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Angewandtes Examen - Klient

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4. Juli 2017 21:12 # 1
Registriert seit: 04.07.2017
Beiträge: 8

Hallo zusammen,

ich habe nächste Woche mein angewandtes Examen und heute meinen Klienten gezeigt bekommen.
Dieser Klient wurde von einer Mitschülerin vor einem Monat ( im Rahmen unseres letzten Praktikums) befundet und es erfolgte eine Sichtstunde. Darf ich den Klienten nun erneut befunden und eine Therapie mit ihm durchführen ?
Das einzige was uns von der Schule gesagt wurde, bezüglich unseres angewandten Examens war, dass wir keinen Klienten in der Prüfung haben dürfen, den wir SELBER schon einmal befundet/behandelt haben innerhalb der Ausbildung.

Ich will nur nicht am Prüfungstag dastehen und gesagt bekommen, dass die Prüfung nicht benotet/bestanden(!) werden kann, da der Klient ja vor sehr kurzer Zeit von einer Schülerin meiner Schule ergotherapeutisch behandelt wurde.

Es wäre wirklich toll wenn mir jemand die rechtliche Lage dazu sagen könnte, in der Prüfungsordnung steht dazu leider nichts. Das geht vor allem an die Leute die des öfteren schon angewandte Examen begleitet oder geprüft haben !

Vielen Dank

Madlen

4. Juli 2017 22:28 # 2
Registriert seit: 20.05.2007
Bundesland: Schleswig-Holstein
Beiträge: 722

Hallo Madlen,

in der Prüfungsverordnung steht nichts, die Schule hat eine klare Aussage getroffen - was lässt dich zweifeln?

Ich kenne es so, dass der Anleiter der Schule 3-4 Vorschläge macht und die Schule schließlich einen Sichtstundenklienten daraus auswählt, welcher vier Tage vor dem Examen bekannt gegeben wird. Dann hätte m.E. die Schule die Auswahl zu verantworten..

Ich selbst habe mal ein Praktikum in einem Wohnheim gemacht, wo wenig Bewohnerfluktuation bestand. Dadurch waren dann eben auch manche Bewohner eingefleischte "Sichtstunden-Kenner", weil sie eben schon das x-te Mal als Sichtstundenklienten dabei waren. Ein Problem stellte das nie dar - auch nicht in Examens-Sichtstunden.

Viel Erfolg bei der Prüfung! Kinaa
Nicht alles, was Hand und Fuß hat, hat auch Herz und Hirn.
4. Juli 2017 22:29 # 3
Registriert seit: 21.03.2002
Beiträge: 362

Die Schule stellt dir die Aufgabe der fachpraktischen Prüfung am Patienten.
Sie ist alleinig für die Prüfungsaufgabe verantwortlich.
Eine Mitwirkung ist durch die Ausbildungsstelle zu leisten, indem
sie die Schule über die ausgewählten Klienten informiert.

Es kommt häufiger vor, dass bestimmte Klienten für Prüfungen vorgeschlagen werden, da
sie solche Abläufe bereits kennen und ihnen der Stress der Prüflinge wenig ausmacht.
Zudem kennen die Ergotherapeutinnen vor Ort die Klienten gut und können eine Prüfungssituation
vorbereiten und im Sinne des Klienten verantwortungsvoll nachbereiten.

Du solltest auf keinen Fall den schriftlichen Befund, Smartzielsetzung etc. von deinem Vorgänger
übernehmen, dann hast du einen echten Grund zur Panik, mach das bloß nicht!

Viel Erfolg, Konzentration und ergotherapeutische Souveränität wünscht
Kai
4. Juli 2017 23:28 # 4
Registriert seit: 29.09.2007
Beiträge: 785

Hallo Madlen,

Wenn die Schule so ausgewählt hat hält sie auch den Kopf dafür hin.

Und dass es da schon einen Befund gibt heißt strenggenommen gar nichts: es ist ja durchaus denkbar, dass Deine "Vorgängerin" da ordentlichen Murks zusammengeschrieben hat... Also Vorsicht... und selber machen. Dafür hältst ja dann Du den Kopf hin...

Viel Glück und einen klaren Kopf Dir ;)
5. Juli 2017 09:14 # 5
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

Hallo,

freu Dich, dass der Klient die Sitaution einer Sichtstunde kennt. Dann ist er entspannter und nicht auch noch zusätzlich nervös. Wenn dein Mitschüler, der vor einem Monat die Sichtstunde hatte ein guter MItschüler, notentechnisch, ist, dann frag doch, nachdem Du deinen Bericht geschrieben hast, ob Du es mit seinen Unterlagen abgleichen darfst. Das gibt Dir Sicherheit. Die Unterlagen der Einrichtung darfst Du ja eh benutzen, vielleicht ist ja auch dort der Bericht deines Mitschülers hinterlegt. Du kannst deinen Mitschüler ja auch fragen, wie der Klient in seiner Sichtstunde reagiert hat. Ich finde das legitim. Es unterstützt Dich.
Viel Erfolg!!!!

P.S. Wir freuen uns hier im Forum immer über Rückmeldungen nach der Prüfung.
5. Juli 2017 10:07 # 6
Registriert seit: 04.07.2017
Beiträge: 8

Hallo,

erstmal vielen Dank für die Antworten.

Bei uns ist es so geregelt, dass die Klienten immer von der Einrichtung gewählt werden. In dieser Einrichtung (AT/Werkstatt) sind auch keine ET´s beschäftigt, sondern Erzieher.

Und mir ist natürlich bewusst das ich den "alten" Bericht nicht kopieren oder mir Passagen übernehmen werde. Macht für mich auch gar keinen Sinn, da der Patient ja durchaus neue Ziele nennen könnte. Auch die Befundung wird von mir erfolgen ;)

Ich bin einfach nur bei solchen Angelegenheiten sehr ängstlich und frage mich warum das nirgendswo geregelt ist bzw. müsste doch irgendwo stehen welche Klienten im angewandten Examen nicht erlaubt sind.

Madlen

5. Juli 2017 11:33 # 7
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... du hast deine Praktikumsanleiter vor Ort und deinen Praktikumsbetreuer von deiner Schule. Weise beide auf deine Bedenken hin und sprich mit diesen. Wenn du trotzdem das ok bekommst, kann diese Tatsache kein Grund sein durch die Prüfung zu fallen.

MfG falladar
5. Juli 2017 18:50 # 8
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

Der Klient wurde Dir zu geordnet. Somit hast Du keine Verantwortung hinsichtlich der Auswahl.
Mich hat es als Dozent noch nie gestört, wenn ich einen Klienten zweimal oder öfter gesehen habe.

Mach Dir bitte so kurz vor der Examensprüfung Gedanken zu deiner Prüfung und nicht zu dem Organisatorischen, das die Schule und Einrichtung zu leisten hat.
5. Juli 2017 22:22 # 9
Registriert seit: 21.03.2002
Beiträge: 362

Schließe mich Pflümi voll und ganz an, mach dich nicht verrückt,
zeige deine Stärken und sei für Abweichungen und Alternativen
vom "Plan" gewappnet, schreibe nichts in deinem Bericht, was du nicht
in der Nachbereitung beantworten kannst.

Wird schon!
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