22. Juli 2017 20:35 # 1 hh9000 Registriert seit: 28.11.2004 Beiträge: 103 Kann mir jemand sagen, wie oft die o.g. Beratung durchgeführt werden darf? Einmalig pro Patient? Oder einmal pro Verordnung? Danke! Zitieren
23. Juli 2017 10:27 # 2 hh9000 Registriert seit: 28.11.2004 Beiträge: 103 Entschuldigt, es geht um die Beratung zur Integration ins häusliche Umfeld. Zitieren
23. Juli 2017 19:03 # 3 pflümi Registriert seit: 01.04.2014 Beiträge: 599 Einmalig pro Klient, max. 3 Einheiten insgesamt, also wenn Du 1,5 Stunden vor Ort bist, er normalerweise sensomotorisch-perzeptiv hat, dann sind das 2 Einheiten. Zitieren
23. Juli 2017 21:26 # 4 hh9000 Registriert seit: 28.11.2004 Beiträge: 103 Hallo pflümli,Danke für Deine Info. Viele Grüße Zitieren