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Rezeptgebühr!

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9. Februar 2017 13:44 # 1
Registriert seit: 11.09.2013
Beiträge: 1

Hallo,

kann uns jemand eine Info geben, wann die Zuzahlung zu leisten ist. Gibt es eine gesetzliche Regelung, wann diese vom Klienten beglichen werden muss. Unsere Patienten zahlen meistens direkt. Ein Altenheim fordert nun, dass wir erst nach Leistungserbringung (also wenn das Rezept voll ist), die Zuzahlunggebühren erhalten.

LG
9. Februar 2017 17:51 # 2
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 383

Also bei uns gibts die Zuzahlungsrechnungen auch erst am Ende einer Verordnung.
Es könnte ja theoretisch sein das ein Klient ein Rezept vorzeitig beendet, dann würde sich doch auch die Verordnungsgebühr entsprechend anpassen, da von z.B. verordneten 10 Einheiten a 10% nur 5 Einheiten durchgeführt werden. Dann müssten die Zuzahlungsrechnung ja geringer ausfallen. Erstattet ihr das dann zurück?
Obs dafür eine gesetzliche Regelung gibt weiß ich nicht.
9. Februar 2017 19:39 # 3
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... es gibt keine klare gesetzliche Regelung dazu, wann die Zuzahlung beim Patienten erhoben werden muß. Es gelten hier allein deine AGB´s, die du dem Patienten vor Behandlungsbeginn zur Einsicht geben solltest. Meißt stehen diese Regelungen im Behandlungsvertrag, den der Patient zu Behandlungsbeginn unterschreibt.

Ein Einmischen der Altenheimgeschäftsleitung in das Vertragsverhältnis zwischen der Praxis und dem Patienten ist nur mit schriftlicher Vollmacht jedes einzelnen Patienten oder dessen Betreuer möglich. Ihr habt keinen Behandlungsvertrag mit der Geschäftsleitung des Altenheims. Ihr lasst euch ja auch nicht vom Vermieter der anderen Hausbesuchpatienten in eure Vertragsgestaltung reinreden.

Bei physio.de gab es dazu mal eine coole Lösung für das Problem "Ich zahle die Zuzahlung erst nach Abschluß der Behandlung". Dem Patienten wurde danach sofort nach der einzelnen Behandlungseinheit die jeweils fällige Zuzahlung in bar abverlangt. Es kann ja sein, dass der Patient plötzlich nicht mehr kommt und der Praxis dadurch zusätzliche Kosten für eine postale Rechnungszustellung entstehen könnten.
1. Termin => 10,00 € Rezeptgebühr + 10% der Behandlungskosten in bar
2. Termin => 10% der Behandlungskosten in bar
3. Termin => 10% der Behandlungskosten in bar
u.s.w. Der Patient diskutierte nicht mehr mit dem Therapeuten über die Zuzahlung.

Dies könnte auch eure Lösung sein. Den zusätzlichen Verwaltungsaufwand (mit z.B. 2,50 € pro Einzelrechnung) stellt ihr dann dem Altenheim in Rechnung, da diese mit eurer betriebsinternen Lösung (AGB) nicht einverstanden ist und sich ungerechtfertigt und anmaßend in das Behandlungsvertragsverhältnis Praxis <=> Patient einmischt.

Jede Praxis handhabt dies etwas anders. Ihr müsst nur hinter eurer Regelung (AGB) stehen und diese auch konsequent umsetzen.

MfG falladar
10. Februar 2017 21:11 # 4
Registriert seit: 30.01.2015
Beiträge: 19

Wir haben bisher immer am Ende der Verordnung kassiert, um Rückzahlungen wegen früher beendeter VOs zu vermeiden. Seit diesem Jahr stelle ich um. Hintergrund ist der, das es dann im Interesse des Patienten liegt, sich das Geld von mir zurück zu holen und ich nicht hinterherlaufen muß, nur weil ein Patient seinen letzten Termin "vergisst".
11. Februar 2017 15:13 # 5
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Ich kassiere immer am Ende die Rezeptgebühren ein. Meistens wird jeder Patient von mir bei der vorletzten Behandlung darauf hingewiesen, dass noch die Rezeptgebühr aussteht, die meisten zahlen dann immer in der vorletzten Behandlung. Es gibt auch einige Patienten die wollen gleich am Anfang zahlen. Das stelle ich jedoch den Patienten immer frei. Am letzten Behandlungstag muss bei mir das Geld auf dem Tisch liegen. Mann kann auch noch bei mir entscheiden, ob man lieber eine Rechnung haben möchte und mir die Rezeptgebühren überweist oder diese mir in Bar bezahlt. Rechnungen bekommen bei mir in der Regel eher die Dauerpatienten und die Hausbesuchspatienten.
Bis jetzt hat das bezüglich Zahlungen immer reibungslos geklappt.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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