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Scootmobil / Shopper Training

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10. Mai 2017 09:21 # 1
Registriert seit: 27.09.2009
Beiträge: 24

Halli Hallo! ::smile::

Da ich mein Studium in NL absolviert habe, habe ich gelernt als ET dem Patienten eine Art "Fahrtraining" für elektro Geräte (Rollstuhl & Scooter) zu geben. Dazu zählt u.a. einkaufen zu gehen mit dem Shopper oder Training im häuslichen Umfeld mit dem elektronischen Rollstuhl.

Ich wollte mal grob in die Runde Fragen, wie sieht das eig. in Deutschland aus? Darf ich mit einem Hausbesuch zu dem Patienten fahren und Scooter Training geben? Wenn ja, was müsste denn dann auf der Verordnung stehen? ::confused::

Ich hoffe ihr könnt mir eine Antwort darauf geben!

Liebste grüße, Resa89
10. Mai 2017 10:44 # 2
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

Das gehört auch in Deutschland zum Kompetenzbereich der Ergotherapie. Wenn dein Klient das Ziel hat sich mit dem Scooter fortzubewegen, dann trainier das mit ihm. Hausbesuche kannst Du machen, wenn der Arzt Hasubesuche verordnet hat. Ansonsten darfst Du einmalig max. 3UE (zusammenhängend) Integration im häuslichen Umfeld machen. Da kannst Du dann das Scootertraining integrieren.
10. Mai 2017 12:58 # 3
Registriert seit: 27.09.2009
Beiträge: 24

Schon mal vielen lieben Dank für die schnelle Reaktion!
Sehr gut, dann brauch auch auf der VO eig. nichts besonderes zu stehen, außer evt. Hausbesuch und die normale Diagnos, richtig? :)

LG, resa89
11. Mai 2017 09:59 # 4
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

Die VO muss ganz normal ausgestellt werden. Hausbesuch muss je nach Klient angekreuzt sein.
11. Mai 2017 13:21 # 5
Registriert seit: 27.09.2009
Beiträge: 24

Geändert am 11.05.2017 13:21:00
Ja, sowas in der Art dachte ich mir schon!
Vielen dank für die schnellen Reaktionen ::smile::
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