Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Berufspolitik & Arbeitsrecht >> Höhergruppierung TVÖD

Diskussionsforum

Höhergruppierung TVÖD

Optionen:
 1 2 3 4 5  
8. Februar 2017 15:50 # 16
Registriert seit: 23.02.2009
Bundesland: Hessen
Beiträge: 135

so nun mal zu deiner Begründung:

Rein technisch könnte man dich ja in EG 7 eingruppieren (Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit)

Nun bist du ja in EG 8 eingruppiert (Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die
mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben* erfüllen)

EG 9 würde nun bedeuten, dass deine Arbeitszeit zu >1/4 aus schwierigen Aufgaben* besteht

* »Schwierige Aufgaben« sind z.B. Ergotherapie bei Querschnittslähmungen, in Kinderlähmungsfällen, bei Schlaganfällen,
mit spastisch Gelähmten, in Fällen von Dysmelien oder bei Kleinkindern bis sechs Jahren.


=> das sollte sich mit einer detaillierten Beschreibung deiner Arbeitszeiten erreichen (oder halt auch nicht).

Bsp: Ich arbeite in einem großen Krankenhaus (Tarifvertrag) in der Neurologie. Ich arbeite überwiegend mit Patienten der Komplexbehandlung Schlaganfall, Parkinson und schwerbehandelbare Epilepsie. Anhand des KIS (bei uns ORBIS) kann ich aufzeigen zu wieviel Prozent ich heute mit Patienten der Gruppe 1, 2 oder 3 arbeiten werde. Das kann ich nun einfach mal 3 Monate dokumentieren und schriftlich fixieren so dass es auch die lieben Kollegen in der Verwaltung nachvollziehen können und ab in die Verhandlungen...
9. Februar 2017 08:40 # 17
Registriert seit: 12.11.2009
Beiträge: 94

@T.Hanke

Die von Dir genannten Infos finde ich nur in der Verdi-Information, welche kaum rechtlich bindend sein kann. Außerdem ist die Definition von "schwierigen Aufgaben" ja eher beispielhaft aufgeführt. Die Arbeit mit psychisch kranken Menschen taucht z.B. nicht auf, aber diese kann ja durchaus sehr schwierig und auch nicht ganz risikofrei sein (im Vergleich zur Arbeit mit manchem u6-jährigen) - je nach Empfinden. Mir ist das alles viel zu schwammig...

Ein weiteres Problem ist, dass es hier keine Stellenbeschreibungen gibt, an denen man etwas festmachen kann. Diese werden von verschiedenen Berufsgruppen seit Jahren immer wieder eingefordert, aber irgendwie stockt es da immer. Betriebsrat, Gewerkschaft, Personalabteilung und Qualitätsmanagement sind involviert... ::angry::

„Handeln, das ist, wozu wir da sind.“
Johann Gottlieb Fichte (1762-1814), dt. Philosoph d. Idealismus
9. Februar 2017 15:46 # 18
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1191

Geändert am 09.02.2017 15:47:00
So wie ich das verstanden habe, haben die Häuser den Vertrag erst im Oktober bekommen, bzw. die Änderungen und arbeiten sich jetzt ein. Unser Personalbüro und Betriebsrat machen erst eine Fobi deswegen.
Es gibt wohl durchaus Fälle wo die Karriere dann anders verläuft und die dann durch den Umgruppierungsantrag schlechter gestellt werden. Deswegen muss auch jeder einzeln den Antrag stellen. Und aus diesem Grund beraten die Zuständigen Verwaltungspersonen auch nicht weil sie vor Regressforderungen Angst haben.
Aber momentan kennen sie sich selbst noch nicht aus. Auch die Verdigebietsleiter warten auf Rechner die ihnen das dann berechnen können. Letzte Woche waren die noch nicht da. Ich spreche von Bayern.
Man hat das ganze Jahr Zeit den Antrag zu stellen und bekommt es dann rückwirkend bezahlt.
In der Tarifbroschüre von verdi steht es auch deutlich drin wenn das betrifft und mit welchen Patienten man arbeiten muss um das beantragen zu können.
Ach ja die Psychiatrie profitiert dadurch nicht! Die haben schon ihre Schwerezulagen anderweitig.
10. Februar 2017 09:17 # 19
SteffiJa87
SteffiJa87
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 74

Also bei uns in der Klinik werden wir Ergos automatisch in E9a hochgestuft und es wird im Einzelfall geprüft, ob auch eine E9b in Frage kommt (schwierige Aufgaben bzw. Demenz etc)
11. Februar 2017 08:40 # 20
Registriert seit: 12.11.2009
Beiträge: 94

