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Diskussionsforum

Wie viele Freiberufler kann ich als PI einstellen?

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9. Juni 2017 11:41 # 1
Registriert seit: 20.05.2011
Beiträge: 6

Hallo liebe Kollegen.
Ich beschäftige mich zur Zeit mit der Frage, Wie viele Freiberufler man als PI einstellen kann?

Nur für Hausbesuche unabhängig der Praxis.
Liebe Grüße
9. Juni 2017 12:26 # 2
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1188

Du kannst gar keine Freiberufler einstellen. Sonst wären sie ja keine Freiberufler.
12. Juni 2017 11:19 # 3
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

@ PhilippH

„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. Freiberufler können ihren privilegierten Status sofort verlieren, wenn sie ihr Einkommen mit (zu viel) gewerblichen Einnahmen oder (zu hohen) Einkünften aus angestellter Tätigkeit aufbessern."

Eine An- bzw. Einstellung eines Freiberuflers ist somit per Definition ausgeschlossen.

Wenn es sich in deiner Fragestellung um Freie Mitarbeiter handeln sollte, besteht auch hier per Definition keine Möglichkeit für ein Anstellungsverhältnis/Angestelltenverhältnis.

Die GKV-Zulassungsrichtlinien und die Praxisgröße setzen die rechtlichen Grenzen für die maximale Anzahl an angestelleten Mitarbeitern und für die Praxis tätig werdenden Freie Mitarbeiter.

MfG falladar
26. Juli 2017 15:21 # 4
Registriert seit: 26.07.2017
Beiträge: 7

Hallo zusammen!

Ist es nicht seid einiger Zeit so, daß man als PI für einen Freiberufler Sozialversicherungsbeiträge leisten muß? Begründet damit; daß er eben nicht so weisungsungebunden ist.
Es kommt immer anders als man denkt! Und das immer unverhofft!
26. Juli 2017 15:45 # 5
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Geändert am 26.07.2017 15:48:00
Einen Freien Mitarbeiter kannst du nicht einstellen, da dieser nicht weisungsgebunden ist. Du kannst nur welche beauftragen. Wie viele du beauftragen kannst, hängt von der Größe deiner Praxis ab.
Wenn du Freie Mitarbeiter bei der beschäftigst, musst du aufpassen, dass dies nicht über Scheinselbständigkeit läuft.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
26. Juli 2017 16:43 # 6
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Freiberufler sind Unternehmer/Selbständige und keine Angestellten Mitarbeiter. Sozialversicherungsbeiträge sind bei einer nachgewiesenen Scheinselbständigkeit nachzuzahlen, wobei diese "Freiberufler" in unserer Branche vorher als "Freie Mitarbeiter" für Praxen tätig waren und wegen Nichteinhaltung der gesetzlichen Richtlinien rückwirkend den Status als "Freier Mitarbeiter" verloren haben.

... oder meintest du die Künstlersozialabgabe?

http://www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/wer-ist-abgabepflichtig.html

LG falladar
2. August 2017 22:07 # 7
ergo-ex
ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338

Geändert am 02.08.2017 22:09:00
Zuerst mal: FM kann man nicht ein- oder anstellen. Siehe vorherige Beiträge
Zitat / ergotrude hat geschrieben:
Hallo zusammen!
Ist es nicht seid einiger Zeit so, daß man als PI für einen Freiberufler Sozialversicherungsbeiträge leisten muß? Begründet damit; daß er eben nicht so weisungsungebunden ist.


Nein. Ein - echter, informierter, selbständiger - FM (NICHT einfach "Freiberufler"--- bitte mach dich über diesen Begriff schlau) zahlt selbst. Und hat eine Statusfeststellung bei der DRV.
Nicht alles glauben, was kolportiert wird ;)
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