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Höhergruppierung TVÖD

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10. Mai 2017 10:32 # 46
Registriert seit: 12.11.2009
Beiträge: 94

Hallo,

welches Rundschreiben und welchen großen Flyer meinst Du?

Ich habe inzwischen eine Mail von meiner Personalsachbearbeiterin bekommen. Sie schreibt, dass in der Personalabteilung immer noch Unklarheit herrscht und dass sie offiziell noch keine Fragen von Mitarbeitern beantworten dürfe. Dennoch hat sie mir eine Rechnung mitgeschickt, wie sich die Höhergruppierung auf die 9a im Vergleich zur aktuellen 8 aktuell auswirken würde. (Achtung: Stand 1.1.2017 - kann sich evt. noch ändern?)
Aktuell:
EG 8, Stufe 3, nächste Stufensteigerung 10/2018 (bei 26,95 Stunden/Woche): € 2865,46 brutto + Jahressonderzahlung 1 * 82,05%
Bei Höhergruppierung:
EG 9a, Stufe 2, nächste Stufensteigerung 01/2019 (bei 26,95 Stunden/Woche): € 2896,81 brutto + Jahressonderzahlung 1 * 72,52%

Weiter schreibt sie, dass noch nicht klar ist, ob die Psychiatriezulage in Zukunft wegfallen oder erhalten bleiben wird, hierbei handelt es sich aber um einen geringfügigen Betrag von € 15,34 brutto!

Sie betonte auch noch einmal, das gestellte Anträge nicht zurückgenommen werden können.

Das würde ja zu dem passen, was in der Mitarbeiterversammlung gesagt wurde: Die Stufe wird der Stufe angeglichen, mit der man dem bisherigen Gehalt am nächsten kommt, aber niemals so, dass man weniger bekommt.

Mich wundert immer noch, dass dieses Thema hier offenbar so wenige betrifft...::confused::
„Handeln, das ist, wozu wir da sind.“
Johann Gottlieb Fichte (1762-1814), dt. Philosoph d. Idealismus
10. Mai 2017 11:31 # 47
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Beiträge: 1191

Es gibt einen großen Flyer von verdi mit Tabelle und Erklärung und ein Rundschreiben hier vom Haus.
Aber mir ist immer noch nicht klar warum man einen Antrag stellen muss um in eine andere Stufe zu kommen, wegen schwererer Tätigkeiten und dann 5 Jahre warten müsste bis man für diese schwere Tätigkeit mehr Geld bekommt. Oder versteht das jemand?
24. Mai 2017 11:11 # 48
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Beiträge: 94

Geändert am 24.05.2017 11:12:00
Zitat / roo22 hat geschrieben:
Aber mir ist immer noch nicht klar warum man einen Antrag stellen muss um in eine andere Stufe zu kommen, wegen schwererer Tätigkeiten und dann 5 Jahre warten müsste bis man für diese schwere Tätigkeit mehr Geld bekommt. Oder versteht das jemand?


Na ja, die aktuellen Änderungen im TVÖD sind ja nicht in erster Linie für Angestellte gemacht worden, die schon lange im Dienst tätig sind, da muss man in der Tat genauer hingucken. Klarer ist es für die, die noch nicht lange dabei sind oder eben erst eingestellt werden.

Ich habe gestern einen Antrag auf die Höhergruppierung in die "9a" auf den Weg gebracht (Begründung: Tätigkeit als Ergotherapeutin in der Psychiatrie = schwierige Aufgabe laut Protokollerklärung d. TVÖD), ich berichte wie es weiter geht...
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Johann Gottlieb Fichte (1762-1814), dt. Philosoph d. Idealismus
24. Mai 2017 15:05 # 49
Registriert seit: 06.05.2008
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Bei uns ist es jetzt auch klar man kommt in die nächsthöhere Stufe.
Also muss ich den Antrag stellen um nach 9b zu kommen und da ich eh in der letzten Stufe bin , komme ich da auch in die letzte.
Laut Betriebsrat wird auch das Geld bis Januar rückwirkend nachgezahlt.