@roo22:

Ja, einiges davon wurde hier in dem Thread bereits aufgeführt. Aber noch mal: Die "schwierigen Aufgaben" sind in der Verdi-Broschüre lediglich beispielhaft aufgeführt und nicht rechtlich bindend. Es bedarf einer genauen Definition, aber der entsprechende Vertrag scheint noch nicht öffentlich zugänglich zu sein.
Die Psych-Zulage besteht in meinem Fall aus € 10,74 brutto - kein Vergleich zu einer höheren Entgeldgruppe. Woraus schließt Du, dass die Psychiatrie von der Änderung nicht profitiert? Aus der Verdi-Broschüre geht das nach meinem Empfinden nicht hervor.


@SteffiJa87

Das ist ja super! In was für einer Klinik arbeitest Du?
„Handeln, das ist, wozu wir da sind.“
Johann Gottlieb Fichte (1762-1814), dt. Philosoph d. Idealismus
13. Februar 2017 10:15 # 21
Registriert seit: 12.11.2009
Beiträge: 94

Sooo....
Eben habe ich eine Stellenanzeige gesehen, in der ein/e Ergotherapeut/in für eine andere Station (auch KiJu-Psych) als Schwangerschaftsvertretung gesucht wird. Hier wird mit der EG 9 geworben.
Ich habe mich daraufhin an die für mich zuständige Personalreferentin gewendet und halte Euch natürlich auf dem Laufenden.

Viele Grüße
„Handeln, das ist, wozu wir da sind.“
Johann Gottlieb Fichte (1762-1814), dt. Philosoph d. Idealismus
13. Februar 2017 11:43 # 22
Registriert seit: 25.01.2017
Beiträge: 43

Moin Moin,

ich stehe gerade auf dem Schlauch. Die Beispiele für die "schwierige" Arbeit beziehen sich ja fast ausschließlich auf den neurologischen/geriatrischen Bereich. Was ist mit psychiatrischen Krankheitsbildern? Weiß da jemand näheres?

Ich arbeite in einer Suchtklinik angelehnt an TVÖD-L in EG 8 und habe selten Klienten, die nicht in irgendeiner Art und Weise "schwierig" sind. Hat jemand Informationen, die mir eine Verhandlungsgrundlage bieten können? Quellen? Konkretes?

Danke ::smile::

Keiner ist so verrückt, das er nicht noch einen Verrückteren findet, der ihn versteht. (Nietzsche)
13. Februar 2017 13:38 # 23
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 550

Zitat / Roose hat geschrieben:

Ich arbeite in einer Suchtklinik angelehnt an TVÖD-L in EG 8 ....

Dann geht es bei dir um den Tarifvertrag der Länder. Hier laufen aktuell die Verhandlungen erst gerade an. da ist noch nichts beschlossen. Morgen gibt es Warnstreiks.
In Beitrag 3 hat Lenina hierhin verlinkt: https://gesundheit-soziales.verdi.de/++file++5724f0e3890e9b0c53001dbf/download/EGO%20kommunal%202017%20medium.pdf
Die neue Entgeldordnung wurde für den kommunalen öffentlichen Dienst beschlossen, z.B. städtische Krankenhäuser etc..(=TVöD-kommunal).
Der TVÖD-L gilt hingegen in Landeseinrichtungen wie Unikliniken. Wenn dein AG sich an diesen anlehnt, muss er die irgendwann beschlossene Tarifänderung noch übernehmen. Aktuell brauchst du also private Verhandlungen gar nicht zu beginnen...
13. Februar 2017 14:15 # 24
Registriert seit: 25.01.2017
Beiträge: 43

Geändert am 13.02.2017 14:15:00
Super, vielen Dank Irdeiter

Keiner ist so verrückt, das er nicht noch einen Verrückteren findet, der ihn versteht. (Nietzsche)
13. Februar 2017 15:08 # 25
SteffiJa87
SteffiJa87
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 74

Zitat / lenina hat geschrieben:
@roo22:


@SteffiJa87

Das ist ja super! In was für einer Klinik arbeitest Du?



Ich arbeite in einer psychiatrischen Klinik des LVRs in NRW
13. Februar 2017 16:18 # 26
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1191

Hallo nochmal! Ich habe meine Informationen von der Betriebsversammlung vorletzte Woche, wo sich viele beschwert haben weil es unklar ist. Es gab darauf hin die Infos von Betriebsrat, vom Personalbüro und von der Verdi-Gebiets...sekretärin...( Oder so ähnlich der Titel,keine Ahnung wie die heisst, die ist scheinbar für Bayern und Thüringen zuständig,.

