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MA zu Zahlungen heranziehen

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27. Januar 2017 19:18 # 1
Registriert seit: 27.11.2011
Beiträge: 226

Guten Abend,
Kurze Frage: wie macht ihr das wenn MA immer wieder einen Schafen verursachen mit hohen Kosten?
Eine meiner Damen schafft es fast vierteljährlich. So hat sie z.B. mal wieder das Autolicht brennen lassen. Brauche zum 4. Mal innerhalb eines Jahres deshalb eine neue Batterie inklusive abschleppen, ein- und ausbauen 220€.
Oder sie tankt in ein Dieselfahrzeug Benzin rein. Auspumpen usw. 300€.
Alles in allem sind seit einem Jahr einzig durch solche Dinge ca. 1400€ Kosten entstanden, die ich trage. Ich weiß dass das nicht böswillig ist, aber wirtschaftlich echt spannend.
Wie würdet ihr damit umgehen? Schriftliche Abmahnung? Rückerstattung?

Weiß einfach nicht mehr wie ich Damit umgehen soll.
VlG kramela
27. Januar 2017 19:49 # 2
Registriert seit: 05.02.2011
Beiträge: 242

Hallo kramela,

finde ich ganz schön frech von deiner Mitarbeiterin, dass sie dich für ihre Trotteligkeit aufkommen lässt - und das immer wieder. Rückerstattung ist rechtlich nicht möglich. Da genießen Angestellte Schutz. Zur Vermeidung zukünftiger Schäden - die sicher kommen werden - würde ich mich von der Mitarbeiterin trennen.

Gruß von Katze
28. Januar 2017 19:29 # 3
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Wusste ich bis jetzt noch nicht, dass man keine Schadensersatzansprüche gegen Mitarbeiter gelten lassen kann.::sad:: Dann gibt es wohl wirklich nur den Weg, deine Mitarbeiterin zu kündigen. Evt hilft ja auch eine schriftliche Abmahnung und mach ihr deutlich, dass dann beim nächsten Fehlverhalten die Kündigung kommt, evt kommt dies bei ihr an und wenn sie nach deiner schriftlichen Abmahnung wieder so etwas kommt, dann unbedingt kündigen
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
28. Januar 2017 20:27 # 4
Registriert seit: 27.11.2011
Beiträge: 226

Ok danke.
Ansonsten ist sie halt echt ne gute Therapeutin. Außerdem gibt es Therapeuten nicht gerade im Überfluss....
Ach es ist zum Haare raufen
29. Januar 2017 08:06 # 5
Registriert seit: 05.02.2011
Beiträge: 242

Hallo zusammen,

ich habe gerade noch etwas gegoogelt und unter https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html#tocitem2 u.a. das hier gefunden:

1. Bei Vor­satz haf­tet der Ar­beit­neh­mer voll, d.h. er haf­tet auf Er­satz des ge­sam­ten Scha­dens.
2. Bei gro­ber Fahrlässig­keit haf­tet der Ar­beit­neh­mer "in der Re­gel" voll, d.h. er haf­tet in den meis­ten Fällen auf Er­satz des ge­sam­ten Scha­dens, doch gibt es auch Aus­nah­mefälle, in de­nen die Er­satz­pflicht ge­min­dert ist.
3. Bei mitt­le­rer Fahrlässig­keit wird der Scha­den un­ter Berück­sich­ti­gung sämt­li­cher Umstände des Ein­zel­falls zwi­schen Arbeitge­ber und Ar­beit­neh­mer auf­ge­teilt.
4. Bei leich­tes­ter Fahrlässig­keit haf­tet der Ar­beit­neh­mer gar nicht.

Sollte man also gegen eine/n Mitarbeiter/in Schadenersatzforderungen stellen, so wird sich diese/r mit hoher Wahrscheinlichkeit anwaltlich vertreten lassen und die Sache könnte vor Gericht landen. Da Trotteligkeit nicht unter Vorsatz fällt, würden der Schaden, die Anwalts- und Gerichtskosten auf beide Parteien aufgeteilt werden oder ich als Arbeitgeberin zahle komplett. Das kann z.B. der Fall sein, wenn mein/e Mitarbeiter/in bei Begleichung des Schadens unter den Harz-IV-Satz rutschen würde. Dann bekommt man zwar in der Sache Recht, zahlt aber trotzdem.

Wenn die Mitarbeiterin trotz allem für deine Praxis wichtig und schwer zu ersetzen ist, wären auch diese Überlegungen wichtig: Geht die Mitarbeiterin durch eine schwierige Phase (z.B. Trennung/Scheidung) und ist deshalb unaufmerksam? Hat sie wenigstens angeboten, die Schäden selbst zu tragen? Mein Auto gibt einen Warnton von sich, wenn nach Ausschalten des Motors das Licht noch an ist. Vielleicht kann euer Auto entsprechend umgerüstet werden. Das kann so teuer nicht sein.

