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Diskussionsforum

Hilfsmittel-Verordnung

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31. Mai 2017 11:43 # 16
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1188

Eine Schnelleinstufung geht immer.das macht normalerweise das Kh und dann kommt später der MDK nachhause.
wenn der Wannenlifter abgelehnt wurde , dann könnt ihr Widerspruch einlegen.
Ein normaler Rollator ist gar nicht genehmigungspflichtig. Also dann lasst euch ein Rezept von ihrem Hausarzt geben.
Das Pflegebett bezahlt die Pflegekasse. Wenn sie einen Pflegegrad bekommt, dann hat sie Anspruch auf ein Pflegebett.
Was ist das denn für ein Saftladen da?. Ich meinte ob die Rehaklinik weit weg von ihrem Wohnort ist. dem der Patientin.
31. Mai 2017 11:55 # 17
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

Seit Ihr in den Widerspruch gegangen? Oft tut sich dann nochmal was.
31. Mai 2017 20:32 # 18
Registriert seit: 05.04.2010
Beiträge: 889

hallo ...

kann man denn in widerspruch gehen, wenn nur die mündliche aussage "nee dafür gibt es keine verordnung" dasteht?

ein rollator hatte die nachbarin ungenutzt stehen, den hat sie jetzt bekommen.

ein pflegebett haben meine eltern jetzt privat gekauft, ebenso den wannenlift. kann man das refinanzieren lassen, zumindest die differenz, wenn sie einen pflegegrad kriegt?

die rehaklinik ist etwa 1h autofahrt von ihrem zu hause entfernt. in ländlicher gegend ist man echt angemeiert....

vg
1. Juni 2017 11:57 # 19
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1188

Zitat / Rowdy hat geschrieben:
hallo ...

kann man denn in widerspruch gehen, wenn nur die mündliche aussage "nee dafür gibt es keine verordnung" dasteht?

ein rollator hatte die nachbarin ungenutzt stehen, den hat sie jetzt bekommen.

ein pflegebett haben meine eltern jetzt privat gekauft, ebenso den wannenlift. kann man das refinanzieren lassen, zumindest die differenz, wenn sie einen pflegegrad kriegt?

die rehaklinik ist etwa 1h autofahrt von ihrem zu hause entfernt. in ländlicher gegend ist man echt angemeiert....

vg


Nein mündlich macht man gar nichts und blinder Aktionismus bringt auch nichts. Und einen Rollator der Nachbarin und sowas geht auch gar nicht. Pflegebett bezahlt die Pflegekasse und nein das kann man nicht refinanzieren lassen. Patient kann nicht aus der klinik entlassen werden solange das häusliche Umfeld darauf eingerichtet ist. Ein Pflegebett wird innerhalb eines Tages geliefert.
Der Wannenlift ist wahrscheinlich das kleinste Problem. Oder badet sie so oft?
Hier wohne ich auch auf dem Land. Sowas habe ich noch nie erlebt. Sorry entweder gibts in der Klinik keinen Sozialdienst oder euer Hausarzt bzw. der der Patientin ist überfordert.
Und das alles selbst kaufen unterstützt diese Faulheit/ Dummheit/Dreistigkeit... oder was auch immer es ist.
1. Juni 2017 15:56 # 20
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

Könnt Ihr die Sachen noch zurück geben? Umtauschrecht? Dann DRINGEND mit der Klinik sprechen, die Hilfsmittel verordnen lassen und dann organisieren. Mündliche Aussagen der Krankenkassen sind nicht bindend. Wenn mündlich so eine Aussage kommt, dann schriftlich die Verordnung einreichen. Hierbei helfen die Sanitätshäuser. Meistens arbeiten Kliniken mit Sanitätshäusern zusammen und dann klappt das auch. Viel Erfolg!
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