Geändert am 11.10.2017 20:35:00
... wenn du einen Architekten hast, hat er bestimmt auch einen Plan der Praxis mit allen notwendigen Daten angefertigt, den du beim Zulassungsantrag auch mit beigelegt hast. Du gehst damit in Widerspruch und beruftst dich auf die fachmännisch erstellten Lagepläne deiner Praxis. 14 Tage sollten für abschließende Bearbeitung als Frist reichen. Sollte es innerhalb dieser Zeit keine Zulassung geben, wird eine gerichtliche Überprüfung der Zulassungsablehnung angestrebt und der Kasse (AOK) die dadurch entstehenden Kosten (Gericht, Anwalt, Umsatzausfälle, Schadensersatz, ect.) in Rechnung gestellt und eingefordert. Vielleicht sind die AOK-Mitarbeiterinnen ausgebildete Vermessungsingeniere und können den Praxisaufriss des Architekten fachmänisch widerlegen. (....soll es vielleicht auch geben?) MfG falladar PS: Leg dem Widerspruch ruhig Fotos bei, auf denen z.B. zu sehen ist, wie hoch die Deckenhöhe (z.B. mit zwei Zollstöcken übereinander) wirklich ist. Ein Neubau hat auch immer aktuelle, vom Bauamt geprüfte und bewilligte, Baupläne in denen die genauen Höhen und Flächen eingetragen sind. Diese werden immer bei der Bauendabnahme vom Bauamt abschließend noch einmal überprüft und dokumentiert.
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