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Aufgaben als Ergo im Altenheim

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14. Oktober 2017 18:42 # 1
Registriert seit: 08.10.2017
Beiträge: 3

Liebe Ergos,

habe bis jetzt noch nicht die richtige Antwort auf meine Frage gefunden und deshalb ein neues Thema eröffnet.
Ich fange nächste Woche als frisch ausgelernte Ergo in einem Altenheim mit 60 Bewohnern an (in vier Gruppen mit jeweils 15 Bewohnern eingeteilt). Mir wurde sehr viel Vertrauen in die Hände gelegt und fühle mich auch sehr geehrt als Berufsanfängerin ein komplettes Heim übernehmen zu dürfen im Ergo Bereich.
Als ich nach meinen Aufgaben fragte, sagte man mir: "Sie können machen was sie wollen." Und das ist mein jetziger Standpunkt... :)
Kann mir jemand von euch helfen? Ich bin für jeden Vorschlag/Tipp offen.

Und wie macht ihr das mit der Befundung im Altenheim? Ich möchte natürlich nicht wie ich es früher in der Ausbildung im Bericht notwendig war, eine Befundung über 10 Seiten schreiben. Hat da jemand mögliche Anregungen für mich...?

Ich bedanke mich jetzt schon mal für eure Antworten. :)
14. Oktober 2017 20:42 # 2
Registriert seit: 05.04.2010
Beiträge: 891

Hallo,

was bei meinen Heimpatienten gut ankommt, sind Gedächtnisrunden. Auch Bewegungsangebote oder Spielegruppen gehen gut.
Die fitten gehen gern "extern", also in den Ergoraum zur Korbgruppe.

Was mir oft fehlt, ist das Alltagspraktische. Ich habe beispielsweise eine Bewohnerin, die 1x/Woche MoFu bekommt (komme von einer ambulanten Praxis auf Verordnung), sie hat Schwierigkeiten beim Essen mit Besteck und klagt, es übt ja keiner mit ihr. Sowas fände ich von hausinternen Ergos wichtig, eben solche Sachen zu üben, die in der verordneten Therapie zu kurz kommt, vom Pflegepersonal die Zeit nicht reicht und die Bewohner selber nicht schaffen zu üben.
Oder sich auch mal die zu schnappen, mit denen "man nix mehr anfangen kann".

Vielleicht ist das ja eine Anregung :)
15. Oktober 2017 11:35 # 3
Registriert seit: 08.10.2017
Beiträge: 3

Danke für deine Antwort.
Ja an Gedächtnisrunden, Gymnastikgruppen, Kochgruppen und Kreativgruppen habe ich auch schon gedacht.
Und ja mir ist auch besonders wichtig auf die Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner einzugehen.
Ich versteh was du meinst, ich werde natürlich probieren im Laufe der Zeit alle einzubeziehen, auch die „etwas schwierigen Bewohner“ :)
15. Oktober 2017 15:09 # 4
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 386

Also als ich im Altenheim gearbeitet habe, habe ich einerseits Gruppen gemacht und andrerseits jedem Bewohner 1x die Woche eine Einzeleinheit angeboten, in diesen sie bestimmen konnten, was ihnen wichtig ist. Heißt bei dem einen hab ich wirklich an "Funktionen" gearbeitet, wie zum Beispiel nach einem Schlaganfall wieder zum Laufen kommen und die Arme mobilisiert usw. Die anderen haben sich einfach gefreut jemanden zum Reden zu haben oder jemanden, der mit ihnen etwas spielt bzw sich mit ihnen Beschäftigt, mit ihnen Spazieren geht oä. Zusätzlich war ich immer beim Essen dabei bei denen, die dabei Hilfe benötigt haben. Allerdings muss man auch sagen, ich war "nur'" für eine Sation zuständig mit 30 Leuten, wovon die Fitten Leute in die großen Gruppen(die für das ganze Haus waren) gegangen sind, mit denen ich nichts zu tun hatte und ich nur Gruppen für die nicht so fitten, in dem Fall Dementen Patienten angeboten habe, die eben nicht in die Gruppen des Hauses gegangen sind. Und das alles in einer 30 Stunden Stelle in einer Woche zu schaffen, war schon schwierig, da ich selbst den Anspruch hatte, das man minimum 30 Minuten bei einem Patienten ist und nicht nur mal eben 10 Minuten und dann behauptet hat das wäre eine Einzeltherapie gewesen (was meine Ergoleitung vornehmlich gerne gemacht hat).
Eine einzelne Ergo wird bei 60 Bewohnern nicht jedem eine Einzeleinheit die Woche anbieten können und dann auch noch Gruppen.
15. Oktober 2017 16:22 # 5
Bocephalus
Bocephalus
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 19