Dann wünsche ich allen viel Glück bei ihren Anträgen.
25. Mai 2017 23:09 # 50
Registriert seit: 28.01.2010
Beiträge: 107

Ich habe jetzt mal eine Anfänger frage🙈Da ich bisher nie im öffentlichen Dienst gearbeitet habe.... wie genau wird die Stufe zugeteilt? Nach allgemeiner Berufserfahrung (bei mir über 10jahre) oder in der jeweiligen Einrichtung?

26. Mai 2017 08:33 # 51
Registriert seit: 12.11.2009
Beiträge: 94

Zitat / Vizsla hat geschrieben:
Ich habe jetzt mal eine Anfänger frage🙈Da ich bisher nie im öffentlichen Dienst gearbeitet habe.... wie genau wird die Stufe zugeteilt? Nach allgemeiner Berufserfahrung (bei mir über 10jahre) oder in der jeweiligen Einrichtung?



Das richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit.
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Johann Gottlieb Fichte (1762-1814), dt. Philosoph d. Idealismus
26. Mai 2017 08:52 # 52
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Beiträge: 599

Offiziell laut TVÖD wirst Du bei einer Neuanstellung in Stufe 1 eingestuft, mit Berufserfahrung ggf. in Stufe 2. Allerdings kannst Du es mit Verhandlungsgeschick auch in die 3. Stufe oder vielleicht noch höher schaffen. Bei 10 Jahren Berufserfahrung und dem Mangel an Ergotherapeuten in vielen Bundesländern würde ich das auf jeden Fall versuchen. Viel Erfolg! Als Hilfe für andere Bewerber, berichte doch mal anschließend, würde mich freuen!
26. Mai 2017 09:57 # 53
ErgotherapeutinBT
ErgotherapeutinBT
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Geändert am 29.05.2017 18:33:00
Mir wurde gerade ein neuer Vertrag angeboten, da Firma übernommen wurde:
7 und Stufe 3 nach 2,5 Jahren im Betrieb ::rolleyes::
Ich habe 29 Jahre Berufserfahrung und etliche super Fortbildungen..............................
27. Mai 2017 12:36 # 54
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Ohne Worte....

Wie gut, dass es in Bayern genug freie Stellen gibt. Viel Erfolg!
28. Mai 2017 22:05 # 55
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Beiträge: 107

Lieben Dank für die Informationen!
29. Mai 2017 07:10 # 56
ErgotherapeutinBT
ErgotherapeutinBT
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Beiträge: 3

Danke, pflümi, ja, man muß sich nicht zum Kasper machen ::rolleyes::
29. Mai 2017 10:05 # 57
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Beiträge: 599

@ErgotherapeutinBT: Je nachdem wie der Betrieb übernommen wurde, kann es sein, dass es Vereinbarungen bzgl. Eurer Arbeitsverträge gibt. Es kann nämlich sein, dass die übernommen wurden und es gar keinen Bedarf gibt sie zu ändern. Oft erzeugen neue Arbeitgeber Druck, haben aber keine rechtliche Handhabe. Kannst Du das rausfinden?
29. Mai 2017 10:26 # 58
ErgotherapeutinBT
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Beiträge: 3

Geändert am 29.05.2017 18:34:00
Ja, muß nicht unterschreiben. Hatte befristeten Vertrag, der (vom den neuen Chefs) in einen unbefristeten umgewandelt wurde.
Suche jetzt etwas anderes, ziehe wieder in die Heimat.
27. Juli 2017 08:03 # 59
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Beiträge: 13

@lenina
ich bin ganz neugierig was sich in der Zwischenzeit bei dir getan hat mit deinem antrag..
hast du schon antwort?
1. August 2017 09:05 # 60
Registriert seit: 12.11.2009
Beiträge: 94

Zitat / corinal hat geschrieben:
@lenina
ich bin ganz neugierig was sich in der Zwischenzeit bei dir getan hat mit deinem antrag..
hast du schon antwort?


Ich habe nur eine Bestätigung über den Eingang meines Antrages bekommen mit der Information, dass sich die Bearbeitung eine Weile hinziehen kann. ::blush::
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