Die Information mit der Psychiatrie habe ich von Kollegen hier aus dem Bezirkskrankenhaus bei denen gesagt wurde das es sie nicht betrifft.
In der Stufe 9 sind wir " alten " sowieso alle. Bei uns gehts um diese 9 b, so wie ich das verstanden habe.
Und jeder hat nochmal explizit gesagt das jeder Mitarbeiter das selbst beantragen muss.
Aber vielleicht ist das ja in jedem Bundesland anders.

Und zu den Psychiatriezulagen kann ich nur sagen das die Kollegen die in der Psychiatrie gearbeitet haben schon vor 25 J anders vergütet wurden , als zb. ich in der gleichen Klinik aber im Fachbereich Neurologie. Von daher gehe ich davon aus das es verschiedene Eingruppierungsmöglichkeiten gibt. Forensik zb. usw.Kann mich aber gerne erkundigen. War aber hier nicht wirklich Thema.
Ich kenne nur die gleichen Voraussetzungen mit Intensivpflichtigen, Dementen und Kinder unter einem bestimmten Alter.
20. Februar 2017 10:25 # 27
Registriert seit: 12.11.2009
Beiträge: 94

Geändert am 20.02.2017 11:06:00
So, inzwischen habe ich von meiner Personalreferentin den Auszug aus der neuen Entgeldordnung, der uns Ergotherapeuten betrifft, als PDF zugesendet bekommen. Hier der genaue Text:

"6. Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
Entgeldgruppe 5
Beschäftigte in der Tätigkeit von Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten.
Entgeldgruppe 7
Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit
Entgeldgruppe 8
Beschäftigte der Entgeldgruppe 7, die mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben erfüllen.
(Hierzu Protokollerklärung)
Entgeldgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeldgruppe 7, die schwierige Aufgaben erfüllen.
(Hierzu Protokollerklärung)
Entgeldgruppe 9b
Beschäftigte der Entgeldgruppe 7, die mindestens zur Hälfte folgende Aufgabe erfüllen:
Ergotherapie bei Patientinnen oder Patienten mit Demenz.

Protokollerklärung:
Schwierige Aufgaben sind z.B. Ergotherapie bei Querschnittlähmungen, in Kinderlähmungsfällen, bei Schlaganfällen, mit spastisch Gelähmten, in Fällen von Dysmelien, in der Psychiatrie oder Geriatrie oder bei Kleinkindern bis sechs Jahren."

Wer hat sich das denn bitte ausgedacht? Ich kann die Einstufungen überhaupt nicht nachvollziehen.
In die 9b kommt man NUR, wenn man mit Demenzerkrankten arbeitet? Wer legt denn so etwas fest? Und wer bitte übt denn ohne Ausbildung die Tätigkeiten von Ergotherapeuten aus (EG5)?
Ich bin kein Mitglied, aber wäre das nicht auch ein Thema für die Berufsverbände?

Positiv ist, dass die psychiatrische Arbeit -im Gegensatz zur Verdiinformation- aufgeführt ist.
Für mich wird es so wohl auf einen Wechsel von der 8 in die 9a hinauslaufen.

Ich wünsche eine gute Woche ::smile::
„Handeln, das ist, wozu wir da sind.“
Johann Gottlieb Fichte (1762-1814), dt. Philosoph d. Idealismus
20. Februar 2017 17:26 # 28
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

Ich bin gerade über diese Veröffentlichung gestolpert Link Vielleicht hilft es ja beim weiteren Vorgehen. Bitte genau lesen bei Entgeltgruppe 9, 9a und 9b.

Viel Erfolg!
22. Februar 2017 08:05 # 29
Registriert seit: 12.11.2009
Beiträge: 94

Zitat / pflümi hat geschrieben:
Ich bin gerade über diese Veröffentlichung gestolpert Link Vielleicht hilft es ja beim weiteren Vorgehen. Bitte genau lesen bei Entgeltgruppe 9, 9a und 9b.

Viel Erfolg!


Danke!::smile::
Ich finde es ganz schön kompliziert, da durchzusteigen, zumal ich vom alten BAT keine Ahnung habe... ::blink::
„Handeln, das ist, wozu wir da sind.“
Johann Gottlieb Fichte (1762-1814), dt. Philosoph d. Idealismus
28. Februar 2017 15:51 # 30
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1191

Bei uns hat sich das Ganze so gelöst. Wir sind alle automatisch in 9a eingruppiert worden und für 9b muss jeder einzeln einen Antrag stellen.( Ob das gut ist oder nicht ist noch nicht heraus )::confused::
Optionen:
 1 2 3 4 5  

nach oben scrollen