... euer Steuerberater kennt eure genaue Vertragsgestaltung (GbR) und kann hier besser weiterhelfen. Falls der Vertrag zu ungenau ist (Auslegung, Überschneidungen, ...) sollte ein Rechtsanwalt für den ersten Arbeitsvertrag hinzugezogen werden, insbesondere, wenn der MA für mehrere Inhaber-IK tätig sein soll. In Praxisgemeinschaften tretet ihr im Behandlungsvertrag und im Abrechnungsverhältnis zu den jeweiligen Patienten, GKV, BG, ... selbständig auf und jeder rechnet für sich selber ab. Bisher habe ich nur Einzelunternehmen betreut und kann hier nicht weiterhelfen. Rechtssicherheit habt ihr jedoch bei den vorgenannten Berufsgruppen.
MfG falladar
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