Registriert seit: 28.02.2017
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Hallo, ich habe letzte Woche eine Verordnung bekommen mit der Diagnose F84.3: andere desintegrative Störung des Kindesalters.
Nun war die Arzthelferin felsenfest davon überzeigt, dass aufgrund dieser Diagnose die Verordnung direkt außerhalb des Regelfalls ausgestellt wird und nicht mit einer Erstverordnung begonnen wird. Hat da jemand Erfahrungen?
ich habe schon bei der zuständigen Krankenkasse (BKK Mobil Oil) angerufen, denen war das auch nicht bekannt. Weiß da einer von euch mehr? Nicht, dass ich jetzt extra zum 3. mal zum Arzt renne, um das ändern zu lassen.
Liebe Grüße
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Majati
Ehemaliges Mitglied
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Geändert am 28.02.2017 19:01:00
Hi, das geht, denn die Diagnose steht auf der Liste der langfristigen Heilmittelbedarfs ( s.Anlage 2 zur Heilmittelrichtlinie). Und diese können sofort außerhalb des Regelfalls verordnet werden. LinkS.20
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Registriert seit: 28.02.2017
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Super, Dankeschön. Das werde ich direkt ausdrucken und mit ins Team nehmen. Nur komisch, dass nicht einmal die zuständige GKV meine Frage beantworten konnte. LG
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..... die KK wissen so manches nicht richtig.... ;)
"Die Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen."
John Locke
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Hallo, ich hätte eine Zwischenfrage: Zu den Ausnahmen auf Seite 3 Außerhalb des Regelfalles, hier steht folgendes:
Davon ausgenommen sind Verordnungen, für die noch keine abschließende Genehmigung der Krankenkasse vorliegt. In diesen Fällen ist der Regelfall (mit Erst- und Folgeverordnung) regulär zu durchlaufen.
Gehe ich richtig davon aus, dass hier nur Krankenkassen gemeint sind, die ein Genehmigungsverfahren haben. Habe aktuell einen Patienten Barmer/GEK versichert mit Hemiparese,. Dieser könnte somit gleich mit außerhalb des Regelfalles starten. Sehe ich dies richtig?
Vielen Dank
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