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Jobwechsel inmitten großer Fortbildung

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1. August 2017 12:26 # 1
Registriert seit: 11.04.2013
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 4

Geändert am 01.08.2017 21:12:00
 ::thumbup::
1. August 2017 15:06 # 2
Registriert seit: 05.02.2007
Bundesland: Bayern
Beiträge: 936

Was wurde denn schriftlich vereinbart?
1. August 2017 16:04 # 3
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Geändert am 01.08.2017 16:12:00
Was würdest du als AG machen? Stell dir vor, du bist der AG und finanzierst die Fortbildung für deinen MA. Dann hast du vielleicht nicht den für die finanziell besten und rechstsicheren Weg für dich, aber einen menschlichen und fairen für beide Seiten.

So gern du diese Fortbildung machen willst, warum sollte dein bisheriger AG dir diese weiterfinanzieren wenn du nicht mehr für ihn weiter arbeiten willst? Wenn der neue AG um so vieles attraktiver ist und diese Fortbildung dort benötigt wird, wird er sie dir vielleicht weiter finanzieren oder diese komplett übernehmen. Hast du aber schon einmal einen AG diesbezüglich "über den Tisch gezogen" wird es bei deinem neuen AG immer im Hinterkopf verbleiben, dass es ihm mit dir genauso ergehen könnte. AG können diesbezüglich ein Elefantengedächtnis haben. Du kannst mit deinem potentiellen neuen AG auch aushandeln, dass du die Fortbildungskosten vorstreckst und wenn du nach dem Ende der bestandenen Fortbildung im Unternehmen bleibst, bekommst du monatlich einen festen Betrag zurückerstattet bis entweder die Ausbildungskosten an dich komplett rückerstattet wurden oder du auch dieses Unternehmen vorzeitig verläßt.

Wenn du die Fortbildungsfinanzierung selbst übernimmst, bist du diesbezüglich in keinem Abhängigkeitsverhältnis mehr und offen in all deinen Entscheidungen.

Die rechtlichen Konsequenzen kannst du in deinem Arbeitsvertrag und ggf. in dem Finanzierungsvertrag für deine Fortbildung nachlesen. Steht dazu nichts geschrieben und gibt es keine Absprachen unter Zeugen, endet die Finanzierung der Fortbildung durch deinen AG mit dem Tag an dem du deine Kündigung des bestehenden Arbeitsvertrages deinem AG überreichst. Dein AG könnte, wenn es die Fobi-Richtlinien zulassen, auch einen anderen MA die Fortbildung zu Ende machen lassen, wenn die Anmeldung und die Finanzierung über den aktuellen AG geht. Das 1. Modul kann der MA evtl. separat wiederholen oder im Eigenstudium nachholen. Deine Ausbildungsunterlagen gehören in diesem Fall im Original deinem jetzigen AG.

Vielleicht solltest du aber auch vorab mit deinem AG über die Unzufriedenheit deiner aktuellen beruflichen Situation sprechen. Wenn er davon nichts weiß, warum sollte er etwas daran ändern? Du solltest aber für dieses Gespräch auch eigene Lösungsvorschläge parat haben. Manchmal sieht man (AG und AN) vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr. Ist deine Unzufriedenheit wirklich realistisch oder beruht diese auf kurzen Erzählungen/Aussagen anderer Kursteilnehmer bezüglich ihres Arbeitsplatzes? Wenn ja, dann solltest du diese vielleicht auch hinterfragen.

Eine Konsequenz kann sein, das es dir bei einem neuen AG besser geht oder du vom Regen in die Traufe kommst. Diese Konsequenzen gibt es immer. Gehst du im Reinen, kannst du ggf. wiederkommen.

LG falladar
1. August 2017 16:18 # 4
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Geändert am 01.08.2017 16:22:00
Das ist bei jedem Arbeitsvertrag anders. Manche geben dir nur einen Betrag X an Geld für die Fortbildungen, alles was darüber hinaus ist, muss der Mitarbeiter selber zahlen. Ist auch mit den Fortbildungstagen so. Er bekommt so und so viel Fortbildungsurlaub. In fast jedem meiner Arbeitsverträge war vermerkt, dass ich mich Verpflichte mindestens 2 Jahre in diesem Unternehmen bleibe. Sollte ich früher kündigen, dann muss ich einen Teil oder die Ganzen Kosten an meinen Arbeitgeber zurück zahlen, die er für mich an Fortbildungen bezahlt hat. Da würde ich einfach mal deinen Arbeitsvertrag lesen, ob du so eine Klause drin hast bezüglich dieser Jahre, die du dich Verpflichtest, für diesen Arbeitgeber zu arbeiten.

