
Mit dieser Einleitung informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einem Newsletter die niedergelassenen Ärzte darüber, dass sie ab 2017 eine zertifizierte Verordnungssoftware nutzen müssen – das hat der Gesetzgeber festgelegt. Aber im weiteren Text des Newsletters wird auch deutlich, dass der Termin 1. Januar 2017 wohl nicht einzuhalten ist, und dass auch weiterhin Verordnungen handschriftlich ausgefüllt werden dürfen.

Quelle und der ganze Artikel: Link

    Umslatzsteuererklärung: Link


[ulist]Besondere Verordnungsbedarfe lösen langfristigen Heilmittelbedarf ab. Hier die Liste, die der BED.ev zur Verfügung stellt. (herzlichen Dank dafür) Link Achtung Verordnungen können weiterhin falsch ausgestellt werden und der Arzt ist nur vor Regress geschützt, wenn die Verordnung genau wie in den Besonderen Verrordnungsbedarfe beschrieben sind, ausgestellt worden sind.

[ulist]Neue Verordnungsvordrucke ab 1.1.17! AOK und VdeK haben eine Übergangsfrist gestattet. Quelle: Link
Zitat / Buchner UP-aktuell hat geschrieben:
AOK Bundesverband und vdek haben jeweils angekündigt, die alten Verordnungsvordrucke auch nach dem 1. Januar 2017 bis auf weiteres zu akzeptieren. Damit schaffen sie eine faire Regelung für den Übergang – so sollte die Zusammenarbeit zwischen Vertragspartnern aussehen.




Was ändert sich noch oder ist wichtig?
Bitte weiter ergänzen!!! Danke!
Grüße von

Maria2


19. November 2016 08:12 # 2
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

....vielen Dank für diese wichtigen Hinweise, liebe Maria.
HG
Igelchen
"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
19. November 2016 17:01 # 3
Registriert seit: 01.10.2011
Beiträge: 64

Da ich wahrscheinlich nicht die einzige bin, die kein up Abo hat, hier ein anderer Link zu dem neuen Verordnungsformular.
http://www.aok-gesundheitspartner.de/imperia/md/gpp/bund/heilberufe/verordnung/heil_muster_18_2017.pdf

4. Januar 2017 20:20 # 4
Registriert seit: 16.07.2014
Beiträge: 62

Geändert am 04.01.2017 20:30:00
Hallo,

wer von euch hatte schon die neuen Verordnungen von 2017 mit den 2. ICD-Codes ?

Unsere Ärzte stellen die Verordnungen weiterhin mit altem Formular aus und nur einem ICD-Code.

Muss der 2. ICD -Code nur bei Langfristgenehmigungen / Praxisbesonderheiten angegeben werden oder bei allen Verordnungen ?

Haben viele Patienten die Außerhalb des Regelfalls sind, was soll dann für ein weiterer ICD- Code eingetragen werden ? Der gleiche Code wie im 1. Feld ? .

Stehe echt auf dem Schlauch

Danke über eine kurze Info
6. Januar 2017 15:48 # 5
Registriert seit: 10.09.2002
Beiträge: 406

Mir ist nur bekannt, dass es keine Übergangsfrist zwischen den alten und neuen Verordnungsvordrucken geben soll(te).
Ich weiss, bei up-aktuell steht, dass nun doch die Kassen von Absetzungen absehen, wenn alte Vo`s verwendet werden aber das Risiko gehe ich persönlich nicht ein. Denn letztlich hafte ich allein dafür (Prüfpflicht ::thumbdown::)
Alte Vo`s nehme ich also nicht an, die Ärzte haben auch bereits zu 90% die neuen Vordrucke in der Praxis liegen.
Falls also in 2017 ausgestellte Verordnungen auf alten Vordrucken reinflattern, lasse ich diese auf gültige Vordrucke übertragen.
Musste schon viel Lehrgeld bezahlen in der Vergangenheit.

Das zweite ICD-10 Feld ist für die Praxisbesonderheiten, soviel ich verstanden habe.
Möchte der Arzt also bei chronisch Kranken extrabudgetär verordnen, so ist dieser ICD Schlüssel hier einzutragen.
Es handelt sich hierbei also um einen optionalen Eintrag durch den Arzt, der von uns nicht überprüft werden muss.

Bei den Logo`s gibt es eine weitere Neuerung:
expressive und rezeptive Sprachstörungen fallen in Zukunft aus dem Budget des Aztes heraus, Heilmittelkatalog wurde dahingehend geändert. Faktisch fließen diese Diagnosen also nicht mehr in die Mengenregulierung für Heilmittel ein.
Betrifft (F.80.1) und (F80.2) und führt somit in der Erwartung zu Budgetentspannung bei Kinder- und Jugendärzten.

Für die Ergo`s gibt es sowas Schönes m.W.N. nicht.

Soo wichtig sind die Änderungen in meinen Augen also nicht.
Ab wann die neuen Vordrucke (übrigens in ALLEN Heilmittelbereichen) nun bei Euch in der Praxis salonfähig werden sollten, bleibt ja jedem PI selbst überlassen.
BV




6. Januar 2017 19:04 # 6
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Wenn du dir die Liste der besonderen Verordnungsbedarfe anschaust, müssen manchmal zwei Diagnosen eingetragen werden. Daher wurde das Verordnungsformular geändert.

Das trifft uns nicht, außer du möchtest dem Arzt helfen extrabudgetär zu verordnen.
Grüße von

Maria2


6. Januar 2017 22:01 # 7
Registriert seit: 16.07.2014
Beiträge: 62

Zitat / Maria2 hat geschrieben:
Wenn du dir die Liste der besonderen Verordnungsbedarfe anschaust, müssen manchmal zwei Diagnosen eingetragen werden. Daher wurde das Verordnungsformular geändert.

Das trifft uns nicht, außer du möchtest dem Arzt helfen extrabudgetär zu verordnen.


Hallo,

ok. z.B. Patient, Diagnose : ICD- Code I64 - Schlaganfall, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet

Der Patient hat aber nur diese Diagnose, diese fällt in den besonderen Verordnungsbedarf. Was soll der Arzt den für einen zweite ICD-Code eintragen, wenn keine weiteren Diagnosen vorhanden sind ? Den gleichen Code ?

Danke::smile::
6. Januar 2017 22:40 # 8
Registriert seit: 10.09.2002
Beiträge: 406

Diese Diagnose begründet die Langfristige Genehmigung des Heilmittels, muss also nicht mehr beantragt werden.
Hat aber nichts mit extrabudgetär zu tun, weil nicht chronisch wie beispielsweise Parkinson.
Das Feld MUSS NICHT ausgefüllt werden.
Link
7. Januar 2017 10:02 # 9
Registriert seit: 31.08.2007
Beiträge: 518

Hier nochmal eine zusammengefasste Info vom DVE Link, hieraus geht auch hervor, dass laut GKV-Spitzenverband Rechnungen mit alten Verordnungsvordrucken bis 30.06.2017 akzeptiert werden.

Allerdings kann ich die Skepsis von "BV" auch sehr gut nachvollziehen.

Beste Grüße und guten Start ins neue Jahr, ergotron

8. Januar 2017 16:59 # 10
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... für mich immer wieder eine gute Zusammenfassung:

http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=9215

MfG falladar
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