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Diskussionsforum

Einzelbetreuung in der Pflegeeinrichtung

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5. Juli 2017 17:05 # 1
Registriert seit: 24.01.2017
Beiträge: 3

Hallo zusammen

Ich habe eine Frage. Stimmt es , das in einer Pflegeeinrichtung auch Einzelbetreuung laut MDK stattfinden muss. Gruppenbetreuung ist bei uns schon immer. Nun kommen die Betreuungkräfte und wollen noch bei einigen Bewohner Einzelbetreuung machen, weil einige Bewohner Gruppenangebote ablehnen. Einige Betreuungskräfte beharren auf die Einzelbetreuung obwohl Sie ständig sagen, das sie Ihre Arbeit nicht schaffen. Gibt es hierzu Information vom MDK, ob eine Einzelbetreuung gesetzlich vorgeschrieben ist. Über einige Antworten eurer seits würde ich mich Freuen.
5. Juli 2017 17:54 # 2
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 387

Also Pflicht ist es auf jedenfall bei Bewohnern die eine Betreuung nach dem Paragraphen 87b haben.
Ob es für die anderen auch eine Pflicht seitens des MDK gibt weiß ich nicht. Als ich vor einigen Jahren mal im Altenheim gearbeitet habe, mussten wir vom Haus aus, jedem auf unser Station eine Einzelbehandlung anbieten (egal ob sie zu den Gruppen gehen oder nicht).
Es gibt ja auch wirklich einige Gründe warum Leute nicht zu Gruppen gehen, warum sollten die keine Betreuung angeboten bekommen?
5. Juli 2017 19:50 # 3
Registriert seit: 06.10.2006
Beiträge: 145

Hallo,

schau doch mal in die Richtlinien des MDKs.
Meine letzte Info dazu ist.

5 Gruppenangebote zu unterschiedlichen Zeiten- sprich Vor- und Nachmittag.
Bei Bew.s die nicht an Gruppenangeboten teilnehmen wollen oder können (körperlich, geistig) bekommen 3x pro Woche eine Einzelbetreuung.

Gruß Krises
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