Was ich aber auch sehr gut nachvollziehen kann, das in den meisten Verträgen so eine Klausel wie etwa mindestens 2 Jahre in diesem Betrieb arbeiten, drin steht. Du willst ja auch als AG auch etwas davon haben, wenn du schon als AG so eine Fortbildung finanzierst.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
1. August 2017 17:53 # 5
Registriert seit: 11.04.2013
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 4

Geändert am 01.08.2017 21:10:00
:)
1. August 2017 18:27 # 6
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Geändert am 02.08.2017 08:52:00
... wer hat denn bisher die Fortbildung bezahlt? Wer trägt aktuell die Kosten? Läuft die Fortbildung über dich oder über den AG - wer zahlt, wer hat die Anmeldung getätigt?

5 Tage Sonderurlaub - ist die bezahlte Freistellung für Fortbildungen. Eine Rückforderung von Fortbildungskosten kann dein AG auch nicht verlangen, da er nur einen befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen hat und damit von Anfang an rechnen mußte, dass der MA nicht bis zum Abschluß der Fortbildung im Unternehmen bleibt. (Eigentor für den AG)
Läuft die Fortbildung über dich, du bekommst die Rechnungen auf deinen Namen, dann bist du der Vertragspartner für das Fortbildungsinstitut und mußt die weiteren Kosten (ggf. Stornokosten) tragen. Ist dein AG der Vertragspartner, können dir die weiteren Kosten für die Fortbildung egal sein, ggf. muß der AG die Fortbildung zu Ende bezahlen oder kündigen und die Stornokosten tragen.

Wenn du den neuen Arbeitsvertrag nicht unterschreiben willst, endet dieser automatisch am 15.08.2017. Du hättest dich aber schon vor 3 Monaten bei der Arbeitsagentur melden müssen um deine Ansprüche bezüglich Arbeitslosengeld anzumelden.

Wenn in der Teamsitzung kein Protokoll geführt wird, die Absprache dort somit keinen rechtsverbindlichen Sachverhalt, der den Arbeitsvertrag ergänzt/ändert/anpasst, darstellt, gilt weiterhin nur der schriftliche Arbeitsvertrag. Protokolle, die den Arbeitsvertrag abändern müssen von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden und werden erst so rechtskräftig (Änderungsvertrag). Einseitige Änderungen sind nicht zulässig.

LG falladar
1. August 2017 19:10 # 7
Registriert seit: 11.04.2013
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 4

Bisher hat die Fortbildung mein Arbeitgeber bezahlt und die weiteren Module laufen auch über ihn.
Danke für den Tipp ::smile::
Ich gucke mir nie die Profile der Mitglieder an und demnach war mir einfach nicht bewusst, dass mein Name für jeden ersichtlich ist.
Am Donnerstag werde ich dann wohl mal das Gespräch mit meinem Arbeitgeber suchen und wer interessiert daran ist, was bei dem Gespräch raus kam und zu welchem Entschluss ich mich entschieden habe, den kann ich auch gerne auf dem Laufenden halten ::wink::
1. August 2017 21:55 # 8
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Du kannst ja auch deinen richtigen Namen ändern. Es ist nicht jeder mit seinem richtigen Namen dort.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
2. August 2017 10:20 # 9
Registriert seit: 11.04.2013
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 4

Alex Ithymie ist nur ein Pseudonym unter dem man mich sonst nirgendwo findet.
Habe jetzt aber meinen richtigen Namen geändert, da man bei Google direkt auf die Seite meiner Praxis katapultiert wird, wenn man meinen Namen eingibt ::biggrin::
Wäre ein wenig ungünstig, wenn mir jemand zuvor kommt und ich somit nicht dazu kommen würde ein unvoreingenommenes Gespräch mit meinem AG zu führen.
Also nochmals herzlichen Dank für den Tipp ::thumbup::
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