Zitat:
"Ich fange nächste Woche als frisch ausgelernte Ergo in einem Altenheim mit 60 Bewohnern an (in vier Gruppen mit jeweils 15 Bewohnern eingeteilt). Mir wurde sehr viel Vertrauen in die Hände gelegt und fühle mich auch sehr geehrt als Berufsanfängerin ein komplettes Heim übernehmen zu dürfen im Ergo Bereich.
Als ich nach meinen Aufgaben fragte, sagte man mir: "Sie können machen was sie wollen." Und das ist mein jetziger Standpunkt... :) "

Das ist viel zu viel Vertrauen in die Hände einer Berufsanfängerin gelegt. "Du kannst machen was Du willst" bedeutet nur, dass es offenbar der Heimleitung völlig egal ist! Ein eher schlechtes Zeugnis für den Qualitätsanspruch der Heimleitung...

60 Bewohner lassen sich natürlich am besten in Gruppen abdecken. Da lässt sich viel fördern: Kognition, Kreativität, Feinmotorik, Grobmotorik, Kraft/Balance, Sturzprävention, Spielegruppen, Vorlesestunden etc.
Bedenke, dass auch Du als angestellte Ergo Einzeltherapie nur auf ärztliche Verordnungen durchführen darfst. Dafür kommen evtl auch Ergos von außen aus einer Praxis ins Haus. Der Bewohner hat bei einer ärztlichen VO die freie Therapeutenwahl. Im Einzelsetting kannst du Förderung und Beratung und Training anbieten, aber keine Therapie auf Basis einer Diagnose und/oder therapeutischen Befund. Ich bin sicher, Du hast die Gesetzesgrundlagen in der Ausbildung gelernt.
16. Oktober 2017 12:09 # 6
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1188

Seit wann darf denn ein in der Institution angestellter Ergo keine Einzeltherapien machen???
Bitte Quelle wo du das her hast einstellen.
Sowas habe ich ja noch nie gehört.
16. Oktober 2017 14:27 # 7
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

@roo22

Therapien zur Lasten der GKV und der PKV dürfen in Deutschland nur auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung erfolgen/abgegeben werden. Um eine entsprechende Therapie empfehlen zu können, muss zunächst eine Diagnostik vorgenommen werden. Dabei wird durch Bewertung der Beschwerden und verschiedener Untersuchungbefunde eine Diagnose erstellt. (Eine Diagnose darf in Deutschland bisher nur von einem Arzt oder Heilpraktiker gestellt werden.) Die eigentliche Therapie besteht dann aus Maßnahmen zur Behebung der Beschwerden oder vorzugsweise der Krankheitsursache.

Für die Abrechnung ergotherapeutischer Leistungen zur Lasten der GKV wird ein IK benötigt. Ein IK erhält ein Ergotherapeut nur, wenn er eine von der GKV zugelassene Praxis hat. Wieviele Altenheime haben eine eigene Ergotherapiepraxis mit eigener Kassenzulassung um zu Lasten der GKV Therapien abrechnen zu können?

Ich kenne auch keinen einzigen Arzt, der Verordnungen für Kassenpatienten ausstellt, die, aus Mangel einer Kassenzulassung, nie mit der GKV abgerechnet werden (können), aber als rechtliche Grundlage zur Durchführung von Therapien benötigt werden und sein trotzdem Budget belasten. Diese Verordnungen werden jedoch benötigt, um im Versicherungsfall nachweisen zu können, das die durchgeführten Therapien rechtmäßig waren. Vielleicht gibt es in einzelnen Altenheimen von der Einrichtung angestellte Ärzte die Therapien (ähnlich wie im KH) anweisen. Diese Variante ist mir jedoch nicht bekannt.

Reicht dir das vorerst als Begründung?
MfG falladar
16. Oktober 2017 17:06 # 8
Bocephalus
Bocephalus
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 19

..ich ergänze noch.
Ergotherapeuten sind Heilmittelerbringer. Heilmittel werden bei Menschen mit einer Diagnose (ärztlich festgestellt) eingesetzt. Erbringt ein ET am Patienten Therapie, so kann dies nur auf Grundlage einer ärztlichen Diagnose stattfinden. Diese wird in der Verordnung aufgeführt.
Heilmittel-Richtlinie (§ 92 SGB V) § 1 (1): ...beschlossene Richtlinie dient der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst, .... Versorgung der Versicherten mit Heilmitteln."
Im ambulanten Bereich erfolgt die Verordnung mit Muster 18, im stationären Bereich kann der angestellte Arzt die Verordnung ohne Formular anordnen.