Gruß von Katze
29. Januar 2017 11:44 # 6
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... da du das gleiche Problem bei der gleichen Mitarbeiterin häufiger hast, der gleiche Fehler immer wieder auftritt, kann hier eine schriftliche Abmahnung als das Mittel der Wahl herangezogen werden, um deine Mitarbeiterin auf die Dringlichkeit einer Verhaltensänderung hinzuweisen. Vorraussetzung hier ist aber vorab der Nachweis über eine genaue Einweisung in den Gebrauch der jeweiligen Therapie- und Arbeitsmittel. Wenn ihr niemand gesagt hat, dass der Firmenwagen Diesel benötigt und es auch nicht deutlich am oder im PKW gekennzeichnet ist und vielleicht die anderen Firmenwagen mit Benzin fahren, kannst du ihr keinen Vorwurf machen. Vielleicht schaltet sich an ihrem Privat-PKW das Licht, mit dem Abziehen des Zündschlüssels, selber aus? Hast du sie in der Handhabung des PKW eingewiesen und es schriftlich bestätigen lassen? Wenn nicht, liegt der Fehler bei dir. Nicht jeder Mitarbeiter kann alles - und wenn die Praxisausstattung nicht sein Eigentum ist, ist die Motivation, die Arbeitsmaterialien sorgsam zu behandeln, nicht sehr groß.

Aus den, wie von dir, genannten Dingen gibt es bei mir nur benzinangetriebene PKW mit Gangschaltung. Die Umstellung vom eigenen PKW auf den Dienst-PKW ist somit minimal. Eine gute Batterie hält leicht eine Nacht mit Standlicht aus. Vielleicht läd deine Lichtmaschiene die Batterie auf den Kurzstrecken zwischen den Hausbesuchen nicht mehr richtig? ...

Wenn Sie eine sehr gute Therapeutin ist, dann setze sie gemäß gemäß ihrer Stärken ein und schule sie, wo du Schwächen siehst. Lass sie in der Praxis arbeiten, dann schont das deine Nerven und deinen Geldbeutel. (Vielleicht will sie auch keine Hausbesuche übernehmen?) Eine Kündigung der Mitarbeiter sollte das letzte Mittel sein.

Auf den Schaden bleibst du sitzen, wenn es nachweislich kein Vorsatz war. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht gibt dir hier verbindlich Auskunft und berät dich im weiteren Umgang mit der Mitarbeiterin. Auch wenn es nachweislich Vorsatz währe, könntest du nur unter Einhaltung des Pfändungsfreibetrages eine zinsfreie Rückzahlung in Raten vereinbaren. Liegt das Gehalt deiner Mitarbeiterin unter dem Pfändungsfreibetrages, bekommst du auch bei Vorsatz keinen Cent zurück, so lange sie nicht mehr verdient.

Die Schäden an deinen Firmen-PKW´s könntest du aber auch vorsorglich über Versicherungen abdecken. KFZ-Schutzbriefe der Autoversicherungen oder vom ADAC übernehmen schon die Abschleppkosten und je nach Versicherung auch das Auspumpen des Tankes bei einer Fehlbetankung.

MfG falladar
29. Januar 2017 19:26 # 7
OliviaDela
OliviaDela
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3

Hast du sie denn schon schriftlich abgemahnt oder zumindest ein ernstes Wort mit ihr gesprochen? Wenn es die Versicherung nicht übernimmt, würde ich sie das wirklich selbst zahlen lassen. Ein Missgeschick ok, zwei Missgeschicke auch noch... aber irgendwann ist das doch wirklich zu viel. Wobei ich dann auch darauf vorbereitet sein würde, dass sie kündigen wird. Du musst dir also klar machen, was sie dir als Mitarbeiterin wert ist.
30. Januar 2017 15:44 # 8
Registriert seit: 27.11.2011
Beiträge: 226

Vielen Dank Euch!

Ich habe nochmal mit ihr gesprochen. Sie macht das nicht böswillig und es ist ihr zuwider.
Ich könnte das der Versicherung melden, das würde mich hochschrauben und ist es letztendlich nicht wert.

Eine Abmahnung habe ich ihr diesbezüglich noch nicht gegeben.
Sie hatte sich 2 Fortbildungen ausgesucht, welche sie gerne besuchen würde. Diese hatten wir besprochen.
Ich bin jetzt zu dem Entschluss gekommen, dass sie nur eine auf meine Kosten besuchen darf.
Mit der Begründung, dass ich wiederholt für ihre Leichtsinnigkeit (ja es gab Einweisungen, auf dem Tankdeckel steht sogar dick -Diesel-) aufkommen muss.

Diese eine Fortbildung kostet in etwa genau das, was das Autohaus verlangt.
Hört sich vielleicht doof an, aber ich denke das ist als "erzieherische Maßnahme" am besten.

Danke nochmal.
31. Januar 2017 09:42 # 9
Registriert seit: 05.02.2011
Beiträge: 242

Hallo kramela,

das klingt nach einem Kompromiss! Ich hoffe, dass es bei euch gut weitergeht.

PS: Deine Geduld mit der Mitarbeiterin ist beachtlich. Die hatte ich am Beginn meiner Selbstständigkeit auch - bis ich gemerkt habe, dass viele Mitarbeiter genauso berechnend und treulos sind wie man es Unternehmern allgemein nachsagt.

Viele Grüße und allen einen guten Tag!
31. Januar 2017 16:14 # 10
Registriert seit: 03.05.2012
Beiträge: 24

Hallo,
nur ganz kurz, eine befreundete selbstständige Ergo hatte ein ähnliches Problem. Meines Wissens nach, kam die Versicherung der Mitarbeiterin zum Teil für den Schaden auf. Ich hoffe ich täusche mich gerade nicht.

Liebe Grüße
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