Hier werden gerade einige Begrifflichkeiten durcheinander gebracht! Es geht nicht um ergotherapeutische Behandlungen, sondern um Einzelangebote, die im Rahmen von Betreuungsmaßnahmen stattfinden. Das ist etwas ganz anderes ! Und jeder, der schonmal in einem Altenheim gearbeitet hat, hätte den Beitrag von roo22 auch dementsprechend aufgefasst. .. Im Übrigen frage ich mich auch, warum hier die Gesetzgrundlage für die Verordnung von Heilmittererbringern in einer solch ausschweifender Form thematisiert wird (falladar)? Danach hat doch keiner gefragt.... Ein kurzer Hinweis hätte an dieser Stelle gereicht!
Zudem entspricht es auch nicht der Wahrheit, dass ergotherapeutische Anteile nicht in eine Einzelbetreuung miteinfließen dürfen. Bei uns dürfen Fachkräfte beispielsweise obere Extremitäten mobilisieren und Alltagsbegleiter bei entsprechender Weiterbildung eine Basale Stimulation durchführen. Und natürlich darf ein Ergotherapeut hierbei auf seine Fähigkeiten und sein Fachwissen zurückgreifen, sonst würde man ihn ja auch nicht als Fachkraft einstellen
@ Peggy : Gibt es keine Richtlinien, an die du dich halten musst bezüglich der Anzahl und Inhalte der Betreuungmaßnahmen ? Das würde ich auf jeden Fall erfragen! Bei uns ist es genau festgelegt, welcher Bewohner wieviel Angebote wöchentlich erhält, was sowohl Gruppen- als auch Einzelangebote beinhaltet. Das wiederum hängt davon ab, inwieweit eingeschränkte Alltagskompetenzen vorliegen.
Inhalte der Einzelangebote sind Maßnahmen, die zum Wohlbefinden des Bewohners beitragen. Das können z.B Massagen, Spiele, Gespräche, Spaziergänge o.ä. sein. Was gemacht wird, ist natürlich sehr individuell und meist auch vom Pflegegrad abhängig. Bei Bettlägerigen und stark demenziell veränderten Bewohnern bietet sich eine Basale Stimulation an.
Wie gesagt - natürlich kannst du in den Einzelbetreuungen auf deine erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen zurückgreifen. Aber normalerweise hat eine Ergotherapeutin in einem Altenheim den Status einer " Mitarbeiterin im Sozialen Dienst ", was bedeutet, dass du nicht als Ergotherapeutin an sich angestellt bist. So sind die Stellen meist auch für Sozialarbeiter oder Heilerziehungspfleger ausgeschrieben.
Fazit : Deine Aufgabe ist die soziale Betreuung der Bewohner. Im Vordergrund stehen immer das Angebot einer Tagesstruktur sowie das Wohlbefinden der Bewohner.
Lg