Das Einzelsetting im Altenheim ist also nicht als Ergotherapie zu bezeichnen. Auf ergotherapeutischer Grundlage kann hier gefördert, trainiert, aktiviert und geschult werden. Der Ergotherapeutin liegt keine ärztliche Diagnosestellung vor, also wird keine Therapie erbracht.
17. Oktober 2017 14:39 # 9
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1188

Zitat / falladar hat geschrieben:
@roo22

Therapien zur Lasten der GKV und der PKV dürfen in Deutschland nur auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung erfolgen/abgegeben werden. Um eine entsprechende Therapie empfehlen zu können, muss zunächst eine Diagnostik vorgenommen werden. Dabei wird durch Bewertung der Beschwerden und verschiedener Untersuchungbefunde eine Diagnose erstellt. (Eine Diagnose darf in Deutschland bisher nur von einem Arzt oder Heilpraktiker gestellt werden.) Die eigentliche Therapie besteht dann aus Maßnahmen zur Behebung der Beschwerden oder vorzugsweise der Krankheitsursache.

Für die Abrechnung ergotherapeutischer Leistungen zur Lasten der GKV wird ein IK benötigt. Ein IK erhält ein Ergotherapeut nur, wenn er eine von der GKV zugelassene Praxis hat. Wieviele Altenheime haben eine eigene Ergotherapiepraxis mit eigener Kassenzulassung um zu Lasten der GKV Therapien abrechnen zu können?

Ich kenne auch keinen einzigen Arzt, der Verordnungen für Kassenpatienten ausstellt, die, aus Mangel einer Kassenzulassung, nie mit der GKV abgerechnet werden (können), aber als rechtliche Grundlage zur Durchführung von Therapien benötigt werden und sein trotzdem Budget belasten. Diese Verordnungen werden jedoch benötigt, um im Versicherungsfall nachweisen zu können, das die durchgeführten Therapien rechtmäßig waren. Vielleicht gibt es in einzelnen Altenheimen von der Einrichtung angestellte Ärzte die Therapien (ähnlich wie im KH) anweisen. Diese Variante ist mir jedoch nicht bekannt.

Reicht dir das vorerst als Begründung?
MfG falladar



Das ist mir schon klar. Aber sie sind ja nicht zu Lasten der KK sondern der Therapeut wird vom Arbeitgeber bezahlt. Und dann darf der Therapeut natürlich auch eine Einzeltherapie am Patienten machen.
Und es besteht natürlich eine Diagnose durch den Hausarzt oder Facharzt.
Und dies betrifft ja nicht nur Altenheime.
Die niedergelassenen Praxen könnten niemals den Bedarf abdecken.
Aber natürlich kann man es anders nennen , damit man sich nicht ins Gehege kommt. Wie albern aber vom Gesetzgeber.

17. Oktober 2017 14:42 # 10
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1188

Zitat / Bocephalus hat geschrieben:
..ich ergänze noch.
Ergotherapeuten sind Heilmittelerbringer. Heilmittel werden bei Menschen mit einer Diagnose (ärztlich festgestellt) eingesetzt. Erbringt ein ET am Patienten Therapie, so kann dies nur auf Grundlage einer ärztlichen Diagnose stattfinden. Diese wird in der Verordnung aufgeführt.
Heilmittel-Richtlinie (§ 92 SGB V) § 1 (1): ...beschlossene Richtlinie dient der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst, .... Versorgung der Versicherten mit Heilmitteln."
Im ambulanten Bereich erfolgt die Verordnung mit Muster 18, im stationären Bereich kann der angestellte Arzt die Verordnung ohne Formular anordnen.

Das Einzelsetting im Altenheim ist also nicht als Ergotherapie zu bezeichnen. Auf ergotherapeutischer Grundlage kann hier gefördert, trainiert, aktiviert und geschult werden. Der Ergotherapeutin liegt keine ärztliche Diagnosestellung vor, also wird keine Therapie erbracht.


