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freiberuflich nebenbei??

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18. Oktober 2017 19:17 # 16
Registriert seit: 30.05.2016
Beiträge: 20

Geändert am 18.10.2017 19:26:00
Guten Abend,

nachdem ich hier die hitzigen Auseinandersetzungen verfolgt habe, würde ich gerne nochmal hilfreiche Tipps für die freie Mitarbeiterschaft geben.

1. Natürlich kannst du nebenberuflich als freie Mitarbeiterin arbeiten. Dein Arbeitgeber muss dem allerdings zustimmen.
2. Falls du den Schritt in die Selbstständigkeit ohne eigene Praxis wagst, ist ein Existenzgründungsseminar Geldverschwendung.
Zwingend notwenig für eine freie Mitarbeiterschaft ist die Meldung beim Finanzamt. Die Meldung bei der Rentenversicherung, denn du bist verpflichtet. Deine Krankenkasse musst du auch verständigen. Die kann, je nach dem wie viel du dann verdienst, Beiträge fordern. Weiterhin musst du dich bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Eine Berufshaftpflichtversicherung solltest du auch abschließen.
Ob du dich darüber hinaus absichern willst, ist deine Sache.

Zu dem leidigen Thema Statusfeststellung kann ich nur sagen, die übersteht man auch mit nur einem Auftraggeber. So ging es zumindestens mir.
Wichtig ist die vertragliche und tatsächliche Ausgestallung des Verhältnisses zwischen dir und deinem Auftraggeber.
Gefragt wird u.a., ob du weisungsgebunden bist. Das kann sich auf vieles beziehen. Z.B. machst du die Termine oder die Praxis? Musst du bestimmte Therapiekonzepte anwenden? Nutzt du Ressourcen des Auftraggebers?

Ich hoffe, diese Informationen helfen etwas weiter! Und ich weiß wie verunsichert man sein kann, wenn man sich zum ersten Mal selbstständig macht. Das ist alles aber nicht sooo kompliziert und lohnt sich garantiert::thumbup::
18. Oktober 2017 19:44 # 17
Registriert seit: 21.02.2011
Beiträge: 27

Da mir das hier auch noch vorgeworfen wurde, bei den positiven Antworten habe ich mich über eine persönlich Nachricht bedankt!! ::thumbup::::thumbup::👍🏻👍🏻🤗
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