Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Ergotherapie-Forum >> Allgemeine Themen >> Schienenabrechnung

Diskussionsforum

Schienenabrechnung

Optionen:
25. Juli 2017 08:51 # 1
Registriert seit: 12.01.2003
Beiträge: 579

Hallo,
ich habe eine Verordnung inkl. ergotherapeutische Schiene. Wurde von den KK bis 180€ ohne Kostenvoranschlag genehmigt.
Wie macht ihr das mit der Abrechnung. Schreibt ihr die Pos. 54405 mit dem Betrag einfach auf die Verordnung (sind noch 10x SMP drauf). Oder muss eine separate Rechnung dazugelegt werden.
flying19
25. Juli 2017 13:03 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

MB 05 AV 11/15
Merkblatt zum Thema Schienenversorgung beim DVE

https://www.dve.info/resources/pdf/downloads/merkblaetter/s-1/802-schienenversorgung-5-av/file

LG falladar

25. Juli 2017 13:33 # 3
Registriert seit: 12.01.2003
Beiträge: 579

Kann ich nicht lesen, da kein Mitglied im DVE.
flying19
25. Juli 2017 15:39 # 4
Registriert seit: 05.01.2015
Beiträge: 86

Hallo Flying19,

die Schiene wird unter der Position 54405 abgerechnet. Das hast Du ja schon korrekt herausgefunden. Da hast Du nur den Gesamtbetrag für die Schiene, den die Kasse von Dir wissen möchte. Dazu kommt dann die Abrechnung für die weiteren Einheiten, die ja noch auf dem Rezept standen mit deren Positionsnummer.
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Rückfragen von der Krankenkasse kommen, würde ich eine Kostenberechnung (Materialkosten und Arbeitskosten) der Schiene mit in die Patientenakte legen. Eine separate Rechnung musst Du nicht einreichen.
Aus Sicht des Patienten ist noch wichtig, dass für die Schiene keine Zuzahlungen erhoben werden.
Dies ist so auch in den Richtlinien des Berufsverbands zu finden.

Mit besten Grüßen
R.Groth
www.handakademie.de
www.facebook.com/Handakademie
twitter.com/Handakademie
www.instagram.com/hand_therapy/
25. Juli 2017 16:05 # 5
Registriert seit: 12.01.2003
Beiträge: 579

Danke
flying19
Optionen:

nach oben scrollen