Ich meine damit keine Einzelbetreuung wie sie von Betreuungsassistenten und anderen erbracht werden, sondern Therapie.
Die ärztliche Diagnosestellung liegt immer vor, sonst findet keine Therapie statt.
17. Oktober 2017 17:42 # 11
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Geändert am 17.10.2017 17:50:00
@roo22
Eine Therapie darf in Deutschland nur auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung stattfinden! Heilpraktiker sind in diesem Fall den Ärzten gleichgestellt und müssen, um eine Therapie auslösen zu können, ebenfalls eine Verordnung ausstellen. Wer Therapien ohne ärztliche Verordnung anbietet, macht sich in Deutschland strafbar. Eindeutiger geht es doch nicht.

Der Arzt/Heilpraktiker hat die "Behandlungsaufsicht". Er entscheidet über die Notwendigkeit einer (Weiter-)Behandlung. Nach deiner Ansicht benötigen wir Therapeuten jedoch keine Heilmittelverordnungen um therapieren zu dürfen. Wenn das wirklich so wäre, warum kämpfen dann die Verbände für eine Blancoverordnung? Bisher gibt es noch keine Blancoverordnungen bei denen Therapeuten selbständig das Heilmittel und die Frequenz selbst festlegen zu können. Alle Entscheidungen liegen hier immer noch nur beim behandelnden Arzt/Heilpraktiker.

MfG falladar
17. Oktober 2017 18:31 # 12
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 386

Letzendlich geht es hier jetzt aber um Begrifflichkeiten.
Im Altenheim wird dann eben kein Einzelbehandlung, sondern eben eine Einzelbetreuung durchgeführt. Die ja auf Basis des könnens der jeweiligen betreuenden Person beruht und warum sollte man nicht auch mit einem Patienten ein Gangtraining durchführen, wenn es sich der Patient wünscht? Das machen doch Pflegekräfte (wenn sie Zeit haben) oder Angehörige auch mit den Patienten. Letzendlich heißt es ja nicht, das dieser nicht trotzdem externe Therapien bekommt, aber wir wissen ja alle, das eigenes üben auch dazu gehört, um wieder etwas zu erlernen und dafür brauchen die Leute eben auch jemanden die ihnen hilft (was zu Hause dann Angehörige täten). Dann nennt das Heim das ganze eben nicht Ergotherapie sondern Einzelbetreuung.
18. Oktober 2017 15:07 # 13
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1188

Der ärztliche Auftrag besteht ja durch den wöchentlich kommenden Hausarzt. Es wird aber kein Rezept für eine extrerne Praxis ausgefüllt ,sondern der Patient / Bewohner/ Klient wird vom Ergo im Heim oder der Institution behandelt.Natürlich gibt es eine schriftliche Anordnung vom Arzt.
Dies ist ja ganz besonders häufig bei Apoplex und SHT Patienten der Fall.
Das bedeutet ja nicht das nicht ein externer Therapeut auch zusätzlich kommen kann, wenn der Arzt das verordnet.
19. Oktober 2017 10:01 # 14
Bocephalus
Bocephalus
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 19

"Der ärztliche Auftrag besteht ja durch den wöchentlich kommenden Hausarzt"
Habe ich in meiner 20-jährigen Laufbahn noch nicht erlebt. Mündliche Anordnungen müssten schriftlich fixiert werden. Oder eben der Arzt stellt eine VO aus, egal ob Muster 18 oder Privat-VO.

Ein Heim ist keine medizinische Einrichtung, die Altenpflege fällt berufsrechtlich (noch) nicht unter die Gesundheitsberufe. Die Aussage der Pflege, dass die Person Parkinson hat, ist keine schriftliche Diagnose des Arztes, die an die Therapeutin gerichtet ist.

Man kann das hier jetzt drehen und wenden, wie man will. Die Rechtslage dazu ist eindeutig!
Also wird keine Einzel-"Therapie" sondern Betreuung, Förderung etc. erbracht.
Je mehr Berufsangehörige sich daran halten, desto mehr erhält die Therapie als Wort die Wertigkeit und wird nicht beliebig..
19. Oktober 2017 14:58 # 15
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1188

Ich schon und arbeite seit Ü 30 Jahren. Mir wurde zb. selbst mein erster Bobathkurs vom Altenheim damals bezahlt.
Natürlich wendet man dies dann auch an. Und hier in der Gegend sind viele Heime sehr gut mit Ergotherapeuten bestückt.
Im Krankenhaus arbeite ich ja auch mit den ärztlichen Verordnungen , die aber eben nicht die sind welche ihr in den Praxen bekommt. Natürlich nicht. Sondern schriftlich im PC angefordert.
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