Registriert seit: 24.03.2002
Beiträge: 13
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Hallo, weiß jemand wie ich bei der Abrechnung von zwei Patienten in einem Haushalt vorgehe? Es handelt sich um Vater und Sohn. Den Vater habe ich schon geraume Zeit, nach Apoplex, als Hausbesuchspatient in Behandlung. Nun hat auch der erwachsene Sohn, seit Geburt körperlich und geistig behindert, eine Ergo-Verordnung bekommen. Sie wohnen im selben Haushalt, haben aber unterschiedliche Krankenkassen (Barmer und DAK). Darf ich nun auch 2x Hausbesuch abrechnen oder wenn nur einmal dann bei wem? HB wurde auf beiden Verordnungen von den jeweils verschiedenen Ärzten angekreuzt. Bin etwas ratlos wie ich hier vorgehen soll ...
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
Liebe Grüße von der Ele
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uralergo
Ehemaliges Mitglied
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über 59934
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Registriert seit: 15.03.2003
Beiträge: 944
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das halte ich für falsch... das ist ja keine Einrichtung. Ein Haushalt, und davon ist in 59934 keine Rede. Also 59933.
"Die Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen."
John Locke
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Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 394
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Hallo, hatte mich erst vor kurzem mit dieser Frage beim DVE erkundigt, Aussage war dass es dafür bisher keine Regelung gibt da Privathaushalt und eben keine soziale Einrichtung und dass ich zweimal den normalen Hausbesuch abrechnen soll.
Grüße
Lusa
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falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376
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Geändert am 16.10.2017 14:35:00
... laut der GKV werden, wenn beide nacheinander behandelt werden, für einen Patienten die Behandlung und der komplette Hausbesuch in Rechnung gestellt und beim zweiten Patienten nur die Behandlung. Wenn beide Patienten an unterschiedlichen Tagen behandelt werden, werden sie wie jeder andere Hausbesuch im häuslichen Umfeld abgerechnet. Dies ist eine Empfehlung seitens der GKV, jedoch wie von @lusa geschrieben, keine Regelung/Vereinbarung. LG falladar
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Registriert seit: 24.03.2002
Beiträge: 13
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Hm... bin immer noch etwas unsicher wie ich's machen soll. Aber vielen Dank für die Antworten!
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Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1478
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Ich kenne es laut meinen Rahmenverträgen bei Hausbesuch und Behandlung von mehreren Patienten in einem Haushalt oder in einem Gebäude mit mehreren Wohnungen, dass man die Hausbesuchspauschale für Soziale Einrichtungen abrechnet. Das steht bei mir so im Rahmenvertrag. Komme aus Bayern.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Beiträge: 279
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´n Abend zusammen, der Fall ist absolut eindeutig: 59933 Abrechnungspauschale für den vertragsärztlichen Hausbesuch eines Patienten für jeden Patienten einzeln abrechnen. Da es sich hier um eine Pauschale handelt, ist es unerheblich, wie weit deine Hausbesuche auseinanderliegen (oft genug unser Pech oder in diesem Fall halt zur Abwechslung mal dein Glück!). Sollte eine Kasse hier kürzen, würde ich in jedem Fall dagegen vorgehen. Ich habe jedoch auch bei Ehepartnern bisher keine Schwierigkeiten bekommen, auch wenn diese bei derselben Krankenkasse versichert sind. Die 59934 gilt für die Abrechnung "mehrerer Patienten in sozialen Einrichtungen". Eine Privatwohnung ist keine soziale Einrichtung. Ich erlebe es häufig, dass die Krankenkassen auch nur die 59934 zahlen wollen, obwohl ich nur einen einzigen Patienten in einem Heim behandle, weil die Pauschale ja für Heimbewohner gilt. Logisch ist das auch nicht, aber anscheinend rechtlich ok . Schöne Woche noch
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