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Aok wie vorgehen?

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11. Oktober 2017 16:20 # 1
Registriert seit: 11.10.2017
Beiträge: 1

Hallo :)
Ich habe eine kleine Praxis für Ergotherapie und bin von allen Kvs zugelassen außer von der AOK. Die Aok war schon in meiner Praxis. Der Zulassungstermin ist recht seltsam verlaufen. Es hat sich eine Dame angekündigt und dann waren es plötzlich 2. Kaffee und Kuchen wollten sie auch nicht. Das digitale Messgerät war an dem Tag auch plötzlich kaputt. Ich musste alle Therapiematerialien mit Zielen erklären und mein Wandbild haben sie auch als falsch bezeichnet ( Ich habe meinen Praxisnamen auf meiner Wand stehen::biggrin:: )
Da das Messgerät ja defekt war haben sie meine beiden Räume mit 11 qm gemessen und meine Deckenhöhe laut AOK ist 2,12m::tongue:: ( gemessen mit einem Zollstock)
Auf Grund dieser Messungen habe ich eine Ablehnung erhalten.

Meine Praxis ist ein Neubau. Mein Architect hat meine Therapieäume mit jeweils 15qm gemessen und meine Deckenhöhe zwischen 2.40 bis 2,46m .

Wie gehe ich jetzt weiterhin vor ohne gleich mit meinem Anwalt zu drohen?





11. Oktober 2017 20:28 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Geändert am 11.10.2017 20:35:00
... wenn du einen Architekten hast, hat er bestimmt auch einen Plan der Praxis mit allen notwendigen Daten angefertigt, den du beim Zulassungsantrag auch mit beigelegt hast. Du gehst damit in Widerspruch und beruftst dich auf die fachmännisch erstellten Lagepläne deiner Praxis. 14 Tage sollten für abschließende Bearbeitung als Frist reichen. Sollte es innerhalb dieser Zeit keine Zulassung geben, wird eine gerichtliche Überprüfung der Zulassungsablehnung angestrebt und der Kasse (AOK) die dadurch entstehenden Kosten (Gericht, Anwalt, Umsatzausfälle, Schadensersatz, ect.) in Rechnung gestellt und eingefordert. Vielleicht sind die AOK-Mitarbeiterinnen ausgebildete Vermessungsingeniere und können den Praxisaufriss des Architekten fachmänisch widerlegen. (....soll es vielleicht auch geben?)

MfG falladar

PS: Leg dem Widerspruch ruhig Fotos bei, auf denen z.B. zu sehen ist, wie hoch die Deckenhöhe (z.B. mit zwei Zollstöcken übereinander) wirklich ist. Ein Neubau hat auch immer aktuelle, vom Bauamt geprüfte und bewilligte, Baupläne in denen die genauen Höhen und Flächen eingetragen sind. Diese werden immer bei der Bauendabnahme vom Bauamt abschließend noch einmal überprüft und dokumentiert.
12. Oktober 2017 15:11 # 3
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1478

Ich würde auch erst mal Widerspruch einlegen und vom Architekten die Raumpläne denen zuschicken lassen. Evt bezüglich Den Qm der Räume auch mal ein Foto mit den Zollstöcken abfotografieren. Also du machst dann mehrer Fotos von einem Raum. Die Deckenhöhe mit dem Zollstock oder den Zollstöcken würde ich ebenfalls Fotografieren und denen schicken.
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